Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bzw. Versicherungspflichtgrenze legt fest, ob ein Arbeitnehmer gesetzlich pflichtversichert ist oder nicht. Die Obergrenze wird jedes Jahr von der Regierung neu festgelegt. Überschreitet ein Versicherter diese Grenze, so kann er sich in der privaten Krankenversicherung versichern oder als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben.
Jahresarbeitsentgeltgrenze 2011
Inhaltsverzeichnis
Die Arbeitsentgeltgrenze für 2011 liegt bei 49.500 Euro jährlich bzw. 4.125,00 Euro monatlich.
Verlauf der Jahresarbeitsentgeltgrenze
- 2011 – 49.500 Euro
- 2010 – 49.950 Euro
- 2009 – 48.600 Euro
- 2008 – 48.150 Euro
- 2007 – 47.700 Euro
- 2006 – 47.250 Euro
- 2005 – 46.800 Euro
- 2004 – 46.350 Euro
- 2003 – 45.900 Euro
Berechnung der Jahresarbeitsentgeltgrenze
Zur Berechnung der Jahresarbeitsentgeltgrenze werden nur regelmäßige Einkommen herangezogen. Also beispielswiese keine Überstundenentgelte oder leistungsorientierte Prämien. Vertraglich vereinbartes Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden aber in die Berechnung mit einbezogen.
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
Alle Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 aufgrund ihrer Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht pflichtversichert waren und sich daraufhin bei einer privaten Krankenversicherung versichert hatten, gilt eine besondere Regelung. Sie genießen einen besonderen Vertrauensschutz. D.h. da die Versicherungspflichtgrenze zum 01. Januar 2003 stark nach oben angehoben wurde, können diese Personen auf Antrag in der privaten Krankenversicherung bleiben, wenn sie mit ihrem Jahreseinkommen nur unter die Grenze gerutscht sind, weil diese angehoben wurde.