Assekuranz
Das Wort „Assekuranz“ ist ein anderes Wort für „Versicherung“. Es wird auch als Begriff für die gesamte deutsche Versicherungswirtschaft genutzt.
Ursprünglich beschreibt das Wort „Assekuranz“ eine Vereinbarung zwischen 2 Parteien im Versicherungswesen. Dabei wird der sogenannte Assekuranzvertrag geschlossen, welcher den Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, ab dem Zeitpunkt des Eintritts in die Assekuranz (Versicherung), einen vorher vertraglich vereinbarten Beitrag an das Versicherungsunternehmen zu zahlen. Das Versicheurngsunternehmen wiederum ist dazu verpflichtet, beispielswiese bei einer Krankenversicherung im Falle einer Bedürftigkeit, die vorher vertraglich vereinbarten Leistungen im Bedarfsfall zu erbringen.