Aktuar
Ursprünglich stammt der Begriff Aktuar aus dem lateinischen Sprachgebrauch. Das dortige „actuarius“ bedeutet Schnellschreiber. Die damaligen Aktuare waren meist dem obersten Gericht unterstellt und hielten die Fakten der einzelnen gerichtlichen Prozesse fest. Die Bezeichnung „Aktuar“ übertrug sich aus dem römischen auch auf die deutschen Gerichtsschreiber, welche bis heute noch diesen Titel tragen. Eingeführt wurde die Bezeichnung „Aktuar“ für den deutschen Versicherungsmarkt im Jahre 1994.
Aufgaben eines Aktuars
Ein Aktuar ist ein ausgebildeter und staatlich geprüfter Experte, welcher mithilfe der mathematischen Wahrscheinlichkeitstheorie sowie der normalen Finanzmathematik die Beitragsberechnung sowie die Altersrückstellungen der Krankenversicherungen übernimmt und nach den rechtlichen Vorgaben darstellt. Die Aufgaben eines Aktuars liegen darin, finanzielle Risiken zu analysieren und zu bewerten, um Strategien zu entwickeln, die diese Risiken ausgleichen. Seit einiger Zeit ist es Pflicht, dass jede Krankenversicherung einen Aktuar angestellt haben muss, welcher die Beitragsberechnung und etwaige Risiken dauerhaft im Auge behält.