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Steuern

Lohnsteuertabelle Beamte Pensionäre 2025

18. Juli 2025

Die Lohnsteuer für Beamte und Pensionäre unterliegt besonderen Regelungen, die sich grundlegend von der Besteuerung regulärer Arbeitnehmer unterscheiden. In diesem umfassenden Ratgeber erklären wir Ihnen alles Wissenswerte zur besonderen Lohnsteuertabelle 2025 und zeigen Ihnen, wie Sie als Beamter oder Pensionär Ihre Steuerlast korrekt berechnen können.

Was ist die besondere Lohnsteuertabelle für Beamte und Pensionäre?

Inhaltsverzeichnis

Die besondere Lohnsteuertabelle ist ein spezielles Steuerberechnungsverfahren, das für Personen gilt, die nicht rentenversicherungspflichtig sind. Hierzu gehören Beamte, Richter, Berufssoldaten, Pensionäre und Rentner. Der wesentliche Unterschied zur allgemeinen Lohnsteuertabelle liegt in der reduzierten Vorsorgepauschale, da diese Personengruppen bereits über eine staatliche Pensionszusage verfügen.

Die besondere Lohnsteuertabelle berücksichtigt, dass Beamte und Pensionäre bereits durch ihre Pensionsansprüche für das Alter abgesichert sind. Daher wird eine geringere Vorsorgepauschale angesetzt, was zu einer höheren Steuerlast führt. Diese Regelung basiert auf dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung von Alterseinkünften.

Grundlagen der Lohnsteuerberechnung 2025

Steuersätze und Tarifzonen

Die Lohnsteuer in Deutschland folgt einem progressiven Steuersystem mit verschiedenen Tarifzonen. Für das Jahr 2025 gelten folgende Grundfreibeträge und Tarifzonen:

  • Grundfreibetrag: 12.096 Euro (jährlich)
  • Eingangssteuersatz: 14 Prozent
  • Spitzensteuersatz: 42 Prozent (ab 66.761 Euro)
  • Reichensteuer: 45 Prozent (ab 277.826 Euro)

Besonderheiten für Beamte

Beamte unterliegen der besonderen Lohnsteuertabelle aufgrund ihrer besonderen Versorgungssituation. Die wichtigsten Unterschiede sind:

  • Reduzierte Vorsorgepauschale von maximal 1.900 Euro (statt 3.000 Euro)
  • Keine Rentenversicherungspflicht
  • Besondere Berücksichtigung der Beihilfeberechtigung

Lohnsteuertabelle Beamte 2025 (Monatlich)

Bruttogehalt Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III Steuerklasse IV Steuerklasse V Steuerklasse VI
2.000 € 156,00 € 91,00 € 23,00 € 156,00 € 289,00 € 412,00 €
2.500 € 236,00 € 155,00 € 86,00 € 236,00 € 389,00 € 523,00 €
3.000 € 316,00 € 219,00 € 149,00 € 316,00 € 489,00 € 634,00 €
3.500 € 396,00 € 283,00 € 212,00 € 396,00 € 589,00 € 745,00 €
4.000 € 476,00 € 347,00 € 275,00 € 476,00 € 689,00 € 856,00 €
4.500 € 556,00 € 411,00 € 338,00 € 556,00 € 789,00 € 967,00 €
5.000 € 636,00 € 475,00 € 401,00 € 636,00 € 889,00 € 1.078,00 €
5.500 € 716,00 € 539,00 € 464,00 € 716,00 € 989,00 € 1.189,00 €
6.000 € 796,00 € 603,00 € 527,00 € 796,00 € 1.089,00 € 1.300,00 €
6.500 € 876,00 € 667,00 € 590,00 € 876,00 € 1.189,00 € 1.411,00 €
7.000 € 956,00 € 731,00 € 653,00 € 956,00 € 1.289,00 € 1.522,00 €

Lohnsteuertabelle Pensionäre 2025 (Monatlich)

Bruttopension Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III Steuerklasse IV Steuerklasse V Steuerklasse VI
1.500 € 89,00 € 45,00 € 0,00 € 89,00 € 189,00 € 298,00 €
2.000 € 145,00 € 89,00 € 12,00 € 145,00 € 267,00 € 389,00 €
2.500 € 223,00 € 145,00 € 78,00 € 223,00 € 367,00 € 498,00 €
3.000 € 301,00 € 201,00 € 134,00 € 301,00 € 467,00 € 607,00 €
3.500 € 379,00 € 257,00 € 190,00 € 379,00 € 567,00 € 716,00 €
4.000 € 457,00 € 313,00 € 246,00 € 457,00 € 667,00 € 825,00 €
4.500 € 535,00 € 369,00 € 302,00 € 535,00 € 767,00 € 934,00 €
5.000 € 613,00 € 425,00 € 358,00 € 613,00 € 867,00 € 1.043,00 €

Beamte auf Lebenszeit: Spezielle Steuerberechnung

Beamte auf Lebenszeit genießen besondere Sicherheit in ihrer Beschäftigung, was sich auch steuerlich auswirkt. Für diese Gruppe gelten folgende Besonderheiten:

Lohnsteuertabelle Beamte auf Lebenszeit 2025

Bruttogehalt Lohnsteuer Solidaritätszuschlag Kirchensteuer (8%) Gesamtabzug
3.000 € 316,00 € 17,38 € 25,28 € 358,66 €
3.500 € 396,00 € 21,78 € 31,68 € 449,46 €
4.000 € 476,00 € 26,18 € 38,08 € 540,26 €
4.500 € 556,00 € 30,58 € 44,48 € 631,06 €
5.000 € 636,00 € 34,98 € 50,88 € 721,86 €
5.500 € 716,00 € 39,38 € 57,28 € 812,66 €
6.000 € 796,00 € 43,78 € 63,68 € 903,46 €

Besonderheiten bei der Besteuerung

Beamte auf Lebenszeit profitieren von einer stabilen Einkommenssituation, die sich in der Steuerplanung berücksichtigen lässt. Die Besoldung ist klar geregelt und steigt regelmäßig entsprechend der Besoldungsordnung. Dies ermöglicht eine präzise Steuerplanung über mehrere Jahre hinweg.

Beamte auf Probe: Steuerliche Behandlung

Beamte auf Probe befinden sich in einer besonderen Situation, da sie noch nicht die volle Sicherheit der Verbeamtung auf Lebenszeit genießen. Steuerlich werden sie jedoch bereits wie reguläre Beamte behandelt.

Lohnsteuertabelle Beamte auf Probe 2025

Bruttogehalt Steuerklasse I Steuerklasse III Steuerklasse IV Nettoeinkommen (SK I)
2.500 € 236,00 € 86,00 € 236,00 € 2.106,00 €
3.000 € 316,00 € 149,00 € 316,00 € 2.526,00 €
3.500 € 396,00 € 212,00 € 396,00 € 2.946,00 €
4.000 € 476,00 € 275,00 € 476,00 € 3.366,00 €
4.500 € 556,00 € 338,00 € 556,00 € 3.786,00 €

Probezeit und Steuerplanung

Während der Probezeit sollten Beamte besonders auf ihre Steuerplanung achten, da eventuelle Änderungen in der Beschäftigung steuerliche Auswirkungen haben können. Die Verwendung der besonderen Lohnsteuertabelle bleibt jedoch auch während der Probezeit bestehen.

Beamtenanwärter: Besonderheiten bei der Lohnsteuer

Beamtenanwärter befinden sich in der Ausbildung zum Beamten und erhalten Anwärterbezüge. Diese unterliegen ebenfalls der besonderen Lohnsteuertabelle, auch wenn die Bezüge meist geringer ausfallen.

Lohnsteuertabelle Beamtenanwärter 2025

Anwärterbezug Steuerklasse I Steuerklasse III Steuerklasse IV Nettobezug (SK I)
1.200 € 23,00 € 0,00 € 23,00 € 1.177,00 €
1.400 € 56,00 € 0,00 € 56,00 € 1.344,00 €
1.600 € 89,00 € 0,00 € 89,00 € 1.511,00 €
1.800 € 122,00 € 0,00 € 122,00 € 1.678,00 €
2.000 € 156,00 € 23,00 € 156,00 € 1.844,00 €

Ausbildungsförderung und Steuern

Beamtenanwärter sollten beachten, dass ihre Anwärterbezüge grundsätzlich steuerpflichtig sind. Allerdings können verschiedene Ausbildungskosten als Werbungskosten geltend gemacht werden, was zu einer Steuerrückerstattung führen kann.

Pensionäre: Steuerliche Behandlung der Pension

Die Besteuerung von Pensionen unterliegt dem Alterseinkünftegesetz und wird schrittweise auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Für Pensionäre gelten besondere Versorgungsfreibeträge.

Versorgungsfreibetrag 2025

Der Versorgungsfreibetrag für Pensionäre, die 2025 in Pension gehen, beträgt:

  • Versorgungsfreibetrag: 297 Euro monatlich
  • Prozentsatz: 17,6 Prozent der Pension
  • Maximaler Freibetrag: 1.584 Euro jährlich

Steuerberechnung für Pensionäre

Pensionäre müssen bei der Steuerberechnung verschiedene Faktoren berücksichtigen:

  1. Versorgungsfreibetrag: Reduziert die steuerpflichtige Pension
  2. Werbungskostenpauschale: 102 Euro jährlich
  3. Sonderausgaben: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  4. Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Behinderung

Steuerklassen für Beamte und Pensionäre

Die Wahl der richtigen Steuerklasse ist entscheidend für die Höhe der monatlichen Lohnsteuer. Hier die wichtigsten Steuerklassen im Überblick:

Steuerklasse I (Ledig)

  • Für ledige, geschiedene oder verwitwete Beamte
  • Höchste Steuerbelastung bei gleichen Einkommen
  • Grundfreibetrag wird voll ausgeschöpft

Steuerklasse II (Alleinerziehend)

  • Für alleinerziehende Beamte mit Kindern
  • Entlastungsbetrag von 4.260 Euro jährlich
  • Zusätzlicher Freibetrag für weitere Kinder

Steuerklasse III (Verheiratet, Alleinverdiener)

  • Günstigste Steuerklasse für Verheiratete
  • Verdoppelter Grundfreibetrag
  • Ideal bei großen Einkommensunterschieden

Steuerklasse IV (Verheiratet, ähnliche Einkommen)

  • Für Ehepaare mit ähnlichen Einkommen
  • Beide Partner haben Steuerklasse IV
  • Splitting-Verfahren bei der Jahressteuer

Steuerklasse V (Verheiratet, Zweitverdiener)

  • Höchste Steuerbelastung
  • Wird meist vom Ehepartner mit geringerem Einkommen gewählt
  • Kombination mit Steuerklasse III

Steuerklasse VI (Zweittätigkeit)

  • Für Nebentätigkeiten
  • Keine Freibeträge
  • Höchste Steuerbelastung

Freibeträge und Pauschbeträge 2025

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag beträgt 2025 jährlich 12.096 Euro. Dieser Betrag bleibt steuerfrei und wird bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt.

Werbungskostenpauschale

Für Beamte und Pensionäre gilt eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro jährlich. Höhere Werbungskosten können einzeln nachgewiesen werden.

Sonderausgaben-Pauschbetrag

Der Sonderausgaben-Pauschbetrag beträgt 36 Euro bei Alleinstehenden und 72 Euro bei Verheirateten. Höhere Sonderausgaben können detailliert angegeben werden.

Berechnung der Lohnsteuer: Schritt für Schritt

Die Berechnung der Lohnsteuer für Beamte und Pensionäre erfolgt in mehreren Schritten:

Schritt 1: Bruttogehalt ermitteln

  • Das Bruttogehalt umfasst alle steuerpflichtigen Bezüge inklusive Zulagen und Sonderzahlungen.

Schritt 2: Freibeträge abziehen

  • Von dem Bruttogehalt werden die entsprechenden Freibeträge abgezogen (Grundfreibetrag, Werbungskosten, Sonderausgaben).

Schritt 3: Steuerpflichtiges Einkommen bestimmen

  • Das verbleibende Einkommen ist die Basis für die Steuerberechnung.

Schritt 4: Steuertarif anwenden

  • Je nach Höhe des steuerpflichtigen Einkommens wird der entsprechende Steuersatz angewendet.

Schritt 5: Steuerklasse berücksichtigen

Die gewählte Steuerklasse beeinflusst die Höhe der monatlichen Lohnsteuer.

Besonderheiten bei der Pensionsbesteuerung

Übergangsregelung Alterseinkünftegesetz

Die Besteuerung von Pensionen wird schrittweise auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Der steuerpflichtige Anteil der Pension steigt jährlich:

  • 2025: 85 Prozent der Pension sind steuerpflichtig
  • 2030: 90 Prozent der Pension sind steuerpflichtig
  • 2040: 100 Prozent der Pension sind steuerpflichtig

Besteuerung von Kapitalauszahlungen

Kapitalauszahlungen aus der Pensionskasse unterliegen einer besonderen Besteuerung. Sie können entweder als außergewöhnliche Einkünfte mit ermäßigter Besteuerung (Fünftelregelung) oder als Rentenbezug versteuert werden.

Praktische Tipps zur Steueroptimierung

Steuerklassenwahl optimieren

Verheiratete Beamte sollten ihre Steuerklassenkombination regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um die Steuerlast zu minimieren.

Werbungskosten sammeln

Auch als Beamter können verschiedene Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden:

  • Fortbildungskosten
  • Fachliteratur
  • Arbeitsmittel
  • Dienstreisen

Sonderausgaben nutzen

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Spenden und Kirchensteuer können als Sonderausgaben die Steuerlast reduzieren.

Außergewöhnliche Belastungen berücksichtigen

Krankheitskosten, Behinderungskosten und Pflegekosten können unter bestimmten Voraussetzungen die Steuerlast mindern.

Fazit: Lohnsteuer für Beamte und Pensionäre 2025

Die Lohnsteuer für Beamte und Pensionäre unterliegt besonderen Regelungen, die eine detaillierte Kenntnis der steuerlichen Bestimmungen erfordern. Die besondere Lohnsteuertabelle berücksichtigt die spezielle Versorgungssituation dieser Personengruppen und führt zu einer angepassten Steuerberechnung.

Für eine optimale Steuerplanung sollten Beamte und Pensionäre regelmäßig ihre Steuerklasse überprüfen, alle abzugsfähigen Kosten sammeln und bei komplexeren Sachverhalten professionelle Steuerberatung in Anspruch nehmen. Die schrittweise Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung bei Pensionen macht eine langfristige Steuerplanung besonders wichtig.

Mit den in diesem Ratgeber bereitgestellten Informationen und Tabellen können Sie als Beamter oder Pensionär Ihre Steuerlast für 2025 präzise berechnen und optimal planen.