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Beitragsfälligkeit

Die Beitragsfälligkeit gibt an, wann die mit der Krankenversicherung vereinbarten Beiträge fällig sind. Das Datum der Fälligkeit ist in den Versicherungsbedingungen festgehalten. Ab diesem vereinbarten Zeitpunkt müssen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung gezahlt werden. Wann und in welcher Höhe die Beiträge gezahlt werden müssen, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.

 

Beitragszahlung

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden in der Regel immer monatlich, vierteljährlich oder jährlich gezahlt. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge jeweils monatlich direkt vom Gehalt abgebucht, der Versicherte bekommt hiervon gar nichts mit. Versicherte einer privaten Krankenversicherung erhalten häufig eine Vergünstigung, wenn sie am Anfang eines Jahres direkt die Beiträge für das komplette Jahr zahlen. Zahlt ein Versicherter seine Beiträge zur PKV nicht, so kann ihm die Krankenversicherung aufgrund der Krankenversicherungspflicht nicht kündigen, Leistungen werden allerdings auf ein Notfallmaß reduziert.

 

 

Beiträge zur privaten Krankenversicherung

Wie hoch die Beiträge zur PKV sind, hängt von dem jeweiligen Krankenversicherer und den gewählten Leistungen ab. In der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren sich die Beiträge am monatlichen Einkommen. Auch wichtig für die Höhe der Beiträge in der privaten Krankenversicherung ist die Gesundheitsprüfung. Weist ein Antragssteller ein erhebliches gesundheitliches Risiko auf, so kann der Krankenversicherer einen Risikozuschlag erheben.