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Ombudsmann

Der Ombudsmann in der Versicherungswirtschaft besteht seit Oktober 2001. Die Aufgabe des Ombudsmann besteht darin,  in möglichen Streitfällen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer zu schlichten und versuchen einen Weg ohne den Gang vor Gericht zu finden. Die Ombudsmänner werden zwar durch die Versicherungswirtschaft in Deutschland finanziert, sind aber trotzdem unabhängig und unvoreingenommen.

Um die Dienste des Ombudsmann in Anspruch zu nehmen, müssen 2 sehr wichtige Voraussetzungen erfüllt werden.

  1. Das Bundesversicherungsamt (BVA) darf noch nicht eingeschaltet worden sein
  2. Und es wurde noch keine Klage vor Gericht erhoben.

Handelt es sich bei dem Streit der beiden Parteien um einen Streitwert von unter 5000 Euro, kann der Ombudsmann eine konkrete Entscheidung fällen. Überschreitet der Streitwert die 5000 Euro Grenze, so darf er lediglich eine Empfehlung abgeben.