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Landwirte Krankenversicherung

Landwirte müssen sich in einer gesetzlichen bzw. in einer landwirtschaftlichen Krankenversicherung versichern. Zwar gelten sie als Selbstständig, können sich aber nicht einfach so von der gesetzlichen Versicherungspflicht versichern. Einzig wenn ein landwirtschaftliches Unternehmen nebenberuflich betrieben wird, gilt diese Regelung nicht. Die Leistungen der landwirtschaftlichen Krankenkassen, sind identisch mit denen der gesetzlichen Krankenkassen.

 

Landwirte gesetzliche Krankenversicherung

Landwirte unterliegen dem sogenannten Gesetz der Krankenversicherung für Landwirte (KVLG). Dieses schreibt vor, welcher Landwirt sich in einer landwirtschaftlichen Krankenversicherung zu versichern hat. Des Weiteren legt es die zu erbringenden Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen fest.

 

Landwirte private Krankenversicherung

Der Wechsel in eine private Krankenversicherung ist für einen Landwirt nur möglich, wenn dieser min. 30.000 Euro im Jahr verdient. Das Geld muss dabei mit forstwirtschaftlichen oder landwirtschaftlichen Leistungen erbracht worden sein. Um sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht zu befreien und in die PKV zu wechseln, muss der Antrag auf Entbindung von der gesetzlichen Versicherungspflicht 3 Monate nach Eintreten dieser Pflicht eingerLan