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Pflegeversicherung

Pflegehilfsmittel Liste Tabelle PDF 2025 – aktuelle Leistungen und Ratgeber

21. Juli 2025

Aktuelle Pflegehilfsmittel Liste und Tabelle 2025 als PDF Download

Inhaltsverzeichnis

Eine umfassende Pflegehilfsmittel Liste für das Jahr 2025 ist für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige unverzichtbar. Mit der Erhöhung der monatlichen Pauschale auf 42 Euro bietet die Pflegeversicherung mehr finanzielle Unterstützung für die häusliche Pflege.

Hier können Sie sich die aktuelle Pflegehilfsmittel Liste als PDF Tabelle kostenlos runterladen: Pflegehilfsmittel-Liste-PDF

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die zur Erleichterung der häuslichen Pflege oder zur Linderung der Beschwerden der Pflegebedürftigen beitragen. Sie ermöglichen eine selbstständigere Lebensführung und unterstützen sowohl die pflegebedürftige Person als auch die pflegenden Angehörigen im Alltag.

Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen zwei Hauptkategorien:

  • Technische Pflegehilfsmittel (Produktgruppen 50–53): Langlebige Geräte wie Pflegebetten oder Notrufsysteme
  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Produktgruppe 54): Einmalprodukte wie Handschuhe und Desinfektionsmittel

Rechtliche Grundlagen für Pflegehilfsmittel

Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist im § 40 SGB XI geregelt. Pflegebedürftige haben grundsätzlich Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel, sofern sie nicht von der Krankenversicherung oder anderen Leistungsträgern übernommen werden.

Pflegehilfsmittel 2025: Aktuelle Entwicklungen

Erhöhung der Pflegehilfsmittelpauschale

Ab dem 1. Januar 2025 wurden alle Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Die monatliche Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel stieg von 40 Euro auf 42 Euro pro Monat. Das entspricht einer jährlichen Unterstützung von bis zu 504 Euro.

Hintergrund der Erhöhung

Die Anpassung erfolgte durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) und berücksichtigt die gestiegenen Kosten in der Pflege. Experten hatten sich bereits länger für eine Erhöhung der Pauschale ausgesprochen, da die Kosten für Logistik und Einkauf stetig gestiegen waren.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – Produktgruppe 54

Tabelle Übersicht der Verbrauchshilfsmittel

Pflegehilfsmittel Verwendung Neuer Preis (2025)
Einmalhandschuhe Schutz vor Infektionen 0,08 €/Stück
Händedesinfektionsmittel Handhygiene 1,20 €/100 ml
Flächendesinfektionsmittel Oberflächenreinigung 1,14 €/100 ml
FFP2-Masken Atemschutz 0,65 €/Stück
Schutzschürzen (Einmal) Kleidungsschutz 0,13 €/Stück
Bettschutzeinlagen Matratzenschutz 0,41 €/Stück
Fingerlinge Fingerschutz 0,05 €/Stück

Detaillierte Beschreibung der Verbrauchshilfsmittel

  • Einmalhandschuhe
    Einmalhandschuhe sind ein grundlegendes Hilfsmittel in der Pflege zum Schutz vor Infektionen. Sie werden aus Latex, Vinyl oder Nitril hergestellt und sind für Latexallergiker auch latexfrei erhältlich.
  • Händedesinfektionsmittel
    Händedesinfektionsmittel reduzieren das Risiko von Infektionskrankheiten und sollten regelmäßig angewendet werden. Sie wirken zuverlässig gegen Bakterien, Viren und Pilze.
  • Flächendesinfektionsmittel
    Diese Mittel werden zur Desinfektion von Oberflächen im Sanitärbereich, Esszimmer oder der Küche verwendet. Sie sind besonders wichtig, wenn es zu Verunreinigungen gekommen ist.
  • FFP2-Masken und Mundschutz
    FFP2-Masken bieten einen höheren Schutz als herkömmliche Masken und werden seit der Corona-Pandemie auch von den Pflegekassen übernommen. Sie haben eine Partikelfiltrationseffizienz von mindestens 94 Prozent.
  • Schutzschürzen
    Schutzschürzen schützen die Kleidung bei der Pflege vor Verunreinigungen. Sie sind sowohl als Einmalprodukte als auch als wiederverwendbare Varianten erhältlich.
  • Bettschutzeinlagen
    Bettschutzeinlagen sind mehrlagige Unterlagen aus Zellstoff, die Flüssigkeit schnell aufnehmen und die Matratze vor Verunreinigungen schützen. Sie sind besonders wichtig bei Inkontinenz.

Technische Pflegehilfsmittel – Produktgruppen 50–53

Produktgruppe 50: Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege

Diese Gruppe umfasst Hilfsmittel, die bei der Durchführung pflegerischer Maßnahmen helfen:

  • Pflegebetten: Manuell oder motorisch verstellbare Betten
  • Pflegebettenzubehör: Seitengitter, Aufrichthilfen, Bettgalgen
  • Rollstühle mit Sitzkantelung: Spezielle Pflegerollstühle
  • Lagerungshilfen: Hilfsmittel für die Positionierung

Produktgruppe 51: Pflegehilfsmittel zur Körperpflege und Hygiene

Hilfsmittel für die tägliche Körperpflege:

  • Waschsysteme: Ganzkörper- und Kopfwaschsysteme
  • Duschwagen: Mobile Duschhilfen
  • Hygienesitze: Spezielle Sitze für die Körperpflege
  • Bettpfannen und Urinflaschen: Hygieneartikel für bettlägerige Personen

Produktgruppe 52: Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung

Hilfsmittel für mehr Autonomie:

  • Hausnotrufsysteme: Notrufsysteme für Pflegebedürftige
  • Medikamentenhilfen: Hilfen zur Medikamenteneinnahme

Produktgruppe 53: Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden

Hilfsmittel zur Schmerzlinderung und Dekubitusprophylaxe:

  • Lagerungsrollen: Spezielle Rollen zur Positionierung
  • Lagerungshalbrollen: Kleinere Lagerungshilfen

Pflegehilfsmittel beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Voraussetzungen für den Antrag auf Pflegehilfsmittel

Für den Erhalt von Pflegehilfsmitteln müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Pflegegrad 1 bis 5
  • Häusliche Pflege im eigenen Zuhause, einer WG oder im betreuten Wohnen
  • Pflegeperson: Angehörige oder Pflegedienst

Antragstellung bei der Pflegekasse

Für Verbrauchshilfsmittel:

  • Formloser Antrag bei der Pflegekasse ausreichend
  • Kein ärztliches Rezept erforderlich
  • Aufstellung der gewünschten Pflegehilfsmittel einreichen

Für technische Pflegehilfsmittel:

  • Antrag mit ärztlicher Verordnung
  • Alternativ: Empfehlung im Pflegegutachten oder durch Pflegefachkräfte

Bearbeitungszeit und Genehmigung

Die Pflegekasse hat drei Wochen Zeit für die Entscheidung. Bei Beteiligung des Medizinischen Dienstes verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Wird die Frist nicht eingehalten, gilt die Leistung als genehmigt.

Wichtige Hinweise zur Antragstellung

  • Warnung vor unseriösen Anbietern
    Vorsicht vor ungebetenen Anrufen und Besuchen von Anbietern. Die Initiative zur Kontaktaufnahme muss vom Versicherten ausgehen. Fixe Pflegeboxen ohne individuelle Bedarfsermittlung sind unzulässig.
  • Beratungspflicht
    Seit Juli 2024 ist eine Beratung durch geschulte Fachkräfte vor der Beantragung von Verbrauchshilfsmitteln verpflichtend.

 

Pflegehilfsmittel Liste mit Preisen 2025

Tabelle Preisübersicht Verbrauchshilfsmittel

Artikel Positionsnummer Preis
Bettschutzeinlagen (Einmal) 54.45.01.0001 0,41 €/Stück
Fingerlinge 54.99.01.0001 0,05 €/Stück
Einmalhandschuhe 54.99.01.1001 0,08 €/Stück
Medizinische Gesichtsmasken 54.99.01.2001 0,14 €/Stück
FFP2-Masken 54.99.01.5001 0,65 €/Stück
Schutzschürzen (Einmal) 54.99.01.3001 0,13 €/Stück
Schutzschürzen (Wiederverwendbar) 54.99.01.3002 21,00 €/Stück
Händedesinfektionsmittel 54.99.02.0001 1,20 €/100 ml
Flächendesinfektionsmittel 54.99.02.0002 1,14 €/100 ml

Kostenübernahme technische Pflegehilfsmittel

Für technische Pflegehilfsmittel gilt eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten, maximal jedoch 25 Euro je Pflegehilfsmittel. Größere Hilfsmittel werden oft leihweise überlassen, sodass keine Zuzahlung anfällt.

Sonderregelung Hausnotrufsysteme:
Hausnotrufsysteme werden pauschal mit 25,50 Euro monatlich bezuschusst.

Pflegehilfsmittel-Verzeichnis: Produktgruppen im Detail

Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes

Das Hilfsmittelverzeichnis ist systematisch in Produktgruppen gegliedert und umfasst etwa 44 000 Produkte. Es wird regelmäßig aktualisiert und an medizinische sowie technische Entwicklungen angepasst.

Aufbau des GKV Verzeichnisses

Pflegehilfsmittel finden sich in folgenden Produktgruppen:

  • PG 50: Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
  • PG 51: Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene
  • PG 52: Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung/Mobilität
  • PG 54: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Digitale Verfügbarkeit

Das Hilfsmittelverzeichnis ist online auf der Website des GKV-Spitzenverbandes einsehbar. Es dient als Orientierungshilfe, ist jedoch nicht verbindlich für die Kostenübernahme.

Tipps für die optimale Nutzung von Pflegehilfsmitteln

Bedarfsgerechte Auswahl von Pflegehilfsmitteln

Individuelle Bedürfnisse berücksichtigen:

  • Pflegegrad und Pflegesituation analysieren
  • Häufigkeit der Nutzung bewerten
  • Qualität und Markenprodukte bevorzugen

Monatliche Planung:

  • 42-Euro-Budget optimal ausnutzen
  • Vorräte sinnvoll anlegen
  • Saisonale Bedarfe berücksichtigen

Qualitätskriterien für Pflegehilfsmittel

Bei der Auswahl von Pflegehilfsmitteln beachten:

  • CE-Kennzeichnung bei Medizinprodukten
  • Hautverträglichkeit bei Handschuhen
  • Desinfektionswirkung bei Hygieneprodukten
  • Saugfähigkeit bei Bettschutzeinlagen

Lagerung und Hygiene

Richtige Aufbewahrung:

  • Trockene, kühle Lagerung
  • Verfallsdaten beachten
  • Hygienische Entnahme
  • Verschlossene Verpackungen bevorzugen

Anbieter und Bezugswege für Pflegehilfsmittel

Zugelassene Leistungserbringer

Pflegehilfsmittel können nur über Vertragspartner der Pflegekassen bezogen werden. Dazu gehören:

  • Apotheken: Wohnortnahe Versorgung mit umfassender Beratung
  • Sanitätshäuser: Spezialisierte Anbieter mit technischer Expertise
  • Online-Anbieter: Bequeme Lieferung nach Hause
  • Pflegedienste: Integrierte Versorgung
  • Auswahl des richtigen Anbieters

Wichtige Kriterien:

  • Zuverlässige Lieferung
  • Qualifizierte Beratung
  • Flexible Anpassung des Bedarfs
  • Transparente Abrechnung
  • Guter Kundenservice

Wechsel zwischen Anbietern: Ein Wechsel zwischen Anbietern ist jederzeit möglich. Dazu muss lediglich der bisherige Vertrag gekündigt und ein neuer Antrag gestellt werden.

Lesetipp:

Pflegehilfsmittel in besonderen Situationen

Urlaub und Reisen

Bei vorübergehenden Aufenthalten im Krankenhaus oder Pflegeheim entfällt der Anspruch auf Verbrauchshilfsmittel. Für Urlaubsreisen können Pflegehilfsmittel mitgenommen werden.

Mehrere Pflegebedürftige

Bei der Pflege mehrerer Personen kann für jede Person mit Pflegegrad ein separater Antrag gestellt werden. Jeder Pflegebedürftige hat Anspruch auf die volle Pauschale.

Änderungen der Pflegesituation

Bei Veränderungen der Pflegesituation sollte der Bedarf an Pflegehilfsmitteln überprüft und angepasst werden. Anbieter bieten meist flexible Änderungsmöglichkeiten.

Zukunft der Pflegehilfsmittel

Technologische Entwicklungen

Die Digitalisierung bringt neue Möglichkeiten in der Pflegehilfsmittelversorgung:

  • Smart-Home-Systeme: Intelligente Überwachung
  • Telemedizin: Fernbetreuung durch Fachkräfte
  • Apps: Digitale Verwaltung und Bestellung
  • Sensortechnik: Automatische Bedarfserkennung

Gesetzliche Entwicklungen

Kommende Änderungen:

  • Nächste Erhöhung der Pauschale geplant für 2028
  • Anpassung an Preis- und Lohnentwicklung
  • Erweiterte Produktpalette möglich
  • Vereinfachte Antragsprozesse

FAQ – Häufig gestellte Fragen Pflegehilfsmittel Liste Tabelle PDF 2025

Wie viel Geld steht mir 2025 für Pflegehilfsmittel zur Verfügung?

Ab dem 1. Januar 2025 beträgt die monatliche Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 42 Euro. Das entspricht einer jährlichen Unterstützung von bis zu 504 Euro.

Welche Voraussetzungen muss ich für Pflegehilfsmittel erfüllen?

Sie benötigen einen anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 und müssen zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen gepflegt werden. Die Pflege muss durch Angehörige, Freunde oder einen Pflegedienst erfolgen. Bewohner von Pflegeheimen haben keinen Anspruch auf diese Leistung.

Brauche ich ein ärztliches Rezept für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Nein, für Verbrauchshilfsmittel wie Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen benötigen Sie kein ärztliches Rezept. Ein formloses Schreiben an die Pflegekasse mit der Aufstellung der gewünschten Artikel reicht aus. Bei technischen Pflegehilfsmitteln ist hingegen eine ärztliche Verordnung erforderlich.

Kann ich den Anbieter für Pflegehilfsmittel wechseln?

Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich. Kündigen Sie einfach Ihren bisherigen Vertrag und beantragen Sie die Pflegehilfsmittel bei einem neuen Anbieter. Viele Anbieter unterstützen Sie beim Wechselprozess und übernehmen die Formalitäten mit der Pflegekasse.

Was passiert, wenn ich die 42 Euro monatlich nicht vollständig ausschöpfe?

Nicht genutzte Beträge verfallen am Monatsende und werden nicht auf den nächsten Monat übertragen oder ausgezahlt. Es empfiehlt sich daher, die monatliche Pauschale möglichst vollständig zu nutzen. Planen Sie Ihren Bedarf vorausschauend und legen Sie sich einen kleinen Vorrat an häufig benötigten Artikeln an.