zum Inhalt

GKV-Spitzenverband

Gegründet wurde der GKV-Spitzenverband im Mai 2007 als zentrale Interessenvertretung für die gesetzliche Krankenversicherung. Ihren Sitz hat der Verband seit dem Gründungsjahr in Berlin. Alle gesetzlichen Krankenkassen sind im GKV-Spitzenverband vertreten. Seit dem 01. Juli 2008 vertritt der Verband alle Belange der gesetzlichen Krankenversicherung in öffentlichen Diskussionen sowie in auf Bundesebene. Der Verband gestaltet außerdem die Rahmenbedingungen für den Wettbewerb in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

 

Aufgaben des GKV-Spitzenverbandes

  • Vereinbarung von Vergütungen für stationäre, ambulante und zahnärztliche Versorgung
  • Unterstützung der Krankenkassen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
  • Vertretung der gesetzlichen Krankenversicherung auf Bundesebene
  • Festsetzung von Höchstbeträgen für Arzneimittel
  • Erstellung eines Hilfsmittelverzeichnisses
  • Entwicklung von Qualitätsstandards für Hilfsmittel

 

Allgemeines zum GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband besteht aus einem dreiköpfigen Vorstand, der durch den Verwaltungsrat für jeweils 6 Jahre ins Amt gewählt wird. Jedes Vorstandsmitglied wird 3 Abteilungen zugeordnet. Der Vorstand trifft die gesundheitspolitischen und die strategischen Entscheidungen des Spitzenverbandes. Sie definieren Ziele für Vertragsverhandlungen sowie Rahmenbedingungen für den Krankenkassenwettbewerb  und Vereinbaren die Vergütungen, die Ärzte für die Behandlung von gesetzlich Versicherten erhalten.

GKV-Spitzenverband
Mittelstraße 51
10117 Berlin
Telefon: 030 206288-0
Telefax: 030 206288-88