Altersvorsorge
Lebensversicherung steuerlich absetzen – Steuererklärung 2023 wo eintragen
13. Mai 2023
In Deutschland ist es möglich, bestimmte Beiträge zur Lebensversicherung steuerlich abzusetzen. Ab dem Jahr 2023 sind einige Veränderungen zu erwarten, die sich auf die steuerliche Absetzbarkeit von Vorsorge Aufwendungen wie Lebensversicherungen auswirken werden.
Ein Aspekt, der sich 2023 ändern wird, betrifft die Altersvorsorgeaufwendungen. Ab diesem Jahr können diese zu 100 Prozent als Sonderausgaben abgesetzt werden, was eine Erhöhung um 4 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr darstellt.
Wir zeigen Ihnen, wie und wo Sie die LV in der Steuererklärung 2023 eintragen und was Anlage N und Anlage AV bedeuten.
Steuererklärung 2023 – Lebensversicherung von der Steuer absetzen
Inhaltsverzeichnis
Die Höchstgrenze für die Steuererklärung 2023 liegt bei 26.528 Euro für Alleinstehende und bei 53.056 Euro für zusammenveranlagte Paare. Zudem wird der steuerliche Grundfreibetrag um 561 Euro auf 10.908 Euro angehoben, um das Existenzminimum für alle steuerfrei zu halten.
Vorsicht und zu beachten: Nicht jede Art von Lebensversicherung bietet steuerliche Vorteile. Die Beiträge zur Risiko-Lebensversicherung können bei den Sonderausgaben abgesetzt werden, während die Auszahlungen im Todesfall für die Hinterbliebenen steuerfrei bleiben, sofern sie unterhalb des Freibetrags für die Erbschaftssteuer liegen.
Kapital-Lebensversicherungen und Fondsgebundene Lebensversicherungen unterliegen anderen Regelungen, wie beispielsweise einer Steuerfreiheit bei Verträgen, die bis zum 31. Dezember 2004 ausgestellt wurden und einer vollständigen Auszahlung der Ablaufleistung.
Voraussetzungen für die Steuerliche Absetzbarkeit
Eine Lebensversicherung kann steuerlich absetzbar sein, wenn sie bestimmten Voraussetzungen entspricht. Dabei ist es wichtig zu unterscheiden, um welche Art von Lebensversicherung es sich handelt.
Bei einer Risikolebensversicherung können die Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden. Im Todesfall müssen die Hinterbliebenen den Auszahlungsbetrag nicht versteuern, solange sie unter ihrem Freibetrag bei der Erbschaftssteuer bleiben.
Die Kapitallebensversicherung hingegen unterliegt anderen steuerlichen Regelungen. Es ist möglich, die Beiträge steuerlich abzusetzen, wenn:
- die Versicherungssumme nach Ablauf des 62. Lebensjahres ausbezahlt wird (für Neuverträge ab 2012)
- die Ablaufleistung komplett in einem Betrag ausbezahlt wird
- der Todesfallschutz mindestens 50 Prozent der Beitragssumme umfasst (gilt nur für Verträge, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden)
Andere Versicherungen, die steuerlich absetzbar sein können, sind Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung.
Um die Lebensversicherungsbeiträge steuerlich abzusetzen, müssen sie in der Steuererklärung als sogenannte Vorsorgeaufwendungen in den Sonderausgaben eingetragen werden. Dabei gibt es Höchstbeträge, die berücksichtigt werden müssen.
Versicherungsbeiträge sind im begrenzten Umfang steuerlich absetzbar. Eine genaue Prüfung aller Voraussetzungen und individuellen Umstände ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die Beiträge zulässigerweise von der Steuer abgesetzt werden können. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt zu wenden.
Lebensversicherung wo in der Steuererklärung Eintragen
Eine Lebensversicherung kann in der Steuererklärung eingetragen werden, um mögliche steuerliche Vorteile zu nutzen. Je nach Art der Lebensversicherung und individuellen Umständen können die Beiträge steuerlich absetzbar sein.
Im Folgenden werden die Schritte zur Eintragung einer Lebensversicherung in der Steuererklärung sowie relevante Informationen dazu erläutert.
Schritte zur Eintragung
- Art der Lebensversicherung bestimmen: Es gibt verschiedene Arten von Lebensversicherungen, wie zum Beispiel Risikolebensversicherungen und Kapitallebensversicherungen. Eine Unterscheidung ist wichtig, da die steuerliche Berücksichtigung davon abhängt.
- Obergrenzen der absetzbaren Beiträge beachten: Die absetzbaren Beiträge zur Lebensversicherung unterliegen bestimmten Obergrenzen. Diese belaufen sich auf 1.900 Euro pro Jahr für einen Arbeitnehmer und 2.800 Euro pro Jahr für Selbstständige.
- Eingabe im entsprechenden Bereich der Steuererklärung: Die Lebensversicherung sollte im zutreffenden Abschnitt der Steuererklärung, meist im Bereich der Vorsorgeaufwendungen, eingetragen werden. Dabei sind sowohl der bezahlte Betrag als auch der Vertragsbeginn und die Vertragsnummer anzugeben.
- Abzug von Steuern prüfen: Nach der Eintragung sollte man prüfen, ob die Steuererklärung die Lebensversicherung korrekt berücksichtigt hat und ob dadurch Steuervorteile entstehen.
Insgesamt ist das Eintragen einer Lebensversicherung in der Steuererklärung ein relativ einfacher Vorgang, der bei Korrektheit zu steuerlichen Vorteilen führen kann. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies von der gewählten Versicherungsart und den individuellen Umständen abhängt.
Steuerliche Vorteile Unterschiedlicher Lebensversicherungstypen
In diesem Abschnitt werden die steuerlichen Vorteile der verschiedenen Lebensversicherungstypen wie Risikolebensversicherung, Kapitallebensversicherung und Rentenversicherung erläutert.
Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar
Die Beiträge für die Risikolebensversicherung können steuerlich absetzbar sein. Diese Versicherung dient in erster Linie zum Schutz der Hinterbliebenen im Todesfall und bietet keine Kapitalauszahlung bei Vertragsablauf. Daher können die Prämien als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Kapitallebensversicherung Fondsgebundene Lebensversicherung
Für Kapitallebensversicherungen, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, können die Beiträge steuerlich absetzbar sein. Bei diesen Verträgen gilt die sogenannte Alt-Vertragsregelung. Die Auszahlung der Versicherungssumme kann unter bestimmten Bedingungen steuerfrei erfolgen, wie zum Beispiel:
- Der Versicherungsnehmer hat mindestens fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt
- Die Ablaufleistung wird komplett auf einmal ausbezahlt
Bei Verträgen, die nach 2004 abgeschlossen wurden, müssen die Erträge aus der Kapitallebensversicherung der Abgeltungssteuer unterliegen. Der Freibetrag für Kapitaleinkünfte beträgt 801 Euro (1.602 Euro bei Verheirateten) und wird ab 2023 auf 1.000 Euro (2.000 Euro bei Verheirateten) erhöht.
Rentenversicherung
Eine Rentenversicherung ist eine Form der Altersvorsorge, die sowohl auf privater Basis als auch als Direktversicherung abgeschlossen werden kann. Bei der privaten Rentenversicherung können die Beiträge bis zu bestimmten Höchstbeträgen als Sonderausgaben steuerlich absetzbar sein. Die Höhe der absetzbaren Beiträge hängt dabei von der Art der Rentenversicherung und dem Vertragsbeginn ab.
Bei einer Direktversicherung, die nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde, sind Beitragszahlungen bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei, jedoch nicht in der Steuererklärung absetzbar. Im Jahr können das bis zu 7.008 Euro sein.
Die Auszahlungen der Rentenversicherung unterliegen im Allgemeinen der Einkommensteuer, wobei der steuerpflichtige Anteil abhängig vom Alter des Versicherungsnehmers bei Rentenbeginn ist.
Häufig Gestellte Fragen
Steuerliche Behandlung von Auszahlungen
Die steuerliche Behandlung von Auszahlungen aus einer Lebensversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Vertragsabschluss vor dem 01.01.2005: In diesem Fall bleiben die Erträge steuerfrei, wenn der Versicherungsvertrag mindestens fünf Jahre lang bestand und die Ablaufleistung einmalig ausgezahlt wurde.
- Vertragsabschluss ab dem 01.01.2005: Hier unterliegen die Erträge der Abgeltungssteuer, sofern die Vertragslaufzeit weniger als 12 Jahre beträgt und die Auszahlung vor dem 62. Lebensjahr des Versicherten erfolgt.
Diese Regelungen gelten sowohl für Kapitallebensversicherungen als auch für Rentenversicherungen.
Sonderausgabenabzug für Beiträge
Die Beiträge zur Lebensversicherung können als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben und steuerlich geltend gemacht werden. Dabei gelten Obergrenzen für die absetzbaren Summen:
- Arbeitnehmer: 1.900 Euro pro Jahr
- Selbstständige: 2.800 Euro pro Jahr
Diese Obergrenzen gelten sowohl für Beiträge zu Risikolebensversicherungen als auch zu Kapitallebensversicherungen. Es ist wichtig zu beachten, dass ab dem Jahr 2025 eine vollständige Abzugsfähigkeit gegeben ist. Für das Jahr 2023 beträgt der anrechenbare Prozentsatz der Maximalbeträge 96%.
Die Höchstbeträge für die Steuererklärung 2023 liegen bei 26.528 Euro für Alleinstehende und 53.056 Euro für zusammenveranlagte Paare.
Bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Lebensversicherungsbeiträgen sind folgende Faktoren zu beachten:
- Nur Beiträge zur Basisversorgung (z.B. gesetzliche Rentenversicherung, Rürup-Rente, gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung) sind in voller Höhe absetzbar.
- Beiträge zur zusätzlichen Altersvorsorge (z.B. Riester-Rente) können in begrenztem Umfang als Sonderausgaben abgesetzt werden.
- Beiträge zur Risikolebensversicherung und Kapitallebensversicherung sind nur absetzbar, wenn sie zur Altersvorsorge dienen (d.h. zusammen mit einem Altersvorsorgevertrag abgeschlossen wurden).
Es ist wichtig, sich individuell beraten zu lassen und sorgfältig zu prüfen, inwiefern Lebensversicherungsbeiträge steuerlich absetzbar sind.
Tipps und Empfehlungen zur Lebensversicherung Steuer
Die Lebensversicherung ist eine wichtige Absicherung für die finanzielle Zukunft und bietet Steuervorteile. Im Jahr 2023 sind einige Regelungen zu beachten, um die Vorteile optimal zu nutzen.
Bei der Risiko-Lebensversicherung können Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden. Die Hinterbliebenen müssen den Auszahlungsbetrag im Todesfall nicht versteuern, wenn sie unter dem Freibetrag bei der Erbschaftssteuer bleiben.
Unfallversicherungen sind ebenfalls steuerlich absetzbar. Angestellte können 50% der Beitragszahlungen als Werbungskosten und Selbständige als Betriebskosten geltend machen.
Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Altersvorsorgeaufwendungen steigt bis 2025 kontinuierlich. Im Jahr 2023 sind 96 Prozent der Maximalbeträge anrechenbar. Der Höchstbetrag liegt bei 26.528 Euro für Alleinstehende und 53.056 Euro für zusammenveranlagte Paare.