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Umlagefinanzierung

Die Umlagefinanzierung ist ein Verfahren zur Finanzierung der Sozialversicherungen. Dabei werden die eingezahlten Beiträge der Versicherten in der Abrechnungsperiode zur Kostendeckung genutzt, in der sie erbracht wurden. Dafür haben die Beitragszahler im Falle einer Bedürftigkeit einen Anspruch auf Leistung.

 

Umlagefinanzierung der Sozialversicherungen

Neben der gesetzlichen Krankenversicherung sind in Deutschland auch die Pflege-, die Unfall- sowie die Arbeitslosenversicherung umlagefinanziert. Einzige Ausnahme im deutschen Versicherungssystem ist die Riester-Rente. Sie wird als freiwilliger Bestandteil zur Altersvorsorge kapitaldeckend finanziert.

 

Rückstellungen der Umlagefinanzierung

Ein Kennzeichen der Umlagelagefinanzierung ist, das sie keinerlei Rückstellungen bildet. Im Finanzierungsverfahren der Kapitaldeckung ist dies Pflicht. Allerdings müssen bei der Umlagefinanzierung Rücklagen für kurzfristige Ausgabenüberhänge gebildet werden.