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PKV

Welche Kosten erstattet PKV bei Psychotherapie nach GOÄ GOP

19. August 2025

Psychische Gesundheit ist längst kein Randthema mehr. Wer privat krankenversichert ist, stößt in der Praxis schnell auf Fachbegriffe wie GOÄ, GOP, Analogabrechnung oder Steigerungsfaktor. Gleichzeitig stellen sich konkrete Fragen:

Welche Therapien sind erstattungsfähig? Wie rechnet der Therapeut ab? Was zahlt die PKV – und was nicht?

Dieser Leitfaden erklärt verständlich und fundiert, wie die Kostenerstattung von Psychotherapie in der PKV nach GOÄ funktioniert – inklusive moderner Verfahren, Beispielen, Tabellen und einem klaren Vergleich zur GKV.


Grundlagen: GOÄ, GOP & Steigerungsfaktoren

Inhaltsverzeichnis

GOÄ & GOP – kurz erklärt

  • GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte): Regelt, wie Ärztinnen/Ärzte abrechnen. In der PKV ist sie das maßgebliche Vergütungssystem.
  • GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten): Regelt formal die Abrechnung für Psychologische Psychotherapeut:innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen. Praktisch verweist die GOP auf die GOÄ-Ziffern – dadurch ist die GOÄ auch in der Privatpsychotherapie der zentrale Bezugspunkt.
  • Analogabrechnung: Für Leistungen, die nicht wörtlich in der GOÄ stehen (z. B. „psychotherapeutische Sprechstunde“, „Akutbehandlung“), wird eine gleichwertige GOÄ-Ziffer analog herangezogen (z. B. „812a“). Das ist seit den aktuellen Abrechnungsempfehlungen klarer geregelt.

Steigerungsfaktoren (Gebührenspannen)

  • 1,0-fach = einfacher Satz
  • 2,3-fach = Regelsatz („durchschnittliche Schwierigkeit und Zeit“)
  • bis 3,5-fach = oberes Ende des Rahmens (muss begründet werden; darüber hinaus nur mit Abdingung, also einer schriftlichen Honorarvereinbarung zwischen Patient:in und Behandelndem)

Merke: Tarife in der PKV erstatten typischerweise bis zum 2,3-fachen oder auch 3,5-fachen Satz. Was Ihr konkreter Tarif übernimmt, steht in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

Beispiel 1: Berechnung mit dem 2,3-fachen Regelsatz

Angenommen, der einfache Satz (1,0-fach) für eine ärztliche Leistung beträgt 100 Euro.

Berechnung: 100 Euro × 2,3 = 230 Euro

Der Patient erhält somit eine Rechnung in Höhe von 230 Euro. Dieser Betrag liegt im Bereich des Regelsatzes und wird von den meisten PKV-Tarifen erstattet.

Beispiel 2: Berechnung mit dem 3,5-fachen Satz

Angenommen, der einfache Satz (1,0-fach) für eine ärztliche Leistung beträgt ebenfalls 100 Euro. In diesem Fall wird ein erhöhter Satz von 3,5-fach angesetzt, z.B. aufgrund besonderer Schwierigkeit.

Berechnung: 100 Euro × 3,5 = 350 Euro

Der Patient erhält eine Rechnung über 350 Euro. Da dieser Satz das obere Ende des Rahmens darstellt, ist eine Begründung erforderlich. Die Erstattung durch die PKV hängt vom konkreten Tarif ab.


Welche Leistungen in der Privatpsychotherapie abgerechnet werden

Klassische, wissenschaftlich anerkannte Verfahren (Methoden)

  • Verhaltenstherapie (VT)
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP)
  • Analytische Psychotherapie (AP)
  • Systemische Therapie

Diese Methoden sind das Fundament. Sie lassen sich in der PKV nach GOÄ/GOP abrechnen – teils direkt über vorhandene Ziffern, teils analog (z. B. „812a“ für Sprechstunde/Kurzzeit/Akut).

Moderne beziehungsweise spezielle Therapieverfahren (Auswahl)

  • EMDR (Traumatherapie)
  • Schematherapie
  • DBT (Dialektisch-Behaviorale Therapie)
  • ACT (Akzeptanz- und Commitment-Therapie)
  • CBASP (bei chronischer Depression)
  • Neuropsychologische Therapie (z. B. nach Hirnschädigungen)

Wichtig: Diese Verfahren werden fachlich häufig als Unter- oder Spezialformen innerhalb der anerkannten Methoden angewandt. Abgerechnet wird dann über die passenden GOÄ/GOP-Ziffern oder analog, wenn es keine 1:1-Entsprechung gibt. Entscheidend sind Indikation, Behandlerqualifikation und medizinische Notwendigkeit.


Typische GOÄ-/GOP-Ziffern in der Privatpsychotherapie

Die folgende Tabelle dient der Einordnung. Je nach Konstellation (ärztlich/psychologisch, Einzel/Gruppe, Diagnostik/Therapie, analog) können Ziffern und Kombinationen variieren.

Bereich Häufig genutzte Ziffer(n) Kurzbeschreibung Übliche Spanne (50 Min)
Diagnostik/Status 801a Erhebung des aktuellen psychischen Befunds i. d. R. 1,8–2,3-fach
Sprechstunde / Akut 812a (analog) Psychotherapeutische Sprechstunde / Akutbehandlung (analog-Empfehlung) häufig 2,3-fach
Probatorik 870 (+ 801a) Probatorische Sitzung, häufig inkl. Befund häufig 2,3-fach
Einzeltherapie 870 / 861 (je nach Verfahren) VT/TP/AP – Einzelsitzung (50 Min) 2,3-fach üblich; bis 3,5-fach begründbar
Gruppentherapie 817 (analog) Gruppensitzung (analog-Empfehlung) oft 2,3-fach
Telemedizin entspr. GOÄ/GOP + Hinweise Video-Behandlung in begründeten Fällen meist 2,3-fach

Praxis-Tipp: Lassen Sie sich die Behandlungs- und Abrechnungsplanung einmalig schriftlich erklären. So sehen Sie, welche Ziffern in Ihrem Fall voraussichtlich genutzt werden – und prüfen die Erstattung mit Ihrem Tarif.


Was erstattet die PKV – und was nicht?

Grundprinzipien der Kostenerstattung

  1. Medizinische Notwendigkeit: Therapie muss fachlich indiziert sein.
  2. Behandlerqualifikation: Approbation/ärztliche Weiterbildung und Abrechnungskompetenz (GOÄ/GOP).
  3. Tarifleistung: Erstattungshöhe, ggf. Sitzungslimits, Selbstbehalte, Erstattungsobergrenzen.
  4. Steigerungssatz: Tarif zahlt z. B. bis 2,3-fach – darüber hinaus nur, wenn vereinbart.
  5. Analogabrechnung: Viele moderne Leistungen sind analog geregelt. Ihre PKV sollte diese tarifgemäß übernehmen.

Typische Konstellationen

  • Volle Erstattung bis 2,3-fach (Standard in vielen Tarifen)
  • Erstattung bis 3,5-fach (höherwertige Tarife)
  • Basistarif: Leistungsniveau GKV-ähnlich, Erstattung maximal 1,2-fach – dadurch bleiben bei höheren Sätzen Eigenanteile (siehe Rechenbeispiel).

Sonderfälle

  • Heilpraktiker-Psychotherapie: In vielen PKV-Tarifen nicht oder nur eingeschränkt mitversichert. Prüfen Sie die Bedingungen frühzeitig (siehe interner Link unten).
  • Abdingung (>3,5-fach): Nur mit vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Ohne Abdingung drohen Nicht-Erstattung oder Eigenanteile.
  • Beihilfe: Häufiger Genehmigungsprozess und fest definierte Sätze; Ergänzungstarife schließen Lücken (siehe interner Link unten).

Rechenbeispiele: So viel kostet Psychotherapie in der PKV

Annahme für die Beispiele: 50-Min-Sitzung, GOÄ-Ziffer 870 (Therapiesitzung) zum 2,3-fachen Satz ≈ 100,55 €; 801a ≈ 33,52 € (Befund). Zahlen dienen der Orientierung.

Beispiel 1: 25 Einzelsitzungen Verhaltenstherapie (ohne Selbstbehalt)

  • Abrechnung: 25 × 870 (2,3-fach) = 25 × 100,55 € = 2.513,75 €
  • Tarif: Erstattung 100 % bis 2,3-fach0 € Eigenanteil

Beispiel 2: Probatorik + Befund

  • 1 Sitzung: 870 (2,3-fach) 100,55 € + 801a (2,3-fach) 33,52 € = 134,07 €
  • 4 probatorische Sitzungen: 4 × 134,07 € = 536,28 €
  • Tarif: 90 % Erstattung → Eigenanteil 53,63 €

Beispiel 3: Beihilfe + PKV (50/50) – 40 Sitzungen

  • Kosten: 40 × 100,55 € = 4.022,00 €
  • Beihilfe (50 %): 2.011,00 €
  • PKV (50 %): 2.011,00 €
  • Eigenanteil: 0 €, sofern beide Kostenträger den Satz akzeptieren.

Beispiel 4: Basistarif vs. Regelsatz

  • 870, 2,3-fach = 100,55 €
  • 870, 1,2-fach (Basistarif-Obergrenze) ≈ 52,46 €
  • Differenz pro Sitzung: 48,09 € → bei 30 Sitzungen 1.442,70 € Eigenanteil, wenn der Therapeut 2,3-fach berechnet.

Beispiel 5: Abdingung (z. B. 3,8-fach für Spezialverfahren)

  • 870, 3,8-fach ≈ 165, + € (vereinfachte Darstellung)
  • Tarif: zahlt bis 3,5-fach → Eigenanteil aus Differenz 3,8–3,5-fach je Sitzung.
  • Wichtig: Abdingung vorab schriftlich vereinbaren – und mit der PKV abklären.

 


Moderne Verfahren: Was die PKV heute häufig mitträgt

Kurzüberblick – Einordnung und Erstattungslogik

  • EMDR: Wird in der privaten Versorgung regelmäßig als Methode innerhalb der VT/TP abgebildet; Abrechnung je nach Setting über die passende GOÄ-Therapieziffer bzw. analog.
  • Schematherapie, DBT, ACT, CBASP: In der Praxis als spezifische Ausgestaltung der VT oder systemischen Therapie; relevant ist die medizinische Notwendigkeit und die qualifizierte Durchführung.
  • Neuropsychologische Therapie: Spezialbereich – übliche Erstattung bei gesicherter Indikation, häufig in Diagnostik + Therapiesitzungen gegliedert.

Praxis-Tipp: Moderne Verfahren sollten im Therapieplan benannt sein. Erfragt die Abrechnungsziffer(n), damit Sie die Erstattung vorab mit dem Tarif abgleichen können.


Telemedizin in der Privatpsychotherapie

  • Video-Sitzungen sind in geeigneten Fällen abrechenbar (GOÄ/GOP-Kontext beachten).
  • Wichtig sind Datenschutz, technische Stabilität und indizierte Anwendungsfälle (z. B. Verlaufs-Kontrollen, Stabilisierung, Nachsorge).
  • Prüfen Sie in Ihrem Tarif, ob es besondere Vorgaben (z. B. Dokumentationspflichten) gibt.

Vertiefung im Portal: PKV und Telemedizin – digitale Sprechstunden


PKV vs. GKV: So unterscheiden sich Zugang & Kostenerstattung

Übersichtstabelle

Kriterium PKV GKV
Vergütungssystem GOÄ/GOP, Steigerungsfaktoren bis 3,5-fach; analog möglich EBM (feste Punktwerte)
Genehmigung Tarifabhängig: teils formlos, teils Anzeige/Genehmigung; Beihilfe oft mit Gutachterverfahren Antrag/Gutachterverfahren üblich (Kurz-/Langzeitkontingente)
Sitzungskontingente Tarifabhängig (z. B. 30–50 oder offen), ggf. Eigenanteile bei höheren Sätzen Fest definierte Kontingente pro Verfahren
Therapiewahl Hohe Flexibilität bei VT/TP/AP/Systemisch, moderne Verfahren via Analog möglich VT/TP/AP/Systemisch anerkannt; Spezialverfahren teils integriert (z. B. EMDR)
Honorarniveau 2,3-fach als Regelsatz, bis 3,5-fach begründbar EBM-Vergütung niedriger
Telemedizin Breiter nutzbar, je nach Tarif/Indikation Möglich, aber stärker reglementiert
Heilpraktiker-Psychotherapie häufig nicht oder nur begrenzt erstattungsfähig nicht kassenfähig

Typische Stolpersteine – und wie Sie sie vermeiden

  • Unklare Erstattungsgrenze: Klären Sie vor Therapiebeginn, bis zu welchem Steigerungsfaktor Ihr Tarif zahlt.
  • Analogabrechnung nicht hinterlegt: Fordern Sie Begründung und Ziffern an; schicken Sie diese Ihrer PKV zur Vorprüfung.
  • Abdingung übersehen: Alles über 3,5-fach ist Vereinbarungssache – sonst zahlen Sie die Differenz selbst.
  • Heilpraktiker-Leistungen: Frühzeitig prüfen, ob und in welchem Umfang versichert.
  • Basistarif: Rechnen Sie mit Eigenanteilen, wenn Behandelnde den Regelsatz (2,3-fach) berechnen.

Interne Links – vertiefende Inhalte im Portal

  • Abdingung verständlich erklärt: Zum Lexikonbeitrag
  • Heilpraktiker-Behandlungen in der PKV (inkl. Psychotherapie-Aspekte): Zum Ratgeber
  • Beihilfeergänzungstarif – sinnvoller Schutz für Beamte: Zum Fachartikel
  • PKV: Basistarif vs. Standardtarif – Auswirkungen auf GOÄ-Erstattungen: Zum Vergleich
  • Telemedizin in der PKV – Abrechnung & Praxis: Zum Leitfaden

(Hinweis: keine Verlinkung auf die Startseite, nur auf passende Unterseiten.)


Praxisleitfaden: So gehen Sie vor

  1. Therapiebedarf klären: Indikation und Ziel(e) mit dem Behandelnden festlegen.
  2. Abrechnung erklären lassen: Welche Ziffern? Welcher Steigerungsfaktor? Analog ja/nein?
  3. Tarifabgleich: AVB checken – Erstattungsgrenzen (Faktor, Sitzungslimits, Selbstbehalt).
  4. Vorklärung mit der PKV: Behandlungsplan & Ziffern zur Vorprüfung einreichen.
  5. Schriftlich fixieren: Bei Abdingung unbedingt vorher unterschreiben und Kopie aufbewahren.
  6. Verlauf dokumentieren: Sitzungen, Indikation, Fortschritt – nützlich bei Rückfragen der PKV.
  7. Bei Beihilfe: Zuständigkeiten und Genehmigungswege früh klären; ggf. Ergänzungstarif prüfen.

Fallbeispiele aus der Praxis

A) Arbeitnehmer, Komforttarif (Erstattung bis 3,5-fach, 300 € Selbstbehalt/Jahr)

  • Therapie: 20 Sitzungen VT, 870 (2,8-fach) à ≈ 122,00 € → 2.440 €
  • Erstattung: 2.440 € – 300 € Selbstbehalt = 2.140 €
  • Eigenanteil: 300 €

Einordnung: Höherer Steigerungsfaktor ist hier voll erstattungsfähig (bis 3,5-fach). Nur der Selbstbehalt greift.

B) Beamtin, Beihilfe 50 % + PKV 50 %, Kurzzeit + Akut (analog)

  • Sprechstunde/Akut: 6 × 812a (2,3-fach) ≈ 6 × 134,06 € = 804,36 €
  • Erstattung: Beihilfe/PKV jeweils 50 % → keine Restkosten, sofern genehmigt und Satz akzeptiert.
    Einordnung: Analogleistungen sind verankert; wichtig bleibt die Genehmigungslogik der Beihilfe.

C) Basistarif, 30 Sitzungen, Therapeut rechnet 2,3-fach

  • Kosten: 30 × 100,55 € = 3.016,50 €
  • Erstattung (1,2-fach): 30 × 52,46 € = 1.573,80 €
  • Eigenanteil: 1.442,70 €
    Einordnung: Wer im Basistarif behandelt wird, sollte vorab mit der Praxis 1,2-fach vereinbaren – oder mit Eigenanteilen rechnen.

Häufige Fragen an die PKV (und sinnvolle Antworten)

  • Übernimmt Ihr Tarif die neuen Analogleistungen (z. B. 812a, 817)?
  • Bis zu welchem Steigerungsfaktor (2,3/3,5) wird erstattet?
  • Gibt es Sitzungslimits pro Jahr oder je Indikation?
  • Sind Video-Sitzungen erstattungsfähig – und welche Nachweise brauchen Sie?
  • Wie läuft die Genehmigung bei Kurzzeit-/Langzeittherapien in meinem Tarif?

Notieren Sie sich die Auskünfte – das spart Nerven, falls später Rückfragen entstehen.


Checkliste zum Mitnehmen

  • Behandler:in & Verfahren passen zu Indikation
  • Abrechnungsziffern + Steigerungsfaktor bekannt
  • Tarifgrenzen/Limitierungen geprüft
  • Analogleistungen (z. B. 812a) mit PKV abgeklärt
  • Abdingung nur bei Bedarf – und vorher unterschreiben
  • Belege & Verlauf sauber dokumentieren

Was bedeutet „PKV Psychotherapie GOÄ“ konkret?

Damit ist die Abrechnung von Psychotherapie bei Privatversicherten nach GOÄ/GOP gemeint – inklusive Analogabrechnungen für Leistungen, die nicht wörtlich in der GOÄ stehen (z. B. psychotherapeutische Sprechstunde oder Akutbehandlung).

Wieviel zahlt meine PKV pro Sitzung?

Das hängt von Ihrem Tarif und dem Steigerungsfaktor ab. Üblich sind ca. 100 € pro 50-Min-Sitzung beim 2,3-fachen Satz. Höhere Sätze bis 3,5-fach sind möglich, müssen aber begründet sein – und der Tarif muss sie decken.

Erstattet die PKV moderne Verfahren wie EMDR oder Schematherapie?

Ja, oft innerhalb der anerkannten Methoden (z. B. VT). Abgerechnet wird über passende GOÄ/GOP-Ziffern – ggf. analog. Wichtig sind Indikation, Qualifikation und Tarifbedingungen.

Muss ich eine Psychotherapie vorher genehmigen lassen?

In vielen PKV-Tarifen reicht die Anzeige oder es ist gar nichts notwendig. Andere verlangen eine Genehmigung (z. B. ab einer bestimmten Sitzungszahl). Bei der Beihilfe ist ein Gutachten oft vorgesehen. Bitte vorab klären.

Was hat es mit der Abdingung auf sich?

Die Abdingung ist eine schriftliche Honorarvereinbarung zwischen Praxis und Patient:in, wenn der berechnete Satz über 3,5-fach liegt. Ohne Abdingung drohen Nicht-Erstattung und Eigenanteile.

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  1. PKV Psychotherapie nach GOÄ: Was Ihre Kasse zahlt
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  3. GOÄ in der Psychotherapie: Erstattung in der PKV

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Psychotherapie in der PKV verständlich erklärt: GOÄ/GOP, Analogleistungen, moderne Verfahren, Beispiele, Kosten & Erstattung – inkl. Tipps und Checkliste.