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Altersvorsorge

Steuererklärung 2023 – Diese Versicherungen sind steuerlich absetzbar

12. Mai 2023

Dieser Beitrag soll Ihnen dabei helfen, Ihre Steuererklärung für das Jahr 2023 optimal zu gestalten. Die Frage, welche Versicherungen steuerlich absetzbar sind, beschäftigt viele Verbraucher.

Schließlich können Sie durch die Berücksichtigung bestimmter Versicherungspolicen jährlich mehrere hundert Euro von der Steuer absetzen. In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die absetzbaren Versicherungen in Deutschland geben und Ihnen dabei helfen, Ihr Vermögen steueroptimiert anzulegen.

Vorsorgeaufwendungen 2022 2023: Die Grundlage für steuerliche Absetzbarkeit

Grundsätzlich gehören zu den absetzbaren Versicherungen alle Vorsorgeaufwendungen. Dazu zählen unter anderem Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Risikolebensversicherung, Unfallversicherung und Zusatzversorgungen wie die Riester-Rente, sowie reine Sachversicherungen wie Haftpflichtversicherung.

Auch Beiträge für eine private Lebensversicherung, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurde, können steuerlich geltend gemacht werden. Erfahren Sie mehr über die Höchstgrenze 2023 der steuerlich abzugsfähigen Versicherungsbeiträge für Vorsorge und andere Policen und was 94 (2022) und 96 (2023) Prozent der Maximalgrenze bedeutet .

Absetzbare Versicherungen im Überblick

Folgende Versicherungen lassen sich 2023 steuerlich absetzen:

1. Risikolebensversicherungen und Zusatzversicherungen:

Wichtig zu beachten ist, dass der absetzbare Maximalbetrag bei Selbstständigen bei 2.800 Euro und bei Angestellten, mitversicherten Familienangehörigen und Beamten bei 1.900 Euro liegt. Beachten Sie bitte auch, dass dieser Höchstbetrag um die Beiträge weiterer Versicherungen reduziert wird.

2. Krankenversicherungen (Basiskrankenversicherung):

Die Beiträge werden in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ unter „Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung“ eingetragen.

3. Lebensversicherungen (mit oder ohne Kapitalwahlrecht):

  • Beiträge zu Lebensversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden (sogenannte Altverträge), sind steuerlich als Sonderausgaben absetzbar.

Die Eintragung erfolgt in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ unter „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“.

4. Kranken- und Pflegeversicherungen, die über den Basis-Versicherungsschutz hinausgehen:

Die Eintragung dieser Versicherungen erfolgt in der Anlage „Vorsorgeaufwand“.

5. Berufliche Rechtsschutzversicherung:

  • Die Beiträge für eine beruflich bedingte Rechtsschutzversicherung können als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
  • Wenn eine allgemeine Rechtsschutzversicherung auch einen beruflichen Teil abdeckt, können Sie den Tarif anteilig von der Steuer absetzen.

Die Eintragung erfolgt in der Anlage „N – Werbungskosten“.

6. KFZ-Haftpflicht oder Private Haftpflichtversicherung:

  • Die Kosten für KFZ-Haftpflicht- und Private Haftpflichtversicherungen können im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
  • Auch hier gelten Höchstgrenzen.

Die Eintragung erfolgt in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ unter „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“.

Wichtig: Wenn Sie Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung für Ihr Unternehmen benötigen, werden die Kosten üblicherweise als Werbungskosten geltend gemacht.

Was bedeutet Maximalgrenze 2023 in der Steuererklärung

Wenn es heißt, dass beispielsweise 96 Prozent der Maximalgrenze anrechenbar sind, bedeutet dies, dass Sie in Ihrer Steuererklärung bis zu diesem Prozentsatz der Höchstgrenze der absetzbaren Aufwendungen geltend machen können.

  • Angenommen, die Maximalgrenze für Alleinstehende beträgt 10.000 Euro. Wenn 96 Prozent der Maximalgrenze anrechenbar sind, können Sie 9.600 Euro (96 Prozent von 10.000 Euro) als absetzbare Aufwendungen in Ihrer Steuererklärung angeben.

Die Prozentsätze und Höchstgrenzen können sich von Jahr zu Jahr ändern. Daher sollten Sie immer die aktuellen Richtlinien und Vorgaben des jeweiligen Steuerjahres berücksichtigen, um die genauen Beträge zu ermitteln, um die Versicherungen von der Steuer absetzen zu können.

Es empfiehlt sich, bei Unsicherheiten oder komplexeren steuerlichen Fragen einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Steuerabgaben korrekt und optimal gestalten.

Altersvorsorge und steuerliche Absetzbarkeit 2023

Auch bei der Altersvorsorge können Sie bestimmte Versicherungen steuerlich absetzen. Hierzu zählen:

1. Basis-Rente und Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung:

  • Die Beiträge können als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.
  • Die Abzugsfähigkeit erfolgt schrittweise, wobei im Jahr 2023 beispielsweise 96 Prozent der Maximalbeträge anrechenbar sind.
  • Der Höchstbetrag für die Steuererklärung 2023 liegt bei 26.528 Euro für Alleinstehende und bei 53.056 Euro für zusammenveranlagte Paare.

Beachten Sie, dass der steuerfreie Arbeitgeberanteil von den anrechenbaren Beiträgen abgezogen werden muss. Die Eintragung erfolgt in der Anlage „Vorsorgeaufwand“.

2. Betriebliche Altersversorgung (bAV):

  • Im Rahmen einer Direktversicherung sind Beiträge bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Beiträge, die nach § 3 Nr. 63 EStG einkommensteuerfrei sind, werden automatisch vom Arbeitgeber in der Lohnsteuererklärung berücksichtigt und müssen nicht mehr in der Steuererklärung eingetragen werden.

Die Eintragung erfolgt in der Anlage „Vorsorgeaufwand“.

3. Riester-Rente: Riester-Verträge werden ebenfalls zur Altersvorsorge genutzt, jedoch gelten für sie eine spezifische Höchstgrenze von 2.100 Euro. Bei der steuerlichen Berücksichtigung werden die eigenen Beiträge sowie die staatliche Zulage zusammen addiert und als Sonderausgaben behandelt.

Versicherungen in der Steuererklärung 2023 richtig angeben

Damit Sie Ihre Versicherungen in der Steuererklärung korrekt angeben können, verzichtet das Finanzamt vorerst auf die Vorlage Ihrer Nachweise und Belege. Es genügt, wenn Sie diese für eventuelle Rückfragen aufbewahren.

Sollte das Finanzamt jedoch Belege zur Bearbeitung Ihrer Steuererklärung benötigen, werden sie diese von Ihnen anfordern. Belege können beispielsweise Kontoauszüge, Versicherungs-Policen oder eine Übersicht über die gezahlten Versicherungsbeiträge sein, die Sie jährlich von Ihrer PKV erhalten.

Hundehaftpflicht- Wohngebäude- und Zahnzusatzversicherung nicht steuerlich absetzbar

Nun möchten Sie vielleicht wissen, ob bestimmte Versicherungen wie die Hundehaftpflichtversicherung, die Wohngebäudeversicherung oder die Zahnzusatzversicherung ebenfalls steuerlich absetzbar sind.

Leider gehören diese Versicherungen nicht zu den explizit absetzbaren Versicherungen gemäß den aktuellen Steuerrichtlinien. Es gelten jedoch weiterhin die genannten absetzbaren Versicherungen im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen und der Altersvorsorge.

Höchstgrenzen 2023 für die persönliche Einkommenssteuererklärung

Ein wichtiger Aspekt bei der Angabe von Vorsorgeaufwendungen für Ehepaare sind die Höchstgrenzen. Für die Steuererklärung 2023 liegt der Höchstbetrag für Alleinstehende bei 26.528 Euro und für zusammenveranlagte Paare bei 53.056 Euro. Diese Beträge sollten Sie bei der Eintragung Ihrer Versicherungen berücksichtigen.

Bitte beachten Sie auch, dass Kosten für die Kaskoversicherung Ihres Fahrzeugs oder die Hausratversicherung nicht unter die absetzbaren Versicherungen fallen. Diese Ausgaben gehören nicht zu den Vorsorgeaufwendungen und sind daher nicht steuerlich absetzbar.