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Pflegeversicherung

Zahlen Beamte in die Pflegeversicherung ein?

15. Juli 2025

Die Frage, ob Beamte in die Pflegeversicherung einzahlen müssen, beschäftigt viele Staatsdiener und ihre Familienangehörigen. Die Antwort ist eindeutig: Ja, auch Beamte sind verpflichtet, in die Pflegeversicherung einzuzahlen. Allerdings gelten für sie besondere Regelungen, die sich deutlich von denen der Arbeitnehmer unterscheiden.

Pflegeversicherungspflicht für Beamte: Die Grundlagen

Inhaltsverzeichnis

Das Prinzip „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“

In Deutschland gilt der Grundsatz, dass die Pflegeversicherung der Krankenversicherung folgt. Das bedeutet: Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Wer in der PKV privat krankenversichert ist, muss eine private Pflegepflichtversicherung abschließen.

Besonderheiten für Beamte

Beamte haben im Gegensatz zu Arbeitnehmern die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Da sie Anspruch auf Beihilfe haben, entscheiden sich die meisten Beamte für eine private Krankenversicherung. Damit sind Beamte auch in der privaten Pflegepflichtversicherung versichert.

Wie funktioniert die Pflegeversicherung für Beamte?

Beamte in der gesetzlichen Pflegeversicherung

Beamte, die sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Der Beitragssatz beträgt 2025 3,6 Prozent des Einkommens. Da Beamte jedoch Anspruch auf Beihilfe haben, zahlen sie nur die Hälfte des regulären Beitragssatzes, also 1,8 Prozent.

Beitragssätze 2025 nach Familienstand

Familienstand Beitragssatz Besonderheiten
Ohne Kinder (ab 23 Jahre) 2,4% Zusätzlicher Kinderzuschlag von 0,6%
Mit 1 Kind 1,8% Regulärer Beitragssatz
Mit 2 Kindern 1,55% Reduktion um 0,25%
Mit 3 Kindern 1,3% Reduktion um 0,5%
Mit 4 Kindern 1,05% Reduktion um 0,75%
Mit 5+ Kindern 0,8% Maximale Reduktion um 1,0%

Beamte in der privaten Pflegepflichtversicherung

Die meisten Beamte schließen eine private Pflegepflichtversicherung ab. Die Beiträge sind alters- und risikoabhängig und werden bereits beim Eintritt in die Versicherung kalkuliert. Der Höchstbeitrag für beihilfeberechtigte Beamte liegt 2025 bei 79,38 Euro pro Monat.

Wie hoch sind die Pflegeversicherung Kosten für Beamte?

Private Pflegepflichtversicherung Kosten für Beamte

Die Kosten für die private Pflegepflichtversicherung variieren je nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand. Beihilfeberechtigte Beamte zahlen durchschnittlich etwa 52 Euro pro Monat für ihre Pflegepflichtversicherung. Dieser Betrag ist deutlich niedriger als der Höchstbeitrag, da die Beihilfe einen großen Teil der Kosten übernimmt.

Gesetzliche Pflegepflichtversicherung Kosten für Beamte

Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung richten sich die Kosten nach dem Einkommen. Ein Beamter mit einem Bruttogehalt von 4.000 Euro zahlt beispielsweise:

  • Ohne Kinder: 96 Euro pro Monat (2,4% von 4.000 Euro)
  • Mit einem Kind: 72 Euro pro Monat (1,8% von 4.000 Euro)
  • Mit zwei Kindern: 62 Euro pro Monat (1,55% von 4.000 Euro)

Die Rolle der Beihilfe im Pflegefall

Beihilfebemessungssätze

Die Beihilfe übernimmt einen erheblichen Teil der Pflegekosten. Die Höhe richtet sich nach dem Beihilfebemessungssatz, der je nach Status und Bundesland variiert:

  • Aktive Beamte: 50 Prozent (mit mindestens zwei Kindern: 70 Prozent)
  • Pensionäre: 70 Prozent
  • Ehepartner: 70 Prozent

Aufteilung der Pflegekosten zwischen Beihilfe und Beamte

Bei pflegebedürftigen Beamten teilen sich die Kosten folgendermaßen auf:

  • Beihilfe: 50 bis 70 Prozent der Kosten
  • Private Pflegepflichtversicherung: 30 bis 50 Prozent der Kosten

Leistungen der Pflegepflichtversicherung

Pflegegrade und Leistungen

Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind gesetzlich festgelegt und für alle Versicherten gleich – unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad (1 bis 5):

Pflegegeld (ambulante Pflege durch Angehörige)

  • Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich
  • Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich

Pflegesachleistungen (ambulante Pflege durch Pflegedienst)

  • Pflegegrad 2: 796 Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: 1.497 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: 1.859 Euro monatlich
  • Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich

Besonderheiten in einzelnen Bundesländern

Sachsen: Sonderregelung bei der Beitragsverteilung

In Sachsen gilt eine Besonderheit: Da dort der Buß- und Bettag nicht abgeschafft wurde, zahlen Beamte in der gesetzlichen Pflegeversicherung höhere Beiträge. Der Arbeitgeberanteil beträgt nur 1,3 Prozent statt 1,8 Prozent.

Unterschiede bei der Beihilfe nach Bundesland

Die Beihilfe wird nach Bundes- oder Landesrecht gewährt. Daher können sich die Leistungen zwischen verschiedenen Bundesländern unterscheiden. Besonders bei der stationären Pflege sind Beamte oft besser gestellt als andere Versicherte.

Häufige Mythen und Missverständnisse

Mythos 1: Beamte zahlen nicht in die Pflegeversicherung

Falsch. Alle Beamte sind pflegeversicherungspflichtig und müssen entsprechende Beiträge zahlen. Die Beiträge können jedoch niedriger sein als bei Arbeitnehmern.

Mythos 2: Die Beihilfe übernimmt alle Pflegekosten

Falsch. Die Beihilfe übernimmt nur einen Teil der Kosten (50-70 Prozent). Der Rest muss durch die Pflegepflichtversicherung oder private Vorsorge abgedeckt werden.

Mythos 3: Private Pflegeversicherung ist teurer als gesetzliche

Nicht pauschal richtig. Für junge Beamte ist die private Pflegepflichtversicherung oft günstiger. Mit zunehmendem Alter können die Beiträge jedoch steigen.

Warum eine Pflegezusatzversicherung für Beamte sinnvoll ist

Versorgungslücken schließen

Die Pflegepflichtversicherung bietet nur einen Basisschutz. Die tatsächlichen Pflegekosten übersteigen die Leistungen oft erheblich. Ein Pflegeheimplatz kostet durchschnittlich 2.500 bis 3.500 Euro pro Monat, während die Pflegepflichtversicherung maximal 2.299 Euro übernimmt.

Vorteile für Beamte

  • Beihilfekonforme Tarife: Spezielle Tarife für Beamte berücksichtigen die Beihilfe
  • Günstige Beiträge: Aufgrund der Beihilfe sind die Beiträge niedriger
  • Umfassender Schutz: Kombination aus Beihilfe, Pflegepflicht- und Pflegezusatzversicherung

Praktische Tipps für Beamte

Bei der Versicherungswahl

  1. Prüfen Sie Ihre Beihilfeberechtigung: Der Beihilfebemessungssatz bestimmt die Höhe der privaten Pflegeversicherung
  2. Vergleichen Sie Tarife: Nicht alle Versicherer bieten beihilfekonforme Tarife an
  3. Berücksichtigen Sie die Familienplanung: Kinder reduzieren die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung

Bei der Antragstellung

  1. Nutzen Sie die Beihilfestelle: Stellen Sie Anträge rechtzeitig und vollständig
  2. Bewahren Sie alle Belege auf: Für die Beihilfe und Versicherung benötigen Sie Nachweise
  3. Lassen Sie sich beraten: Die Pflegeberatung ist kostenfrei und neutral

Aktuelle Entwicklungen 2025

Beitragssatzanpassungen

Zum 1. Januar 2025 wurde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung von 3,4 auf 3,6 Prozent erhöht. Dies betrifft auch Beamte in der gesetzlichen Pflegeversicherung entsprechend.

Leistungsverbesserungen

Die Pflegeleistungen wurden 2025 um 4,5 Prozent angehoben. Dies kommt auch pflegebedürftigen Beamten zugute, da die Beihilfe an die gesetzlichen Leistungen gekoppelt ist.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

1. Müssen alle Beamte in die Pflegeversicherung einzahlen?

Ja, alle Beamte sind pflegeversicherungspflichtig. Sie können wählen zwischen der gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung, je nach Krankenversicherung. Eine Befreiung von der Pflegeversicherungspflicht ist nicht möglich.

2. Wie hoch sind die Beiträge zur Pflegeversicherung für Beamte?

Die Beiträge variieren je nach Versicherungsart. In der gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen Beamte 2025 zwischen 0,8% und 2,4% ihres Einkommens. In der privaten Pflegepflichtversicherung liegt der Durchschnittsbeitrag bei etwa 52 Euro monatlich für beihilfeberechtigte Beamte.

3. Übernimmt die Beihilfe alle Pflegekosten?

Nein, die Beihilfe übernimmt nur einen Teil der Kosten. Je nach Beihilfebemessungssatz werden 50 bis 70 Prozent der Pflegekosten erstattet. Der Rest muss durch die Pflegepflichtversicherung oder private Vorsorge abgedeckt werden.

4. Können Beamte von der Pflegeversicherung befreit werden?

Nein, eine Befreiung ist nicht möglich. Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Beamte. Sie folgt automatisch der Krankenversicherung – gesetzlich oder privat versicherte Beamte müssen entsprechend eine Pflegepflichtversicherung abschließen.

5. Lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung für Beamte?

Ja, eine Pflegezusatzversicherung ist sehr empfehlenswert. Trotz Beihilfe und Pflegepflichtversicherung bleiben oft erhebliche Kosten übrig. Mit einer beihilfekonformen Pflegezusatzversicherung können Beamte diese Versorgungslücke schließen und sich optimal absichern.