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Private Pflegeversicherung

Die private Pflegeversicherung (PPV) sorgt für eine Absicherung der versicherten Person im Pflegefall. Der Abschluss ist auch hier, wie bei der gesetzliche Pflegeversicherung, Pflicht. Allerdings wird die PPV nicht automatisch beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung mit abgeschlossen. Damit unterscheidet sie sich deutlich zur privaten Pflegezusatzversicherung, welche zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung abgeschlossen werden kann.

Eingeführt wurde die Pflegeversicherung 1995, um den Versicherten das finanzielle Risiko im Pflegefall zu ersparen. Gesetzlich Versicherte erhalten diesen Schutz automatisch bei Abschluss einer Krankenversicherung. Privatversicherte hingegen müssen sich selbst um eine Pflegeversicherung bemühen.

 

Allgemeines zur privaten Pflegeversicherung

Die private Pflegeversicherung funktioniert nach dem Prinzip der Kapitaldeckung, sprich alle Versicherten bilden mit der Zeit Altersrückstellungen, welche im Falle einer Pflegebedürftigkeit zum Tragen kommen.

Der Versicherte kann grundsätzlich ein freies Wahlrecht, d.h. er kann eine Pflegeversicherung bei einem Anbieter seiner Wahl abschließen. Der Eintritt in die Pflegeversicherung muss allerdings in den ersten 6 Monaten nach Eintritt in die private Krankenversicherung geschehen, ansonsten erfolgt eine „Zwangsversicherung“. Die Pflegebedürftigkeit wird ebenfalls, wie in der gesetzlichen Pflegeversicherung, anhand der Pflegestufen durch den MDK bemessen.

Verpflichtungen der Versicherungsunternehmen

  • Kontrahierungszwang
  • Vorerkrankungen kein Grund für Ausschluss
  • Bestehende Pflegebedürftigkeit kein Grund für Ausschluss
  • Wartezeiten müssen der, der gesetzliche Pflegeversicherung gleichen
  • Prämien dürfen nicht nach Geschlecht und Gesundheitszustand gestaffelt werden
  • Max. Prämien müssen denen der gesetzlichen Pflegeversicherung entsprechen
  • Beitragsfreie Mitversicherung von Kindern des Versicherungsnehmers

 

 

Private Pflegezusatzversicherung

Gesetzlich bzw. sozial Pflegeversicherte können sich zusätzlich zu ihrer bestehenden Pflegeversicherung in einer privaten Pflegezusatzversicherung versichern. Hier bieten sich für den Versicherten 2 Möglichkeiten der zusätzlichen Versicherung.

Pflegetagegeldversicherung

Diese Art der Zusatzversicherung sichert dem Versicherten ein Pflegetagegeld in vorher festgelegter Höhe zu. Dieses erhält der Versicherte unabhängig vom Pflegeaufwand, es sind also keine Leistungsnachweise notwendig.

Pflegekostenversicherung

Diese Zusatzversicherung ergänzt die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. Eingebunden sind je nach abgeschlossenem Tarif Leistungen, nach Vollbringung der Leistungen der SPV noch übrig sind. Diese Leistungen können je nach Pflegegrad und Bedürfnissen durch unterschiedliche Tarife angepasst werden.