Gesundheitsfond
Der Gesundheitsfond trat am 01. Januar 2009 in Kraft. Im Gesundheitsfond werden Beitragseinnahmen von allen Krankenkassen zusammengeführt. Aus diesem Geldpool erhalten dann alle Krankenkassen einen pauschalen Beitrag pro Versichertem. Zusätzlich dazu erhalten die Kassen einen Einheitsbeitrag und einen Zuschlag für Alter und Krankheitsrisiko ihrer Versicherten. Der Gesundheitsfond finanziert sich durch Gelder Beiträgen aus den gesetzlichen Krankenkassen und Steuermitteln.
Regionale Unterschiede
Inhaltsverzeichnis
Regionale Unterschiede werden im Gesundheitsfond durch die sogenannte Konvergenzklausel ausgeglichen. Dabei muss eine Krankenkasse allerdings erst ein Minus von 100 Millionen Euro überschreiten, damit die finanziellen Mittel aus dem Fond angepasst werden.
Zusatzbeitrag
Reichen einer gesetzlichen Krankenkasse die Mittel aus dem Gesundheitsfond nicht, so können diese einen Zusatzbeitrag erheben. Wirtschaftet eine Krankenkasse allerdings besonders wirtschaftlich, so ist auch eine Vergabe von Prämien vorgesehen. Erhebt eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, so können Versicherte von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Bisher durften Krankenkassen einen Zusatzbeitrag von 8 Euro im Monat erheben, seit Anfang 2011 ist dieser nach oben hin offen.
Risikostrukturausgleich
Aus dem Gesundheitsfond erhalten die Krankenkassen Beitragseinnahmen, um die Kosten ihrer Versicherten zu decken. Dabei erhält jede Krankenkasse nur so viele Mittel, wie sie zur Versorgung ihrer Versicherten benötigt. Dabei erhält eine Krankenkasse mit vielen jungen und gesunden Mitgliedern logischerweise weniger Mittel, als eine Kasse mit überwiegend älteren und kranken Versicherten.