Pflegeversicherung
Verhinderungspflege 2025 Tabelle Pflegegrad 1 bis 5 – Antrag Leistungen
20. Juli 2025
Was ist Verhinderungspflege?
Inhaltsverzeichnis
Die Verhinderungspflege, auch als Ersatzpflege bezeichnet, ist eine wichtige Leistung der Pflegeversicherung nach § 39 SGB XI. Sie ermöglicht es pflegenden Angehörigen, sich eine Auszeit zu nehmen, wenn sie aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen vorübergehend nicht in der Lage sind, die Pflege zu übernehmen.
Grundlegende Voraussetzungen
Seit dem 1. Juli 2025 gelten vereinfachte Voraussetzungen für die Verhinderungspflege:
- Pflegegrad 2 oder höher: Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben
- Häusliche Pflege: Die Pflege muss überwiegend zu Hause stattfinden
- Pflegeperson muss verhindert sein: Eine eingetragene Pflegeperson muss vertreten werden
Wichtige Änderung: Die früher erforderliche sechsmonatige Vorpflegezeit ist seit dem 1. Juli 2025 vollständig entfallen. Dies bedeutet, dass Verhinderungspflege sofort ab Feststellung des Pflegegrades in Anspruch genommen werden kann.
Verhinderungspflege 2025: Aktuelle Tabelle und Leistungen
Übersicht der Verhinderungspflege-Leistungen 2025
Pflegegrad | Pflegegeld monatlich | Verhinderungspflege durch Fremde | Verhinderungspflege durch nahe Angehörige (bis Juni 2025) | Verhinderungspflege durch nahe Angehörige (ab Juli 2025) | Gemeinsamer Jahresbetrag ab Juli 2025 | Maximale Dauer |
---|---|---|---|---|---|---|
1 | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 Tage |
2 | 347 € | 1.685 € | 520,50 € | 694,00 € | 3.539 € | 56 Tage |
3 | 599 € | 1.685 € | 898,50 € | 1.198,00 € | 3.539 € | 56 Tage |
4 | 800 € | 1.685 € | 1.200,00 € | 1.600,00 € | 3.539 € | 56 Tage |
5 | 990 € | 1.685 € | 1.485,00 € | 1.980,00 € | 3.539 € | 56 Tage |
Wichtige Änderungen 2025
Seit 1. Januar 2025:
- Erhöhung des Verhinderungspflege-Budgets von 1.612 € auf 1.685 € (plus 4,5%)
- Erhöhung aller Pflegeleistungen um 4,5%
Ab 1. Juli 2025:
- Wegfall der 6-monatigen Vorpflegezeit
- Verlängerung der Anspruchsdauer von 6 auf 8 Wochen (42 auf 56 Tage)
- Einführung des gemeinsamen Jahresbetrags von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
- Erhöhung der Vergütung für nahe Angehörige vom 1,5-fachen auf das 2-fache des Pflegegeldes
Verhinderungspflege nach Pflegegraden
Pflegegrad 1: Verhinderungspflege 2025
Anspruch: Keine Verhinderungspflege möglich
Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Verhinderungspflege. Der einzige Entlastungsbetrag von 131 € monatlich kann jedoch für Betreuungsleistungen genutzt werden.
Pflegegrad 2: Verhinderungspflege 2025
Leistungen:
- Verhinderungspflege durch professionelle Kräfte: 1.685 € jährlich
- Verhinderungspflege durch nahe Angehörige: 520,50 € (bis Juni 2025) bzw. 694,00 € (ab Juli 2025)
- Gemeinsamer Jahresbetrag ab Juli 2025: 3.539 €
- Maximale Dauer: 56 Tage (8 Wochen)
Berechnungsbeispiel Pflegegrad 2:
Familie Müller pflegt die 78-jährige Mutter mit Pflegegrad 2. Die Tochter möchte für zwei Wochen in den Urlaub fahren. Ein Pflegedienst übernimmt die Betreuung für 35 € pro Stunde, 4 Stunden täglich.
- Kosten: 14 Tage × 4 Stunden × 35 € = 1.960 €
- Verfügbares Budget bis Juni 2025: 1.685 € + 843 € (aus Kurzzeitpflege) = 2.528 €
- Erstattung: 1.960 € (vollständig gedeckt)
Pflegegrad 3: Verhinderungspflege 2025
Leistungen:
- Verhinderungspflege durch professionelle Kräfte: 1.685 € jährlich
- Verhinderungspflege durch nahe Angehörige: 898,50 € (bis Juni 2025) bzw. 1.198,00 € (ab Juli 2025)
- Gemeinsamer Jahresbetrag ab Juli 2025: 3.539 €
- Maximale Dauer: 56 Tage (8 Wochen)
Berechnungsbeispiel Pflegegrad 3:
Herr Schmidt (Pflegegrad 3) wird normalerweise von seiner Ehefrau gepflegt. Diese erkrankt und die Schwiegertochter übernimmt die Pflege für 3 Wochen.
- Vergütung für Schwiegertochter (nahe Angehörige): 1.198,00 € (ab Juli 2025)
- Zusätzliche Fahrtkosten (täglich 30 km): 21 Tage × 30 km × 0,30 € = 189 €
- Verdienstausfall: 600 €
- Gesamterstattung: 1.198 € + 189 € + 600 € = 1.987 € (innerhalb des Budgets)
Pflegegrad 4: Verhinderungspflege 2025
Leistungen:
- Verhinderungspflege durch professionelle Kräfte: 1.685 € jährlich
- Verhinderungspflege durch nahe Angehörige: 1.200,00 € (bis Juni 2025) bzw. 1.600,00 € (ab Juli 2025)
- Gemeinsamer Jahresbetrag ab Juli 2025: 3.539 €
- Maximale Dauer: 56 Tage (8 Wochen)
Berechnungsbeispiel Pflegegrad 4:
Die 45-jährige Tochter von Frau Weber (Pflegegrad 4) möchte eine 4-wöchige Fortbildung absolvieren. Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt die Betreuung.
- Kosten Pflegedienst: 28 Tage × 6 Stunden × 40 € = 6.720 €
- Verfügbares Budget ab Juli 2025: 3.539 € (gemeinsamer Jahresbetrag)
- Eigenanteil: 6.720 € – 3.539 € = 3.181 €
Pflegegrad 5: Verhinderungspflege 2025
Leistungen:
- Verhinderungspflege durch professionelle Kräfte: 1.685 € jährlich
- Verhinderungspflege durch nahe Angehörige: 1.485,00 € (bis Juni 2025) bzw. 1.980,00 € (ab Juli 2025)
- Gemeinsamer Jahresbetrag ab Juli 2025: 3.539 €
- Maximale Dauer: 56 Tage (8 Wochen)
Berechnungsbeispiel Pflegegrad 5:
Herr Meier (Pflegegrad 5) benötigt intensive Betreuung. Seine Ehefrau möchte für 6 Wochen zu ihrer kranken Schwester. Eine Kombination aus Pflegedienst und Kurzzeitpflege wird organisiert.
- 3 Wochen Verhinderungspflege zu Hause: 21 Tage × 8 Stunden × 45 € = 7.560 €
- 3 Wochen Kurzzeitpflege: 21 Tage × 120 € = 2.520 €
- Gesamtkosten: 10.080 €
- Verfügbares Budget: 3.539 € (gemeinsamer Jahresbetrag)
- Eigenanteil: 6.541 €
Gemeinsamer Jahresbetrag ab Juli 2025
Was ist der gemeinsame Jahresbetrag?
Ab dem 1. Juli 2025 werden die Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengefasst. Dies bietet maximale Flexibilität bei der Nutzung der Leistungen.
Vorteile des gemeinsamen Jahresbetrags
- Flexible Nutzung: Das Budget kann ganz nach Bedarf auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aufgeteilt werden
- Einfachere Verwaltung: Keine komplexen Übertragungsregelungen mehr
- Höhere Gesamtsumme: Statt 1.685 € + 1.854 € = 3.539 € flexibel nutzbar
- Längere Anspruchsdauer: Jeweils bis zu 8 Wochen für beide Leistungsarten
Tabelle Nutzungsmöglichkeiten des Jahresbetrag
Variante | Verhinderungspflege | Kurzzeitpflege | Gesamt |
---|---|---|---|
Nur Verhinderungspflege | 3.539 € | 0 € | 3.539 € |
Nur Kurzzeitpflege | 0 € | 3.539 € | 3.539 € |
Gleichmäßige Aufteilung | 1.770 € | 1.769 € | 3.539 € |
Schwerpunkt Verhinderung | 2.500 € | 1.039 € | 3.539 € |
Stundenweise Verhinderungspflege
Definition und Abgrenzung der stundenweisen Verhinderungspflege
Stundenweise Verhinderungspflege liegt vor, wenn die reguläre Pflegeperson weniger als 8 Stunden verhindert ist. Diese Form der Verhinderungspflege hat besondere Vorteile:
- Keine Anrechnung auf die 56 Tage: Stundenweise Verhinderung wird nicht auf die maximale Jahresanzahl angerechnet
- Kein Abzug vom Pflegegeld: Das Pflegegeld wird nicht gekürzt
- Flexible Nutzung: Ideal für Arzttermine, Erledigungen oder kurze Auszeiten
Wichtige Regeln
Entscheidend ist die Abwesenheit der Pflegeperson, nicht die Anwesenheit der Ersatzpflege:
- Pflegeperson 7 Stunden abwesend, Ersatzpflege 2 Stunden → Stundenweise Verhinderungspflege
- Pflegeperson 9 Stunden abwesend, Ersatzpflege 2 Stunden → Reguläre Verhinderungspflege
Praktische Beispiele für die stundenweise Verhinderungsplege
Beispiel 1: Arzttermin
- Pflegeperson ist 3 Stunden beim Arzt
- Nachbarin betreut für 20 € pro Stunde
- Kosten: 3 × 20 € = 60 €
- Pflegegeld wird nicht gekürzt
Beispiel 2: Wöchentliche Entlastung
- Pflegeperson geht jeden Donnerstag 4 Stunden arbeiten
- Pflegedienst übernimmt für 35 € pro Stunde
- Monatliche Kosten: 4 × 4 × 35 € = 560 €
- Jährliche Kosten: 560 € × 12 = 6.720 €
- Problem: Budget reicht nicht aus (nur 1.685 € verfügbar)
Sonderregelungen für junge Pflegebedürftige
Regelungen für Unter-25-Jährige
Für Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 gelten seit dem 1. Januar 2024 besondere Regelungen:
Bis zum 30. Juni 2025:
- Gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539 €
- Keine Vorpflegezeit erforderlich
- Anspruchsdauer: 8 Wochen (56 Tage)
- Erhöhte Vergütung für nahe Angehörige
Ab dem 1. Juli 2025:
- Gleichstellung mit allen anderen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2
- Alle Verbesserungen gelten für alle Altersgruppen
Praktisches Beispiel
Situation: 22-jähriger Student mit Pflegegrad 4 nach Unfall
- Mutter übernimmt Pflege für 8 Wochen
- Vergütung: 1.600 € (2-faches Pflegegeld)
- Fahrtkosten und Verdienstausfall: zusätzlich bis zu 1.939 €
- Gesamtbudget: 3.539 €
Antrag und Abrechnung der Verhinderungspflege
Antragsverfahren Schritte
Grundsätzlich: Verhinderungspflege ist eine Erstattungsleistung und muss nicht vorab beantragt werden. Dennoch verlangen viele Pflegekassen einen Antrag.
Vorgehen:
- Antrag bei der Pflegekasse stellen (auch rückwirkend möglich)
- Verhinderungspflege in Anspruch nehmen
- Belege sammeln
- Abrechnung einreichen
Erforderliche Unterlagen für den Antrag auf Verhinderungspflege
Für professionelle Pflegekräfte:
- Rechnung des Pflegedienstes
- Nachweis der erbrachten Leistungen
- Zeitnachweis
Für private Ersatzpflege:
- Quittung oder Rechnung der Ersatzpflegeperson
- Nachweis der Verwandtschaft (bei nahen Angehörigen)
- Fahrtkosten-Belege
- Verdienstausfall-Bescheinigung
Rückwirkende Abrechnung
Verhinderungspflege kann bis zu 4 Jahre rückwirkend abgerechnet werden. Dies ist besonders wichtig für Familien, die nicht wussten, dass sie Anspruch auf diese Leistung haben.
Verhinderungspflege durch nahe Angehörige
Definition nahe Angehörige
Nahe Angehörige sind Personen, die:
- Bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind
- Im selben Haushalt leben
Verwandtschaftsgrade:
- Grad: Eltern, Kinder
- Grad: Geschwister, Großeltern, Enkel
Besondere Regelungen
Bis Juni 2025:
- Vergütung: 1,5-faches des monatlichen Pflegegeldes
- Zusätzlich: Fahrtkosten und Verdienstausfall bis zu 1.685 €
Ab Juli 2025:
- Vergütung: 2-faches des monatlichen Pflegegeldes
- Zusätzlich: Fahrtkosten und Verdienstausfall bis zu 1.685 €
Berechnungsbeispiel nahe Angehörige Fallbeispiel
Situation: Tochter pflegt Mutter mit Pflegegrad 3 für 4 Wochen
Bis Juni 2025:
- Grundvergütung: 898,50 € (1,5 × 599 €)
- Fahrtkosten: 200 €
- Verdienstausfall: 800 €
- Gesamterstattung: 1.898,50 €
Ab Juli 2025:
- Grundvergütung: 1.198,00 € (2 × 599 €)
- Fahrtkosten: 200 €
- Verdienstausfall: 800 €
- Gesamterstattung: 2.198,00 €
Kombinationsmöglichkeiten der Verhinderungspflege
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Bis Juni 2025:
- Verhinderungspflege: 1.685 €
- Zusätzlich aus Kurzzeitpflege: 50% = 927 €
- Gesamtbudget: 2.612 €
Ab Juli 2025:
- Gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539 €
- Völlig flexible Aufteilung möglich
Verhinderungspflege und Pflegesachleistungen
Verhinderungspflege kann parallel zu Pflegesachleistungen bezogen werden. Während der Verhinderungspflege ruht das Pflegegeld, aber nicht die Pflegesachleistungen.
Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich kann zusätzlich zur Verhinderungspflege genutzt werden, zum Beispiel für:
- Haushaltshilfe
- Betreuungsleistungen
- Alltagsbegleitung
Praktische Tipps zur optimalen Nutzung der Verhinderungspflege
Planung der Verhinderungspflege
Jahresplanung erstellen:
- Urlaubszeiten der Pflegeperson
- Regelmäßige Termine (Arzt, Friseur)
- Besondere Ereignisse (Hochzeiten, Geburtstage)
Budget-Aufteilung:
- Stundenweise Verhinderung für regelmäßige Termine
- Mehrtägige Verhinderung für Urlaube
- Reserve für Notfälle
Häufige Fehler vermeiden
Fehler 1: Nicht rechtzeitig beantragen
- Lösung: Antrag sofort nach Pflegegradzuteilung stellen
Fehler 2: Belege nicht sammeln
- Lösung: Alle Quittungen und Nachweise systematisch sammeln
Fehler 3: Stundenweise Verhinderung falsch abrechnen
- Lösung: Genau auf die 8-Stunden-Grenze achten
Fehler 4: Verwandtschaftsgrad nicht beachten
- Lösung: Verwandtschaftsnachweis bei nahen Angehörigen beifügen
Strategien zur Optimierung
Strategie 1: Kombination verschiedener Ersatzpflege-Formen
- Nahe Angehörige für längere Zeiten
- Professionelle Kräfte für intensive Pflege
- Bekannte für stundenweise Entlastung
Strategie 2: Flexible Nutzung des gemeinsamen Jahresbetrags
- Mehr Verhinderungspflege im Sommer (Urlaubszeit)
- Mehr Kurzzeitpflege im Winter (Krankheitszeit)
Strategie 3: Rechtzeitige Rückwirkende Abrechnung
- Alte Belege prüfen
- Bis zu 4 Jahre rückwirkend möglich
Häufig gestellte Fragen (FAQ) Verhinderungspflege 2025 Tabelle Pflegegrad 1 bis 5
1. Kann Verhinderungspflege auch rückwirkend beantragt werden?
Ja, Verhinderungspflege kann bis zu 4 Jahre rückwirkend abgerechnet werden. Dies ist besonders wichtig für Familien, die nicht wussten, dass sie Anspruch auf diese Leistung haben. Sie müssen lediglich die entsprechenden Belege (Quittungen, Rechnungen, Fahrtkosten) nachreichen. Die Pflegekasse prüft dann die Anspruchsvoraussetzungen rückwirkend.
2. Was passiert mit dem Pflegegeld während der Verhinderungspflege?
Das Pflegegeld wird unterschiedlich behandelt je nach Art der Verhinderungspflege:
- Stundenweise Verhinderungspflege (unter 8 Stunden): Pflegegeld wird nicht gekürzt
- Tageweise Verhinderungspflege (über 8 Stunden): Pflegegeld wird für die Dauer der Verhinderung halbiert
- Maximale Dauer der Halbierung: 8 Wochen pro Jahr (ab Juli 2025)
3. Können mehrere Personen gleichzeitig Verhinderungspflege übernehmen?
Ja, die Verhinderungspflege kann durch mehrere Personen gleichzeitig oder abwechselnd übernommen werden. Beispielsweise können vormittags die Tochter und nachmittags ein Pflegedienst die Betreuung übernehmen. Wichtig ist, dass alle Leistungen ordnungsgemäß dokumentiert und abgerechnet werden. Das Gesamtbudget darf dabei nicht überschritten werden.
4. Wie unterscheidet sich die Verhinderungspflege von der Kurzzeitpflege?
Die Hauptunterschiede sind:
- Verhinderungspflege: Findet in der häuslichen Umgebung statt, kann stundenweise genutzt werden
- Kurzzeitpflege: Findet stationär in einer Pflegeeinrichtung statt, meist für mehrere Tage
- Ab Juli 2025: Beide Leistungen teilen sich den gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €, jeweils maximal 8 Wochen nutzbar
5. Was muss bei der Abrechnung von Fahrtkosten und Verdienstausfall beachtet werden?
Fahrtkosten und Verdienstausfall können nur bei nahen Angehörigen (bis 2. Grad verwandt oder im Haushalt lebend) geltend gemacht werden:
- Fahrtkosten: 0,30 € pro Kilometer (2025)
- Verdienstausfall: Muss durch Arbeitgeberbescheinigung nachgewiesen werden
- Gesamtgrenze: Fahrtkosten + Verdienstausfall + Grundvergütung dürfen 1.685 € nicht überschreiten (bis Juni 2025), ab Juli 2025 gilt der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 €
Fazit zu Verhinderungspflege 2025 Tabelle Pflegegrad 1 bis 5
Die Verhinderungspflege 2025 bietet pflegenden Angehörigen wichtige Entlastungsmöglichkeiten mit erheblichen Verbesserungen. Durch den Wegfall der Vorpflegezeit, die Erhöhung der Budgets und die Einführung des gemeinsamen Jahresbetrags wird die Nutzung deutlich flexibler und unbürokratischer. Die Erhöhung der Leistungen um 4,5% und die Ausweitung der Anspruchsdauer auf 8 Wochen stellen wichtige Verbesserungen für alle Beteiligten dar.
Wichtigste Neuerungen 2025:
- Erhöhung des Budgets auf 1.685 € (Januar 2025)
- Gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € (Juli 2025)
- Wegfall der 6-monatigen Vorpflegezeit
- Verlängerung der Anspruchsdauer auf 8 Wochen
- Erhöhung der Vergütung für nahe Angehörige
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollten sich frühzeitig über ihre Ansprüche informieren und die Leistungen optimal nutzen. Eine gute Planung und Dokumentation ermöglicht es, das zur Verfügung stehende Budget bestmöglich auszuschöpfen und gleichzeitig die Qualität der Pflege sicherzustellen.