Familienversicherung
Familienmitglieder lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Dieser Tarif nennt sich „Familienversicherung“. Der große Vorteil dieses Tarifes ist, dass Familienmitglieder kostenlos mitversichert werden können. Sie kommen in den Genuss der vollen Leistungen der GKV, ohne einen eigenen Beitrag entrichten zu müssen.
Personen in der Familienversicherung
Inhaltsverzeichnis
Personen die mitversichert werden können sind
- Ehegatten
- Kinder eines versicherungspflichtigen Mitglieds
- Eingetragene Lebenspartner
Vorteile der Familienversicherung
Ein großer Vorteil der kostenlosen Familienversicherung ist außerdem, dass Mitversicherte auch im Streitfall ein Anrecht auf ihre Leistungen haben. So kann beispielsweise eine Tochter auch Verhütungsmittel beantragen, auch wenn der Hautpversicherte damit nicht einverstanden ist.
Bedingungen der Familienversicherung
Familienmitglieder lassen sich in der GKV mitversichern, wenn einige wichtige Punkte erfüllt werden. Die Familienmitglieder müssen im Inland wohnen, dürfen nicht selbst versichert, versicherungsfrei oder hauptberuflich selbstständig sein und dürfen mit ihrem regelmäßigen Einkommen nicht den Höchstbetrag übersteigen.
Des Weiteren können auch folgende Personengruppen kostenlos mitversichert werden:
- Kinder bis zum 18. Lebensjahr
- Kinder bis zum 23. Lebensjahr ohne Erwerbstätigkeit
- Kinder bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie in einer Berufsausbildung sind
- Kinder mit geistiger oder körperlicher Behinderung (unbegrenzt)
- Pflege-, Stief- und Enkelkinder (Wenn der Unterhalt durch ein GKV-Versicherten geschieht)
- Studenten bis zum maximalen Ende der Familienversicherung
Liegt ein Mitglied der kostenlosen Familienversicherung mit seinem Einkommen aus einem Voll-, Halb- oder Minijob über 400 Euro / Monat, so muss er sich extra gesetzlich versichern.