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PKV

PKV für Heilpraktiker-Behandlungen: Was wird übernommen?

15. Juli 2025

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung oft umfassende Leistungen für Heilpraktiker-Behandlungen. Die Kostenübernahme hängt jedoch stark vom gewählten Tarif und den individuellen Vertragsbedingungen ab.

Grundlagen der Kostenübernahme bei Heilpraktiker-Behandlungen

Inhaltsverzeichnis

Die meisten PKV-Tarife sehen eine Kostenerstattung für Heilpraktiker-Behandlungen vor. Diese Erstattung basiert in der Regel auf dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) oder dem Hufeland-Verzeichnis. Anders als die gesetzliche Krankenversicherung, die solche Leistungen nur sehr eingeschränkt oder gar nicht übernimmt, können privat Versicherte von deutlich besseren Konditionen profitieren.

Unterschiede zwischen PKV und GKV

Private Krankenversicherung (PKV):

  • Umfasst in den meisten Tarifen Heilpraktiker-Leistungen
  • Erstattung orientiert sich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
  • Erstattungsraten zwischen 70-100% der Kosten
  • Jährliche Höchstbeträge zwischen 500-2.500 Euro

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):

  • Grundsätzlich keine Kostenübernahme für Heilpraktiker-Behandlungen
  • Nur sehr wenige Ausnahmen für spezielle Naturheilverfahren
  • Eventuell Zusatzversicherungen für alternative Heilmethoden möglich

Welche Heilpraktiker-Leistungen werden übernommen?

Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel für alle Leistungen, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker oder im Hufeland-Verzeichnis aufgeführt sind. Dazu gehören:

Häufig erstattete Behandlungen beim Heilpraktiker für Privatversicherte

Klassische Naturheilverfahren:

  • Akupunktur
  • Homöopathie
  • Osteopathie
  • Chiropraktik
  • Phytotherapie (Pflanzenheilkunde)

Traditionelle Heilmethoden:

  • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
  • Ayurveda
  • Anthroposophische Medizin
  • Neuraltherapie

Weitere Therapieformen:

  • Bachblütentherapie
  • Bioresonanztherapie
  • Eigenbluttherapie
  • Lymphdrainage
  • Magnetfeldtherapie

Spezielle Behandlungsformen aus der Naturheilkunde

Viele PKV-Tarife übernehmen auch Kosten für:

  • Wirbelsäulentherapie
  • Elektro-physikalische Heilmethoden
  • Heilmagnetische Behandlungen
  • Atemtherapie
  • Massagen nach naturheilkundlichen Verfahren

Abrechnungsgrundlagen und Erstattungshöhe für heilpraktiker

Die Abrechnung von Heilpraktiker-Leistungen erfolgt hauptsächlich über drei verschiedene Systeme:

Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)

Das GebüH stammt aus dem Jahr 1985 und enthält durchschnittliche Vergütungssätze für Heilpraktiker-Leistungen. Es ist rechtlich nicht bindend, dient aber als Orientierung für Versicherer.

Wichtige Leistungen nach GebüH:

Leistung Gebührenrahmen
Eingehende Untersuchung 12,30 € – 20,50 €
Beratung 8,20 € – 20,50 €
Akupunktur 10,50 € – 26,00 €
Homöopathische Behandlung 15,40 € – 41,00 €
Osteopathische Behandlung 15,50 € – 46,00 €
Chiropraktische Behandlung 10,50 € – 18,00 €
Psychotherapie (30 Min.) 15,50 € – 26,00 €
Psychotherapie (50-90 Min.) 26,00 € – 46,00 €

Hufeland-Verzeichnis

Das Hufeland-Verzeichnis wird von der Hufelandgesellschaft herausgegeben und listet anerkannte naturheilkundliche Verfahren auf. Es dient als Ergänzung zum GebüH und wird regelmäßig aktualisiert.

Eigene Positivlisten der PKV-Versicherer

Manche Versicherer haben eigene Verzeichnisse entwickelt, die festlegen, welche Heilpraktiker-Behandlungen in welchem Umfang erstattet werden.

Erstattungshöhe und Begrenzungen

Die Erstattung von Heilpraktiker-Kosten variiert stark zwischen den verschiedenen PKV-Tarifen:

Prozentuale Erstattung der Behandlungskosten

Typische Erstattungsraten:

  • 70-80% der Kosten bei Basistarife
  • 80-90% der Kosten bei Komforttarifen
  • 90-100% der Kosten bei Premiumtarifen

Jährliche Höchstbeträge

Die meisten PKV-Tarife begrenzen die Erstattung auf bestimmte Jahresbeträge:

Häufige Erstattungsgrenzen:

  • 500 € – 800 € pro Jahr (Basistarife)
  • 1.000 € – 1.500 € pro Jahr (Komforttarife)
  • 1.500 € – 2.500 € pro Jahr (Premiumtarife)

Wartezeiten für Inanspruchnahme von Heilpraktiker-Leistungen

Viele Tarife haben Wartezeiten für Heilpraktiker-Leistungen:

  • Allgemeine Wartezeit: 3 Monate
  • Spezielle Wartezeit: oft 8 Monate
  • Während der Wartezeit: reduzierte Erstattung (oft 50-80%)

Besonderheiten verschiedener PKV-Tarife

Beispiele bekannter Versicherer

Allianz PKV:

  • Erstattung bis zu 100% der Kosten
  • Jährliche Höchstgrenze je nach Tarif
  • Umfasst Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie, Chiropraktik

Hallesche:

  • 80% bis zu 1.200 € bzw. 2.400 € pro Jahr
  • Umfasst echte Naturheilverfahren
  • Spezielle Regelungen für schwerwiegende Erkrankungen

Barmenia:

  • 80-100% je nach Tarif
  • Bis zu 1.000-2.000 € pro Jahr
  • Bezug auf Hufeland-Verzeichnis und GebüH
  • Tarifunterschiede

Günstigere Tarife:

  • Eingeschränkte Leistungen
  • Niedrigere Erstattungsraten
  • Geringere Jahreshöchstbeträge

Premiumtarife:

  • Umfassende Leistungen
  • Höhere Erstattungsraten
  • Großzügigere Jahreshöchstbeträge

Psychotherapie durch Heilpraktiker

Die Kostenübernahme für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker unterliegt besonderen Regelungen:

Voraussetzungen für Psychotherapie beim Heilpraktiker

Allgemeine Bedingungen:

  • Heilpraktiker muss entsprechende Qualifikationen nachweisen
  • Behandlung muss medizinisch notwendig sein
  • Tarif muss Psychotherapie durch Heilpraktiker einschließen

Höhe der Kosten-Erstattung

Typische Leistungen:

  • Psychotherapie-Sitzungen nach GebüH
  • Psychodiagnostische Befunde
  • Testverfahren und Exploration
  • Gutachten und Bescheinigungen

Einschränkungen:

  • Nicht alle Tarife decken Psychotherapie durch Heilpraktiker ab
  • Oft niedrigere Erstattungsraten als bei approbierten Psychotherapeuten
  • Begrenzte Anzahl an Sitzungen pro Jahr

Verordnete Arzneimittel und Heilmittel

Heilpraktiker können bestimmte Arzneimittel und Heilmittel verordnen, deren Kosten oft von der PKV übernommen werden:

Erstattungsfähige Mittel

Naturheilkundliche Arzneimittel:

  • Homöopathische Mittel
  • Phytotherapeutika
  • Anthroposophische Präparate
  • Schüßler-Salze

Heilmittel:

  • Physiotherapie
  • Massagen
  • Lymphdrainage
  • Ergotherapie

Voraussetzungen für Erstattung der Kosten und Mittel

Wichtige Kriterien:

  • Verordnung durch zugelassenen Heilpraktiker
  • Mittel müssen im Tarif eingeschlossen sein
  • Behandlung muss medizinisch notwendig sein
  • Erstattung erfolgt nur zum Herstellungspreis

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Damit die PKV die Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen übernimmt, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:

Formale Anforderungen

Heilpraktiker-Zulassung:

  • Behandler muss nach deutschem Heilpraktikergesetz zugelassen sein
  • Gültige Heilpraktikererlaubnis erforderlich
  • Behandlung muss in Deutschland erfolgen

Abrechnung:

  • Rechnung muss nach GebüH oder Hufeland-Verzeichnis erstellt werden
  • Vollständige Diagnose und Behandlungsbeschreibung
  • Nachweis der medizinischen Notwendigkeit

Medizinische Notwendigkeit

Kriterien:

  • Behandlung dient der Heilung oder Linderung einer Krankheit
  • Keine schulmedizinische Alternative verfügbar oder sinnvoll
  • Behandlung entspricht dem aktuellen Stand der Naturheilkunde

Tarifliche Einschlüsse in den Versicherungsbedingungen der PKV

Wichtige Punkte:

  • Heilpraktiker-Leistungen müssen im Tarif enthalten sein
  • Prüfung der individuellen Vertragsbedingungen
  • Beachtung von Wartezeiten und Selbstbeteiligungen

Tipps für die optimale Kostenerstattung beim Heilpraktiker für Privatversicherte

Vor der Behandlung

Kostenübernahme-Zusage:

  • Schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme einholen
  • Behandlungsplan mit Versicherer abstimmen
  • Höhe der Erstattung klären

Heilpraktiker-Wahl:

  • Qualifikationen und Spezialisierung prüfen
  • Abrechnungsweise erfragen
  • Behandlungskosten im Voraus klären

Während der Behandlung

Dokumentation:

  • Alle Rechnungen und Belege aufbewahren
  • Behandlungsfortschritte dokumentieren
  • Regelmäßige Abstimmung mit dem Versicherer

Nach der Behandlung

Erstattung beantragen:

  • Vollständige Unterlagen einreichen
  • Fristen beachten
  • Bei Ablehnung Widerspruch einlegen

Häufige Probleme und Lösungsansätze

Typische Ablehnungsgründe der privaten KV

Formale Mängel:

  • Unvollständige Rechnungen
  • Fehlende Diagnosen
  • Nicht zugelassener Heilpraktiker

Inhaltliche Probleme:

  • Fehlende medizinische Notwendigkeit
  • Behandlung nicht im Tarif enthalten
  • Überschreitung der Jahreshöchstbeträge

Lösungsansätze – was tun?

Bei Ablehnung:

  • Widerspruch einlegen
  • Zusätzliche Unterlagen beibringen
  • Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen

Präventive Maßnahmen:

  • Sorgfältige Tarifwahl
  • Regelmäßige Überprüfung der Bedingungen
  • Professionelle Beratung nutzen

Unterschiede zwischen den privaten Krankenversicherungen

Leistungsstarke PKV Anbieter

Generali:

  • Umfassende Heilpraktiker-Leistungen
  • Flexible Selbstbeteiligung
  • Gute Erstattungsraten

DKV:

  • Breites Spektrum an Naturheilverfahren
  • Hohe Jahreshöchstbeträge
  • Schnelle Abwicklung

INTER:

  • 80% Erstattung bis zu 2.500 €
  • Umfasst alle GebüH-Leistungen
  • Gute Kundenbetreuung

Einschränkungen bei günstigen PKV Tarifen

Typische Begrenzungen:

  • Niedrigere Erstattungsraten
  • Geringere Jahreshöchstbeträge
  • Ausschluss bestimmter Verfahren

Zusatzversicherungen für Heilpraktiker-Leistungen

Für gesetzlich Versicherte gibt es spezielle Zusatzversicherungen, die Heilpraktiker-Behandlungen abdecken:

Leistungsumfang für Zahnbehandlungen

Typische Tarife:

  • 70-100% Erstattung
  • Jahreshöchstbeträge 500-2.000 €
  • Kombination mit anderen Leistungen

Beliebte Anbieter:

  • Barmenia
  • Continentale
  • UKV
  • Nürnberger

Beste Zahnzusatzversicherung Vergleich Stiftung Warentest

Vorteile von Zusatzversicherungen

Hauptnutzen:

  • Ergänzung zur GKV
  • Günstige Beiträge
  • Flexible Tarifwahl

Steigende Nachfrage nach Naturheilverfahren

Die Nachfrage nach alternativen Heilmethoden steigt kontinuierlich:

  • Wachsende Akzeptanz in der Bevölkerung
  • Ergänzung zur Schulmedizin
  • Präventive Gesundheitsvorsorge

Anpassungen der privaten Versicherer an die Nachfrage

Positive Entwicklungen:

  • Erweiterung der Leistungskataloge
  • Erhöhung der Erstattungsbeträge
  • Kürzere Wartezeiten

Herausforderungen:

  • Kostenkontrollen
  • Qualitätssicherung
  • Regulatorische Anforderungen

Beratung und Tarifwahl vor dem PKV Abschluss

Wichtige Auswahlkriterien und PKV Vergleich

Bei der Tarifwahl beachten:

  • Umfang der Heilpraktiker-Leistungen
  • Höhe der Erstattung
  • Jahreshöchstbeträge
  • Wartezeiten
  • Selbstbeteiligung

Professionelle Beratung

Vorteile:

  • Individuelle Tarifempfehlungen
  • Vergleich verschiedener Anbieter
  • Langfristige Betreuung

Beratungsquellen:

  • Versicherungsmakler
  • Fachberater für PKV
  • Verbraucherzentralen

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu „Welche Kosten für Heilpraktiker Leistungen werden von der PKV übernommen?“

1. Übernimmt jede PKV Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen?

Nein, nicht jede PKV übernimmt automatisch Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen. Die Kostenübernahme hängt vom gewählten Tarif ab. Während die meisten PKV-Tarife Heilpraktiker-Leistungen einschließen, gibt es auch günstige Tarife oder Sozialtarife wie den Basistarif, die diese Leistungen nicht oder nur eingeschränkt abdecken. Vor Vertragsabschluss sollten Sie daher genau prüfen, ob und in welchem Umfang Ihr gewünschter Tarif Heilpraktiker-Behandlungen erstattet.

2. Wie hoch ist die typische Erstattung für Heilpraktiker-Leistungen?

Die Erstattungshöhe variiert stark zwischen den Tarifen. Typische Erstattungsraten liegen zwischen 70-100% der Kosten, wobei die meisten Tarife eine jährliche Höchstgrenze zwischen 500-2.500 Euro haben. Basistarife erstatten oft nur 70-80% bis zu 500-800 Euro pro Jahr, während Premiumtarife 90-100% bis zu 1.500-2.500 Euro jährlich übernehmen. Zusätzlich können Selbstbeteiligungen und Wartezeiten die tatsächliche Erstattung beeinflussen.

3. Welche Heilpraktiker-Behandlungen werden am häufigsten erstattet?

Am häufigsten werden klassische Naturheilverfahren wie Akupunktur, Homöopathie, Osteopathie und Chiropraktik erstattet. Auch Traditionelle Chinesische Medizin (TCM), Phytotherapie und verschiedene Massageformen sind meist eingeschlossen. Die Erstattung orientiert sich in der Regel am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) oder dem Hufeland-Verzeichnis. Weniger etablierte oder experimentelle Verfahren werden oft nicht erstattet.

4. Kann ich auch psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker erstattet bekommen?

Psychotherapie durch Heilpraktiker wird nicht von allen PKV-Tarifen erstattet. Viele Versicherer schließen diese Leistung explizit aus oder erstatten sie nur eingeschränkt. Wenn eine Erstattung erfolgt, sind oft besondere Qualifikationen des Heilpraktikers erforderlich, und die Erstattungsraten können niedriger sein als bei körperlichen Behandlungen. Vor einer psychotherapeutischen Behandlung sollten Sie unbedingt eine Kostenübernahme-Zusage Ihres Versicherers einholen.

5. Muss ich vor der Behandlung eine Kostenübernahme-Zusage einholen?

Eine vorherige Kostenübernahme-Zusage ist nicht immer zwingend erforderlich, aber dringend empfehlenswert. Insbesondere bei teuren oder langwierigen Behandlungen, bei psychotherapeutischen Maßnahmen oder bei experimentellen Verfahren sollten Sie vorab die Erstattung klären. Ohne vorherige Zusage riskieren Sie, dass die Kosten nicht oder nur teilweise erstattet werden. Die meisten Versicherer stellen gerne eine schriftliche Bestätigung über den Erstattungsumfang aus.