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Bürgerversicherung

Die sogenannte „Bürgerversicherung“ ist ein Reformmodell zur gesetzlichen Krankenkasse.  Insbesondere die SPD sowie die Grünen machen sich für diese Art der Reform stark.  Ins Leben gerufen wurde dieses Reformkonzept erstmals 2002 von der Rürup-Kommission, um die nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern.


 

Solidarisches Prinzip

Die Bürgerversicherung soll sich durch das solidarische Prinzip finanzieren, sprich: „Einer für alle und alle für einen“. So sollen nicht nur abhängige Arbeitgeber und Arbeitnehmer in die Bürgerversicherung einzahlen, sondern die gesamte Bevölkerung.

 

Beitragsbemessung der Bürgerversicherung

Für die Beitragsbemessung sollen zukünftig alle möglichen Einkunftsarten des Steuerrechts herangezogen werden. So auch Kapitalerträge, Mieteinkünfte und Unternehmensgewinne.  Allerdings sollen höhere Einkünfte durch die Beibehaltung der Beitragsbemessungsgrenze geschont werden. Um Menschen mit kleinen Kapitalerträgen zu schützen, könnte eventuell ein Freibetrag für Kapitaleinkünfte implementiert werden, was allerdings der Grundidee der „Beiträge nach individueller Leistungsfähigkeit“ widersprechen würde.

 

 

Nachteile der Bürgerversicherung

Viele Experten sehen allerdings auch einige große Nachteile in dem Konzept der Bürgerversicherung: Weniger Wettbewerb, der Staat übernimmt mehr Kontrolle, Versicherte  werden schlechter versorgt und die Kosten für die Beiträge steigen. Viele Befürworter der Bürgerversicherung begründen ihre Zustimmung durch eine, ihrer Meinung nach, mögliche Senkung der Lohnnebenkosten. Allerdings bedeuten mehr Beitragszahler auch mehr Ansprüche auf Versicherungsleistungen. Die strukturellen Probleme der Krankenversicherung lassen sich so laut Experten nicht lösen.