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PKV

PKV Kosten & Leistungen im Ausland: Vorsorge und Impfschutz weltweit

20. August 2025

Wer als Privatpatient ins Ausland reist oder dauerhaft auswandert, steht vor wichtigen Fragen zum Krankenversicherungsschutz. Die private Krankenversicherung bietet grundsätzlich auch außerhalb Deutschlands Schutz – jedoch unter unterschiedlichen Bedingungen je nach Reiseziel und Aufenthaltsdauer.

Besonders beim Thema Vorsorge und Impfschutz gibt es entscheidende Unterschiede zwischen PKV und GKV, die Sie kennen sollten.

PKV im Ausland: Die wichtigsten Informationen

Inhaltsverzeichnis

Die Auslandsleistungen Ihrer privaten Krankenversicherung hängen von drei entscheidenden Faktoren ab: dem Reiseziel, der Aufenthaltsdauer und Ihren individuellen Tarifbedingungen.

Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, die hauptsächlich auf Notfallbehandlungen beschränkt ist, erstreckt sich der PKV-Schutz meist auch auf Vorsorgeuntersuchungen und präventive Maßnahmen im Ausland.

Europäisches Ausland (EU): Unbegrenzter Schutz

Innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz bleibt Ihr PKV-Schutz grundsätzlich unverändert bestehen. Es gibt keine zeitlichen Beschränkungen, sodass auch längere Aufenthalte vollständig abgedeckt sind. Ihre Versicherung erbringt dieselben Leistungen wie in Deutschland – einschließlich Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und präventiver Behandlungen.

Außereuropäisches Ausland: Zeitliche Begrenzungen

Außerhalb Europas gilt der PKV-Schutz typischerweise für einen bis drei Monate. Die meisten Versicherer gewähren mindestens einen Monat vollständigen Schutz ohne zusätzliche Vereinbarungen. Bei gesundheitsbedingter Verlängerung des Aufenthalts kann sich diese Frist entsprechend verlängern.

Certificate of Entitlement PDF: Ihr Nachweis für den Auslandsschutz

In vielen europäischen Ländern besteht eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Um sich davon zu befreien, benötigen Sie als Privatversicherter das „Certificate of Entitlement“ des PKV-Verbandes. Dieses Dokument bescheinigt Ihren bestehenden Krankenversicherungsschutz und wird von den ausländischen Behörden anerkannt.

Das Certificate erhalten Sie direkt von Ihrem PKV-Unternehmen hier als PDF zum Download. Beantragen Sie es rechtzeitig vor Ihrer Abreise, da die Bearbeitung mehrere Werktage dauern kann. Ohne diesen Nachweis müssen Sie möglicherweise eine zusätzliche lokale Krankenversicherung abschließen.

Vorsorge und Impfschutz: PKV vs. GKV im Vergleich

Reiseimpfungen und Prophylaxe

Leistung PKV GKV
Standardimpfungen (STIKO) 100% Erstattung 100% Erstattung
Reiseimpfungen 80-100% je nach Tarif Teilweise, kassenspe­zifisch
Malaria-Prophylaxe Meist vollständige Erstattung Eingeschränkt
Gelbfieber-Impfung Vollständige Erstattung Bei med. Notwendigkeit
Hepatitis A/B 100% Erstattung Nur bei Risikogruppen
Typhus/Cholera Je nach Tarif 80-100% Meist Eigenkosten

Reisemedizinische Beratung

Die PKV übernimmt in der Regel die Kosten für eine reisemedizinische Beratung bei spezialisierten Ärzten oder Tropeninstituten. Diese umfassende Vorbereitung kann je nach Reiseziel 150 bis 300 Euro kosten und beinhaltet:

  • Individuelle Impfberatung basierend auf Reiseziel und -dauer
  • Auffrischung bestehender Impfungen
  • Beratung zu Prophylaxe-Medikamenten
  • Reiseapotheke-Empfehlungen
  • Verhaltenshinweise für spezifische Gesundheitsrisiken

Kostenerstattung im Ausland: Was Sie beachten müssen

Abrechnungsverfahren

Im Ausland zahlen Sie Behandlungskosten zunächst selbst und reichen die Belege anschließend bei Ihrer PKV ein. Die Erstattung erfolgt nach deutschen Gebührenordnungen (GOÄ/GOZ), was bei höheren ausländischen Behandlungskosten zu Deckungslücken führen kann.

Währungsumrechnung und Zusatzkosten

Ihr Versicherer rechnet ausländische Behandlungskosten zum Tageskurs um, an dem die Belege eingehen. Zusätzlich können folgende Kosten von der Erstattung abgezogen werden:

  • Überweisungsgebühren ins Ausland
  • Übersetzungskosten für fremdsprachige Belege
  • Bankgebühren bei Auslandszahlungen

Selbstbeteiligung im Ausland

Eine vereinbarte Selbstbeteiligung gilt grundsätzlich auch für Auslandsbehandlungen. Einige Tarife sehen jedoch Ausnahmen vor, sodass bei Notfallbehandlungen die Selbstbeteiligung entfällt. Prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen vor der Reise genau.

Leistungsumfang nach Aufenthaltsdauer

Kurzzeitaufenthalte (bis 6 Wochen)

Leistung PKV GKV
Notfallbehandlung Vollschutz Nur in EU/EWR
Vorsorgeuntersuchungen Je nach Tarif Nicht erstattet
Zahnbehandlung Vollschutz Nur Notfälle
Medikamente Nach GOÄ Nur verschreibungspflichtige
Krankenrücktransport Tarif­abhängig Nicht enthalten

Langzeitaufenthalte (über 6 Wochen)

Bei längeren Aufenthalten sollten Sie zusätzlich eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Diese schließt mögliche Deckungslücken und übernimmt oft auch den medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland.

Dauerhafter Umzug ins Ausland

EU/EWR-Länder

Bei einem dauerhaften Umzug in ein EU- oder EWR-Land können Sie Ihre PKV unverändert fortführen. Rentner, die ihren Lebensabend im Ausland verbringen möchten, profitieren besonders von dieser Regelung, da sie ihren gewohnten Versicherungsschutz beibehalten können.

Nicht-EU-Länder

Außerhalb der EU endet Ihr PKV-Schutz meist mit der Wohnsitzverlegung. Hier haben Sie zwei Optionen:

  1. Anwartschaftsversicherung: „Einfrieren“ Ihres Tarifs für eine spätere Rückkehr
  2. Individuelle Vereinbarung: Fortsetzung zu geänderten Konditionen (nicht bei allen Versicherern möglich)

Spezielle Personengruppen

Expats und internationale Fachkräfte

Internationale Fachkräfte, die nach Deutschland kommen, sollten sich frühzeitig über die Möglichkeiten einer PKV informieren. Umgekehrt können deutsche Expats im Ausland von speziellen Expatriate-Tarifen profitieren.

Ausländische Studenten

Studenten aus dem Ausland haben oft besondere Anforderungen an ihren Krankenversicherungsschutz, insbesondere wenn sie zwischen Heimatland und Deutschland pendeln.

Zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung: Sinnvolle Ergänzung

Selbst mit einer leistungsstarken PKV empfiehlt sich oft eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung. Diese kostet nur wenige Euro pro Jahr und bietet wichtige Zusatzleistungen:

Vorteile einer Zusatzversicherung

  • Krankenrücktransport: Oft bereits bei medizinischer Sinnhaftigkeit statt nur bei Notwendigkeit
  • Such- und Bergungskosten: Bei Unfällen in entlegenen Gebieten
  • Keine Selbstbeteiligung: Schutz Ihrer Beitragsrückerstattung
  • Erweiterte Deckung: Auch bei Behandlungsausschlüssen der PKV

Kostenvergleich für Familien

Zielgebiet Jahrestarif Single Jahrestarif Familie
Europa 15-25 € 35-50 €
Weltweit 25-40 € 60-85 €
USA/Kanada 35-55 € 80-120 €

Praktische Tipps für Ihre Auslandsreise

Vor der Reise

  1. Kontakt zum Versicherer: Informieren Sie sich über konkrete Leistungen in Ihrem Zielgebiet
  2. Certificate of Entitlement: Beantragen Sie rechtzeitig die Bescheinigung
  3. Reisemedizinische Beratung: Lassen Sie sich zu notwendigen Impfungen beraten
  4. Zusatzversicherung prüfen: Erwägen Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung
  5. Notfallkontakte: Speichern Sie die 24h-Hotline Ihres Versicherers

Während des Aufenthalts

  • Bewahren Sie alle Originalbelege auf
  • Lassen Sie sich detaillierte Rechnungen mit Diagnosen ausstellen
  • Bei größeren Behandlungen: Kontaktieren Sie vorab Ihren Versicherer
  • Notieren Sie sich Behandlungsdaten und -umstände

Kostenbeispiel: Behandlung in den USA

Eine einfache Notfallbehandlung in einem US-amerikanischen Hospital kann schnell 5.000 bis 15.000 Dollar kosten. Ohne entsprechenden Versicherungsschutz würden diese Kosten vollständig zu Ihren Lasten gehen. Die PKV erstattet nach deutschen Gebührenordnungen, was bei einer solchen Behandlung zu einer Deckungslücke von 60-80% führen kann.

Anwartschaftsversicherung bei Langzeitaufenthalten

Für längere Auslandsaufenthalte oder bei unsicherer Rückkehr bietet die Anwartschaftsversicherung eine wichtige Option. Sie „konserviert“ Ihren aktuellen Gesundheitszustand und Tarif zu einem Bruchteil der normalen Beiträge.

Kleine vs. große Anwartschaft

Typ Monatsbeitrag Leistungen
Kleine Anwartschaft 5-15 € Erhalt des Gesundheitszustands
Große Anwartschaft 15-35 € Zusätzlich Erhalt der Altersrückstellungen

Die große Anwartschaft ist besonders für ältere Versicherte interessant, da sie die über Jahre aufgebauten Altersrückstellungen erhält.

Häufige Kostenfallen vermeiden

Behandlungsausschlüsse beachten

Ihre PKV leistet nicht, wenn:

  • Die Auslandsreise der Behandlung dient (Medizintourismus)
  • Behandlungen in Deutschland nicht zugelassen sind
  • Vorsätzliche Herbeiführung der Behandlungsnotwendigkeit

Dokumentation und Belege

Sorgen Sie für vollständige Dokumentation:

  • Originalrechnungen mit Diagnose
  • Behandlungsberichte des Arztes
  • Bei Medikamenten: Verordnung und Apotheken­beleg
  • Krankenhausberichte mit Aufenthaltsdauer

Ausblick: Digitalisierung der Auslandsleistungen

Die Digitalisierung macht auch vor den Auslandsleistungen nicht halt. Viele PKV-Unternehmen arbeiten an Apps und Online-Portalen, die eine direkte Abrechnung mit ausländischen Leistungserbringern ermöglichen. Dies würde die lästige Vorfinanzierung durch den Patienten überflüssig machen.


FAQ zu PKV Kosten und Leistungen im Ausland

Gilt meine PKV auch bei einer Weltreise von mehreren Monaten?

Für Reisen außerhalb Europas ist der Schutz meist auf 1-3 Monate begrenzt. Bei längeren Weltreisen sollten Sie vorab mit Ihrem Versicherer eine individuelle Vereinbarung treffen oder eine spezielle Langzeit-Auslandsversicherung abschließen.

Kann ich als Privatpatient die European Health Insurance Card (EHIC) nutzen?

Nein, die EHIC ist nur für gesetzlich Versicherte. Als Privatpatient benötigen Sie das Certificate of Entitlement oder zahlen die Behandlung privat und reichen die Belege bei Ihrer PKV ein.

Was passiert bei einem medizinischen Notfall ohne ausreichende Deckung?

In echten Notfällen behandeln Krankenhäuser auch ohne Kostenübernahme Garantie. Sie müssen jedoch die Kosten selbst tragen. Deshalb ist eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung besonders wichtig.

Werden Kosten für Reiseimpfungen immer von der PKV übernommen?

Das hängt von Ihrem Tarif ab. Hochwertige PKV-Tarife erstatten Reiseimpfungen meist vollständig, Basis-Tarife können Einschränkungen haben. Prüfen Sie vor der Reise Ihre Vertragsbedingungen oder fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach.

Kann ich meine PKV bei einem dauerhaften Umzug nach Australien behalten?

Bei einem Umzug außerhalb der EU endet die PKV meist. Sie können jedoch eine Anwartschaftsversicherung abschließen, um bei einer Rückkehr nach Deutschland wieder aufgenommen zu werden. Einige Versicherer bieten auch spezielle Expatriate-Lösungen an.