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Versicherungspflichtgrenze 2017 PKV

Jahresarbeitsentgeltgrenze 2017: JAEG PKV

12. Dezember 2016

JAEG 2017

Aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze 2017 zur PKV

Die Versicherungspflichtgrenze, auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bezeichnet, regelt den Wechsel in die Private Krankenversicherung für Angestellte Arbeitnehmer aus der gesetzlichen Krankenkasse. Wer also als versicherungspflichtig Beschäftigter einen Wechsel in die Private Krankenversicherung 2017 beabsichtigt, muss als Voraussetzung ein Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze 2017 vorweisen.

Wie hoch ist die neue Jahresarbeitsentgeltgrenze 2017 und welchen Unterschied gibt es zwischen der allgemeinen und besonderen Versicherungspflichtgrenze und warum diese nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze zu verwechseln ist.

Neue Jahresarbeitsentgeltgrenze 2017 steigt erneut

Auch in 2017 steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Vergleich zum Vorjahr 2016, wie bereits in den letzten Vorjahren. Damit wird abhängig beschäftigten Arbeitnehmern der Wechsel in die Private Krankenversicherung 2017 weiter erschwert. Dagegen hat die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze keinerlei Bedeutung für die Berufsgruppen Selbständige, Beamte und Studenten.

Bezugsgröße ist für die Anpassung dieser Einkommensgrenze die durchschnittliche Lohnentwicklung in der Bundesrepublik. Da die Löhne und Einkommen im Durchschnitt gestiegen sind, wurde die JAEG 2017 ebenfalls angehoben und dieser Gehaltsentwicklung angepasst. Das Kabinett hat den Beschluss bereits gefasst und den neuen Rechengrößen zum 1. Januar 2017 Wirksamkeit verleiht.

Besondere und allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 2017

Im Sinne der Bestandsgarantie gilt die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für all Jene, die vor dem 31. Dezember 2002 aufgrund eines Einkommens oberhalb der damaligen JAEG in einer privaten Krankenversicherung versichert waren. Für alle anderen Versicherungsnehmer gilt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze, die höher ist als die besondere Versicherungspflichtgrenze.

So hoch ist die besondere und allgemeine Versicherungspflichtgrenze 2017




Jahrallgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 2017besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 2017
201757.600 Euro/Jahr - 4.800 Euro/Monat52.200 Euro/Jahr - 4.350 Euro/Monat
201656.250 Euro/Jahr - 4.687,5 Euro/Monat50.850 Euro/Jahr - 4.237,5 Euro/Monat
201554.900 Euro/Jahr - 4.575 Euro/Monat49.500 Euro/Jahr - 4.125 Euro/Monat
201453.550 Euro/Jahr - 4.462,5 Euro/Monat48.600 Euro/Jahr - 4.050 Euro/Monat

Wechsel in die Private Krankenversicherung 2017 für Angestellte erschwert

Die neue Jahresarbeitsentgeltgrenze erschwert den Wechsel in die PKV für Angestellte Arbeitnehmer zusätzlich. Damit muss ein Gehalt von mindestens 57.600 Euro brutto pro Jahr bzw. ein Einkommen von über 4.800 Euro brutto monatlich nachgewiesen werden können, um von der gesetzlichen in die private Krankenkasse wechseln zu dürfen.

Für Beamte, Selbständige und Studenten gilt diese Versicherungspflichtgrenze nicht. Somit können Beamte, Selbständige und Studenten ohne diese Voraussetzung in die Private Krankenversicherung wechseln

Versicherungspflichtig Angestellte, die aufgrund eines Gehalts unterhalb dieser Einkommensgrenze in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, haben die Möglichkeit, den gesetzlichen Leistungskatalog der GKV mit einer privaten Zusatzversicherung zu erweitern.

Weitere Bezugsgrößen und Rechengrößen 2017 zur Sozialversicherung gestiegen

Neben der Jahresarbeitsentgeltgrenze 2017 sind auch die übrigen Bezugsgrößen und Rechengrößen zu den Sozialversicherungen gestiegen. So steigt auch die Beitragsbemessungsgrenze 2017 für die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.

Oft wird die Beitragsbemessungsgrenze mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze verwechselt. Im Unterschied zur Versicherungspflichtgrenze 2017 gibt die Beitragsbemessungsgrenze 2017 den maximalen Teil des Einkommens an, der zur Berechnung des gesetzlichen Krankenversicherungsbeitrags herangezogen wird.

  • Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze wird nicht zum Krankenkassenbeitrag herangezogen, womit sich eine Deckung des Beitrags ergibt, also ein Höchstbeitrag in der GKV.
  • Das gleiche gilt in Bezug auf die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung und den Höchstbeitrag

Mindesteinkommen als Voraussetzung für die Private Krankenversicherung 2017

Mit dem Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze 2017 steigt also auch der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse 2017. Damit steigen die Kosten für Angestellte mit hohem Einkommen erneut. Deshalb ist es für Gutverdiener in der GKV sinnvoll, einen Wechsel in die PKV zu prüfen.

Bestehen keine gravierenden Vorerkrankungen, ist die PKV in den meisten Fällen deutlich günstiger als die GKV. Zusätzlich kann von einem erweiterten Leistungsumfang profitiert werden. Ein weiterer Vorteil der PKV im Vergleich zur GKV ist die Möglichkeit einer individuellen und bedarfsgerechten Zusammenstellung der Tarife.

Als Voraussetzung gilt ein brutto Jahreseinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze 2017 von 57.600 Euro bzw. 4.800 Euro im Monat. Versicherte mit bereits festgestellten gravierenden Vorerkrankungen müssen jedoch entweder mit Risikoaufschlägen oder der Ablehnung der Aufnahme in die PKV rechnen.