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Doppelversicherung

Eine Doppelversicherung  besteht, wenn für eine bereits versicherte Person bei einer anderen Krankenversicherung eine weitere Krankenvollversicherung bei einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung abschließt. Der Versicherungsnehmer ist in einem solchen Fall dazu verpflichtet, seinen Versicherer sofort von der anderen Versicherung in Kenntnis zu setzen.

Ein Neuabschluss oder eine Erweiterung einer bestehenden Versicherung mit einem Anspruch auf Krankentagegeld oder Krankenhaustagegeld darf nur nach Einverständnis des bisherigen Versicherers erfolgen. Wird der bisherige Versicherer nicht unterrichtet, so begeht die versicherte Person eine Obliegenheitsverletzung. Der Abschluss einer weiteren Pflegepflichtversicherung ist unzulässig.

Prinzipiell kann der Versicherungsschutz von mehreren Versicherungsunternehmen getragen werden, diese dürfen aber im Leistungsfall nur zusammen 100% der Kosten übernehmen. Der Kosten müssen unter den Versicherungsunternehmen untereinander je nach der Höhe der Beiträge ausgeglichen werden.