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Beitragsanpassung

Wird der beitrag zur privaten Krankenversicherung an die aktuelle Tariflage angepasst, so handelt ess sich hierbei um eine Beitragsanpassung.  Grundsätzlich wird eine Beitragsanpassung immer zum 01. Juli eines Jahres durch einen unabhängigen Gutachter durchgeführt. Dieser ermittelt alle Versicherungsleistungen, die die Versicherten innerhalb eines Jahres von der Krankenversicherung vezogen haben und berechnet dann die Kosten für diese. Nicht eingerechnet werden allerdings Kostensteigerungen durch das Gesundheitssystem sowie die altersbedingten Rückstellungen. Überschreiten die Kosten dabei einen bestimmten Prozentsatz im im Bezug auf die Beitragseinnahmen, so kann die Krankenversicherung die Beiträge anpassen.

 

Beitragserhöhung / Beitragssenkung

Hat der unabhängige Gutachter die Kosten für das aktuelle Jahr ermittelt, so werden diese in Relation zum vergangenen Jahr gesetzt. Kommt er dabei auf eine Kostensteigerung von mehr als 5 Prozent, so kann der Versicherer die monatliche Prämie erhöhen (Beitragserhöhung). Liegen die Ausgaben für Versicherungsleistungen unter 5 Prozent, so muss der Versicherer die Prämie senken (Beitragssenkung).

 

Äquivalenzprinzip

Das Äquivalenzprinzip ist der Grundsatz von Leistungen und Gegenleistung. In der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge äquivalent zu individuellen Risikofaktoren wie Eintrittsalter, Geschlecht und Vorerkrankungen erhoben. Zusätzlich kommt noch der Faktor „Selbstbehalt“ hinzu. Spätestens mit der Einführung der Unisex-Tarife 2012 dürfte der Risikofaktor „Geschlecht“ jedoch wegfallen.

 

 

Solidaritätsprinzip

In der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge also auch nach dem Risiko jedes einzelnen Versicherten berechnet, in der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen kommt das Solidaritätsprinzip zum Tagen. Hier werden Beiträge nur nach dem wirtschaftlichen Leistungsprinzip berechnet und jeder Versicherte muss prozentual den gleichen Beitrag zahlen.

Einzig und allein im Basistarif ist das Äquivalenzprinzip durch die Krankenversicherungspflicht eingeschränkt, da der Basistarif gesetzlichen Bestimmungen unterliegt.