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Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Ähnlich wie die GOÄ regelt die Gebührenordnung für Zahnärzte die Vergütung, die Zahnärzte für eine Behandlung abrechnen können. Der Aufbau beider Gebührenordnungen ist identisch, sie bestehen jeweils aus einem allgemeinen Teil, Grundregeln zur Behandlung und dem wichtigsten Teil: dem Gebührenverzeichnis.

 

Gebührenordnung für Zahnärzte

Wie auch bei der GOÄ gilt, dass nur die nach der GOZ vorgegeben Leistungen vergütet werden dürfen. Diese Leistungen müssen zahnmedizinisch notwendig sein und nach allen Regeln der zahnmedizinischen Kunst erfolgen. Leistungen, die nicht unmittelbar wegen ihrer Notwendigkeit erbracht werden, müssen vom Versicherten genehmigt werden. Diese Leistungen müssen dann gesondert in einem Heil- und Kostenplan erfasst werden. Außerdem muss schriftlich festgehalten werden, dass diese Zusatzleistungen auf Wunsch des Versicherten erbracht wurden und unter Umständen nicht durch die Krankenkasse erstattet werden.

 

Gebührenabrechnung der GOZ

Die Gebühren werden ähnlich bei der GOÄ durch Punkte berechnet. Diese Punktzahlen kann der behandelnde Arzt dann mit einem Multiplikator von maximal 3,5 multiplizieren. Allerdings reicht die normale Spanne von 1,0 bis 2,3. Alles, was darüber liegt, muss vom Arzt schriftlich begründet und in einem Heil- und Kostenplan festgehalten werden.