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Qualitätsmanagement

Alle Parteien, die an einer Versorgung der Patienten und Versicherten beteiligt sind, müssen ein Qualitätsmanagement durchführen. Dieses Qualitätsmanagement dient dazu, die internen Qualitätsstandarts zu sichern und weiter zu entwickeln. Außerdem können so interne Vorgänge vereinfacht und besser strukturiert werden. Unterschieden wird hier lediglich nach internen und externen Qualitätsmanagement.

 

Leistungserbringer gesetzlich zu Qualitätsmanagement verpflichtet

Vor allem Unternehmen, die Leistungen für die gesetzlichen Krankenkassen erbringen, wie beispielsweise Pflegeheime, Pflegeeinrichtungen, Ärzte, Krankenhäuser und Therapeuten, wurden gesetzlich dazu verpflichtet, ein ausführliches Qualitätsmanagement durchzuführen. Dieses muss stetig weiterentwickelt und den steigenden Anforderungen im Gesundheitswesen angepasst werden.

 

Zertifizierung bisher nicht vorgeschrieben

Gesetzliche Leistungserbringer müssen spätestens 4 Jahre nach der Aufnahme ihrer Tätigkeit mit der Einführung eines Qualitätsmanagements beginnen. Eine gesetzlich vorgeschriebene Zertifizierung dieses QMs existiert bisher nicht. Allerdings ist eine freiwillige Zertifizierung durch ein entsprechendes Unternehmen möglich. Viele Unternehmen machen mittlerweile davon Gebrauch, da immer mehr Krankenhäuser und andere Leistungserbringer auf die Zertifizierungen externer Unternehmen zurückgreifen und diese nutzen, um Partnerunternehmen nach Qualitätskriterien zu sortieren.