PKV
PKV für Heilpraktiker-Behandlungen: Was wird übernommen?
15. Juli 2025
Die private Krankenversicherung (PKV) bietet im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung oft umfassende Leistungen für Heilpraktiker-Behandlungen. Die Kostenübernahme hängt jedoch stark vom gewählten Tarif und den individuellen Vertragsbedingungen ab.
Grundlagen der Kostenübernahme bei Heilpraktiker-Behandlungen
Inhaltsverzeichnis
Die meisten PKV-Tarife sehen eine Kostenerstattung für Heilpraktiker-Behandlungen vor. Diese Erstattung basiert in der Regel auf dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) oder dem Hufeland-Verzeichnis. Anders als die gesetzliche Krankenversicherung, die solche Leistungen nur sehr eingeschränkt oder gar nicht übernimmt, können privat Versicherte von deutlich besseren Konditionen profitieren.
Unterschiede zwischen PKV und GKV
Private Krankenversicherung (PKV):
- Umfasst in den meisten Tarifen Heilpraktiker-Leistungen
- Erstattung orientiert sich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
- Erstattungsraten zwischen 70-100% der Kosten
- Jährliche Höchstbeträge zwischen 500-2.500 Euro
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):
- Grundsätzlich keine Kostenübernahme für Heilpraktiker-Behandlungen
- Nur sehr wenige Ausnahmen für spezielle Naturheilverfahren
- Eventuell Zusatzversicherungen für alternative Heilmethoden möglich
Welche Heilpraktiker-Leistungen werden übernommen?
Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel für alle Leistungen, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker oder im Hufeland-Verzeichnis aufgeführt sind. Dazu gehören:
Häufig erstattete Behandlungen beim Heilpraktiker für Privatversicherte
Klassische Naturheilverfahren:
- Akupunktur
- Homöopathie
- Osteopathie
- Chiropraktik
- Phytotherapie (Pflanzenheilkunde)
Traditionelle Heilmethoden:
- Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
- Ayurveda
- Anthroposophische Medizin
- Neuraltherapie
Weitere Therapieformen:
- Bachblütentherapie
- Bioresonanztherapie
- Eigenbluttherapie
- Lymphdrainage
- Magnetfeldtherapie
Spezielle Behandlungsformen aus der Naturheilkunde
Viele PKV-Tarife übernehmen auch Kosten für:
- Wirbelsäulentherapie
- Elektro-physikalische Heilmethoden
- Heilmagnetische Behandlungen
- Atemtherapie
- Massagen nach naturheilkundlichen Verfahren
Abrechnungsgrundlagen und Erstattungshöhe für heilpraktiker
Die Abrechnung von Heilpraktiker-Leistungen erfolgt hauptsächlich über drei verschiedene Systeme:
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
Das GebüH stammt aus dem Jahr 1985 und enthält durchschnittliche Vergütungssätze für Heilpraktiker-Leistungen. Es ist rechtlich nicht bindend, dient aber als Orientierung für Versicherer.
Wichtige Leistungen nach GebüH:
Leistung | Gebührenrahmen |
---|---|
Eingehende Untersuchung | 12,30 € – 20,50 € |
Beratung | 8,20 € – 20,50 € |
Akupunktur | 10,50 € – 26,00 € |
Homöopathische Behandlung | 15,40 € – 41,00 € |
Osteopathische Behandlung | 15,50 € – 46,00 € |
Chiropraktische Behandlung | 10,50 € – 18,00 € |
Psychotherapie (30 Min.) | 15,50 € – 26,00 € |
Psychotherapie (50-90 Min.) | 26,00 € – 46,00 € |
Hufeland-Verzeichnis
Das Hufeland-Verzeichnis wird von der Hufelandgesellschaft herausgegeben und listet anerkannte naturheilkundliche Verfahren auf. Es dient als Ergänzung zum GebüH und wird regelmäßig aktualisiert.
Eigene Positivlisten der PKV-Versicherer
Manche Versicherer haben eigene Verzeichnisse entwickelt, die festlegen, welche Heilpraktiker-Behandlungen in welchem Umfang erstattet werden.
Erstattungshöhe und Begrenzungen
Die Erstattung von Heilpraktiker-Kosten variiert stark zwischen den verschiedenen PKV-Tarifen:
Prozentuale Erstattung der Behandlungskosten
Typische Erstattungsraten:
- 70-80% der Kosten bei Basistarife
- 80-90% der Kosten bei Komforttarifen
- 90-100% der Kosten bei Premiumtarifen
Jährliche Höchstbeträge
Die meisten PKV-Tarife begrenzen die Erstattung auf bestimmte Jahresbeträge:
Häufige Erstattungsgrenzen:
- 500 € – 800 € pro Jahr (Basistarife)
- 1.000 € – 1.500 € pro Jahr (Komforttarife)
- 1.500 € – 2.500 € pro Jahr (Premiumtarife)
Wartezeiten für Inanspruchnahme von Heilpraktiker-Leistungen
Viele Tarife haben Wartezeiten für Heilpraktiker-Leistungen:
- Allgemeine Wartezeit: 3 Monate
- Spezielle Wartezeit: oft 8 Monate
- Während der Wartezeit: reduzierte Erstattung (oft 50-80%)
Besonderheiten verschiedener PKV-Tarife
Beispiele bekannter Versicherer
Allianz PKV:
- Erstattung bis zu 100% der Kosten
- Jährliche Höchstgrenze je nach Tarif
- Umfasst Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie, Chiropraktik
Hallesche:
- 80% bis zu 1.200 € bzw. 2.400 € pro Jahr
- Umfasst echte Naturheilverfahren
- Spezielle Regelungen für schwerwiegende Erkrankungen
Barmenia:
- 80-100% je nach Tarif
- Bis zu 1.000-2.000 € pro Jahr
- Bezug auf Hufeland-Verzeichnis und GebüH
- Tarifunterschiede
Günstigere Tarife:
- Eingeschränkte Leistungen
- Niedrigere Erstattungsraten
- Geringere Jahreshöchstbeträge
Premiumtarife:
- Umfassende Leistungen
- Höhere Erstattungsraten
- Großzügigere Jahreshöchstbeträge
Psychotherapie durch Heilpraktiker
Die Kostenübernahme für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker unterliegt besonderen Regelungen:
Voraussetzungen für Psychotherapie beim Heilpraktiker
Allgemeine Bedingungen:
- Heilpraktiker muss entsprechende Qualifikationen nachweisen
- Behandlung muss medizinisch notwendig sein
- Tarif muss Psychotherapie durch Heilpraktiker einschließen
Höhe der Kosten-Erstattung
Typische Leistungen:
- Psychotherapie-Sitzungen nach GebüH
- Psychodiagnostische Befunde
- Testverfahren und Exploration
- Gutachten und Bescheinigungen
Einschränkungen:
- Nicht alle Tarife decken Psychotherapie durch Heilpraktiker ab
- Oft niedrigere Erstattungsraten als bei approbierten Psychotherapeuten
- Begrenzte Anzahl an Sitzungen pro Jahr
Verordnete Arzneimittel und Heilmittel
Heilpraktiker können bestimmte Arzneimittel und Heilmittel verordnen, deren Kosten oft von der PKV übernommen werden:
Erstattungsfähige Mittel
Naturheilkundliche Arzneimittel:
- Homöopathische Mittel
- Phytotherapeutika
- Anthroposophische Präparate
- Schüßler-Salze
Heilmittel:
- Physiotherapie
- Massagen
- Lymphdrainage
- Ergotherapie
Voraussetzungen für Erstattung der Kosten und Mittel
Wichtige Kriterien:
- Verordnung durch zugelassenen Heilpraktiker
- Mittel müssen im Tarif eingeschlossen sein
- Behandlung muss medizinisch notwendig sein
- Erstattung erfolgt nur zum Herstellungspreis
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Damit die PKV die Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen übernimmt, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:
Formale Anforderungen
Heilpraktiker-Zulassung:
- Behandler muss nach deutschem Heilpraktikergesetz zugelassen sein
- Gültige Heilpraktikererlaubnis erforderlich
- Behandlung muss in Deutschland erfolgen
Abrechnung:
- Rechnung muss nach GebüH oder Hufeland-Verzeichnis erstellt werden
- Vollständige Diagnose und Behandlungsbeschreibung
- Nachweis der medizinischen Notwendigkeit
Medizinische Notwendigkeit
Kriterien:
- Behandlung dient der Heilung oder Linderung einer Krankheit
- Keine schulmedizinische Alternative verfügbar oder sinnvoll
- Behandlung entspricht dem aktuellen Stand der Naturheilkunde
Tarifliche Einschlüsse in den Versicherungsbedingungen der PKV
Wichtige Punkte:
- Heilpraktiker-Leistungen müssen im Tarif enthalten sein
- Prüfung der individuellen Vertragsbedingungen
- Beachtung von Wartezeiten und Selbstbeteiligungen
Tipps für die optimale Kostenerstattung beim Heilpraktiker für Privatversicherte
Vor der Behandlung
Kostenübernahme-Zusage:
- Schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme einholen
- Behandlungsplan mit Versicherer abstimmen
- Höhe der Erstattung klären
Heilpraktiker-Wahl:
- Qualifikationen und Spezialisierung prüfen
- Abrechnungsweise erfragen
- Behandlungskosten im Voraus klären
Während der Behandlung
Dokumentation:
- Alle Rechnungen und Belege aufbewahren
- Behandlungsfortschritte dokumentieren
- Regelmäßige Abstimmung mit dem Versicherer
Nach der Behandlung
Erstattung beantragen:
- Vollständige Unterlagen einreichen
- Fristen beachten
- Bei Ablehnung Widerspruch einlegen
Häufige Probleme und Lösungsansätze
Typische Ablehnungsgründe der privaten KV
Formale Mängel:
- Unvollständige Rechnungen
- Fehlende Diagnosen
- Nicht zugelassener Heilpraktiker
Inhaltliche Probleme:
- Fehlende medizinische Notwendigkeit
- Behandlung nicht im Tarif enthalten
- Überschreitung der Jahreshöchstbeträge
Lösungsansätze – was tun?
Bei Ablehnung:
- Widerspruch einlegen
- Zusätzliche Unterlagen beibringen
- Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen
Präventive Maßnahmen:
- Sorgfältige Tarifwahl
- Regelmäßige Überprüfung der Bedingungen
- Professionelle Beratung nutzen
Unterschiede zwischen den privaten Krankenversicherungen
Leistungsstarke PKV Anbieter
Generali:
- Umfassende Heilpraktiker-Leistungen
- Flexible Selbstbeteiligung
- Gute Erstattungsraten
DKV:
- Breites Spektrum an Naturheilverfahren
- Hohe Jahreshöchstbeträge
- Schnelle Abwicklung
INTER:
- 80% Erstattung bis zu 2.500 €
- Umfasst alle GebüH-Leistungen
- Gute Kundenbetreuung
Einschränkungen bei günstigen PKV Tarifen
Typische Begrenzungen:
- Niedrigere Erstattungsraten
- Geringere Jahreshöchstbeträge
- Ausschluss bestimmter Verfahren
Zusatzversicherungen für Heilpraktiker-Leistungen
Für gesetzlich Versicherte gibt es spezielle Zusatzversicherungen, die Heilpraktiker-Behandlungen abdecken:
Leistungsumfang für Zahnbehandlungen
Typische Tarife:
- 70-100% Erstattung
- Jahreshöchstbeträge 500-2.000 €
- Kombination mit anderen Leistungen
Beliebte Anbieter:
- Barmenia
- Continentale
- UKV
- Nürnberger
Beste Zahnzusatzversicherung Vergleich Stiftung Warentest
Vorteile von Zusatzversicherungen
Hauptnutzen:
- Ergänzung zur GKV
- Günstige Beiträge
- Flexible Tarifwahl
Entwicklungen und Trends nach privater Vorsorge
Steigende Nachfrage nach Naturheilverfahren
Die Nachfrage nach alternativen Heilmethoden steigt kontinuierlich:
- Wachsende Akzeptanz in der Bevölkerung
- Ergänzung zur Schulmedizin
- Präventive Gesundheitsvorsorge
Anpassungen der privaten Versicherer an die Nachfrage
Positive Entwicklungen:
- Erweiterung der Leistungskataloge
- Erhöhung der Erstattungsbeträge
- Kürzere Wartezeiten
Herausforderungen:
- Kostenkontrollen
- Qualitätssicherung
- Regulatorische Anforderungen
Beratung und Tarifwahl vor dem PKV Abschluss
Wichtige Auswahlkriterien und PKV Vergleich
Bei der Tarifwahl beachten:
- Umfang der Heilpraktiker-Leistungen
- Höhe der Erstattung
- Jahreshöchstbeträge
- Wartezeiten
- Selbstbeteiligung
Professionelle Beratung
Vorteile:
- Individuelle Tarifempfehlungen
- Vergleich verschiedener Anbieter
- Langfristige Betreuung
Beratungsquellen:
- Versicherungsmakler
- Fachberater für PKV
- Verbraucherzentralen
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu „Welche Kosten für Heilpraktiker Leistungen werden von der PKV übernommen?“
1. Übernimmt jede PKV Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen?
Nein, nicht jede PKV übernimmt automatisch Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen. Die Kostenübernahme hängt vom gewählten Tarif ab. Während die meisten PKV-Tarife Heilpraktiker-Leistungen einschließen, gibt es auch günstige Tarife oder Sozialtarife wie den Basistarif, die diese Leistungen nicht oder nur eingeschränkt abdecken. Vor Vertragsabschluss sollten Sie daher genau prüfen, ob und in welchem Umfang Ihr gewünschter Tarif Heilpraktiker-Behandlungen erstattet.
2. Wie hoch ist die typische Erstattung für Heilpraktiker-Leistungen?
Die Erstattungshöhe variiert stark zwischen den Tarifen. Typische Erstattungsraten liegen zwischen 70-100% der Kosten, wobei die meisten Tarife eine jährliche Höchstgrenze zwischen 500-2.500 Euro haben. Basistarife erstatten oft nur 70-80% bis zu 500-800 Euro pro Jahr, während Premiumtarife 90-100% bis zu 1.500-2.500 Euro jährlich übernehmen. Zusätzlich können Selbstbeteiligungen und Wartezeiten die tatsächliche Erstattung beeinflussen.
3. Welche Heilpraktiker-Behandlungen werden am häufigsten erstattet?
Am häufigsten werden klassische Naturheilverfahren wie Akupunktur, Homöopathie, Osteopathie und Chiropraktik erstattet. Auch Traditionelle Chinesische Medizin (TCM), Phytotherapie und verschiedene Massageformen sind meist eingeschlossen. Die Erstattung orientiert sich in der Regel am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) oder dem Hufeland-Verzeichnis. Weniger etablierte oder experimentelle Verfahren werden oft nicht erstattet.
4. Kann ich auch psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker erstattet bekommen?
Psychotherapie durch Heilpraktiker wird nicht von allen PKV-Tarifen erstattet. Viele Versicherer schließen diese Leistung explizit aus oder erstatten sie nur eingeschränkt. Wenn eine Erstattung erfolgt, sind oft besondere Qualifikationen des Heilpraktikers erforderlich, und die Erstattungsraten können niedriger sein als bei körperlichen Behandlungen. Vor einer psychotherapeutischen Behandlung sollten Sie unbedingt eine Kostenübernahme-Zusage Ihres Versicherers einholen.
5. Muss ich vor der Behandlung eine Kostenübernahme-Zusage einholen?
Eine vorherige Kostenübernahme-Zusage ist nicht immer zwingend erforderlich, aber dringend empfehlenswert. Insbesondere bei teuren oder langwierigen Behandlungen, bei psychotherapeutischen Maßnahmen oder bei experimentellen Verfahren sollten Sie vorab die Erstattung klären. Ohne vorherige Zusage riskieren Sie, dass die Kosten nicht oder nur teilweise erstattet werden. Die meisten Versicherer stellen gerne eine schriftliche Bestätigung über den Erstattungsumfang aus.