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Pflegeversicherung

Kurzzeitpflege Kosten für Angehörige – Anspruch auf Leistungen beantragen

1. August 2025

Wenn pflegebedürftige Angehörige vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden können, ist die Kurzzeitpflege eine wichtige Unterstützung. Doch welche Kosten kommen auf Familien zu und wie können diese finanziert werden?

Dieser umfassende Ratgeber erklärt alle wichtigen Aspekte der Kurzzeitpflege-Kosten ab dem Jahr 2025.

Was ist Kurzzeitpflege?

Definition und Grundlagen der Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende vollstationäre Pflege in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung. Sie kommt zum Einsatz, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist oder nicht ausreicht. Diese Pflegeform bietet eine wichtige Überbrückung in Notsituationen und entlastet pflegende Angehörige.

Typische Anwendungsfälle

Die Kurzzeitpflege wird in verschiedenen Situationen benötigt:

  • Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt: Wenn pflegebedürftige Personen noch nicht wieder zu Hause versorgt werden können
  • Bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson: Zur Überbrückung der Zeit, in der Angehörige verhindert sind
  • Bei plötzlicher Verschlechterung des Gesundheitszustands: Wenn der Pflegeaufwand vorübergehend zu hoch wird
  • Während Wohnungsanpassungen: Bis barrierefreie Umbauten abgeschlossen sind
  • Bei der Suche nach einem Dauerpflegeplatz: Als Überbrückung bis zur Aufnahme in eine Langzeitpflege

Unterschiede zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Ein wichtiger Unterschied zur Verhinderungspflege liegt im Ort der Betreuung: Die Kurzzeitpflege findet immer stationär statt, während die Verhinderungspflege auch zu Hause möglich ist. Außerdem gibt es bei der Kurzzeitpflege keine Vorpflegezeit – sie kann direkt mit der Pflegebedürftigkeit in Anspruch genommen werden.

Anspruch auf Kurzzeitpflege: wie beantragen?

Voraussetzungen für die Leistungen

Anspruch auf Kurzzeitpflege haben grundsätzlich:

  • Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2: Sie erhalten den vollen Zuschuss der Pflegekasse
  • Personen mit Pflegegrad 1: Können den Entlastungsbetrag für die Kurzzeitpflege nutzen
  • Personen ohne Pflegegrad: Bei medizinischer Notwendigkeit nach Krankenhausaufenthalt über die Krankenkasse

Dauer und Umfang der Leistungen aus der Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ist in der Dauer zeitlich begrenzt:

  • Maximale Dauer: 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr
  • Flexible Aufteilung: Die Tage können über das Jahr verteilt werden
  • Keine Wartezeit: Kann sofort bei Bedarf beantragt werden

Besondere Regelungen

Für junge Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 gilt bereits seit 2024 das neue Entlastungsbudget von 3.539 Euro. Seit Juli 2025 steht dieses Budget allen Berechtigten zur Verfügung.

Kurzzeitpflege Kosten im Detail

Kostenbestandteile verstehen und berechnen

Die Kosten der Kurzzeitpflege setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  • Pflegekosten: Diese richten sich nach dem Pflegegrad und umfassen die eigentlichen Pflegeleistungen. Je höher der Pflegegrad, desto höher die täglichen Pflegekosten.
  • Hotelkosten: Hierzu zählen Unterkunft und Verpflegung. Diese belaufen sich durchschnittlich auf 35 Euro pro Tag und müssen vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden.
  • Investitionskosten: Diese decken Instandhaltung und Modernisierung der Einrichtung ab und betragen durchschnittlich 10-20 Euro pro Tag.

Kostenbestandteile der Kurzzeitpflege für einen 30-tägigen Aufenthalt (Pflegegrad 3)

Kosten nach Pflegegrad

Die Pflegekosten variieren erheblich je nach Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2: Etwa 63 Euro pro Tag für Pflegekosten
  • Pflegegrad 3: Etwa 75 Euro pro Tag für Pflegekosten
  • Pflegegrad 4: Etwa 85 Euro pro Tag für Pflegekosten
  • Pflegegrad 5: Etwa 92 Euro pro Tag für Pflegekosten

Kostenübersicht Kurzzeitpflege nach Pflegegrad

Regionale Unterschiede in Deutschland

Die Kosten können regional stark variieren:

  • Großstädte: 15-25% höhere Tagessätze als im Bundesdurchschnitt
  • Ländliche Regionen: Oft günstigere Alternativen verfügbar
  • Investitionskosten: Schwanken zwischen 0 und 140 Euro pro Woche

Finanzierung der Kurzzeitpflege

Zuschüsse der Pflegekasse 2025

Die Pflegekasse übernimmt 2025 folgende Beträge:

  • Kurzzeitpflege: Bis zu 1.854 Euro pro Jahr (Erhöhung um 4,5% gegenüber 2024)
  • Entlastungsbudget: Ab Juli 2025 gemeinsamer Topf von 3.539 Euro für Kurzzeit- und Verhinderungspflege
  • Dauer: Bis zu 8 Wochen pro Jahr

Eigenanteil berechnen – Welche Kosten kommen auf mich zu

Der Eigenanteil ergibt sich aus:

  • Gesamtkosten minus Pflegekassenzuschuss

Beispielrechnung für 30 Tage Kurzzeitpflege (Pflegegrad 3):

  • Gesamtkosten: 4.082 Euro
  • Pflegekassenzuschuss: 1.854 Euro
  • Eigenanteil: 2.228 Euro

Zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten

  • Entlastungsbetrag: 131 Euro pro Monat können für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Nicht genutzte Beträge können angespart werden.
  • Pflegegeld: Wird während der Kurzzeitpflege zur Hälfte weitergezahlt und kann zur Finanzierung des Eigenanteils genutzt werden.
  • Hilfe zur Pflege: Bei finanzieller Bedürftigkeit kann das Sozialamt den Eigenanteil übernehmen.

Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad

Anspruch über die Krankenkasse – Leistungen bei der Krankenversicherung beantragen (PKV oder GKV)

Auch ohne Pflegegrad ist Kurzzeitpflege möglich:

  • Voraussetzungen: Nach Krankenhausaufenthalt oder bei schwerer Krankheit
  • Finanzierung: Über die Krankenkasse bis zu 1.854 Euro
  • Dauer: Bis zu 8 Wochen pro Jahr

Übergangspflege im Krankenhaus

Alternativ zur Kurzzeitpflege gibt es die Übergangspflege im Krankenhaus:

  • Ort: Direkt im Krankenhaus
  • Dauer: Bis zu 10 Tage
  • Kosten: Werden von der Krankenkasse übernommen

Kurzzeitpflege beantragen

Antragstellung Schritt für Schritt

Rechtzeitige Planung: Den Antrag möglichst früh stellen, da die Bearbeitung bis zu zwei Wochen dauern kann.

Zuständige Stelle:

  • Bei Pflegegrad 2-5: Pflegekasse
  • Bei Pflegegrad 1 oder ohne Pflegegrad: Krankenkasse

Antragsform:

  • Formlos möglich (telefonisch, schriftlich, online)
  • Spezielle Formulare bei den Kassen verfügbar

Erforderliche Unterlagen zum Antrag auf Kurzzeitpflege

Für den Antrag benötigen Sie:

  • Persönliche Daten des Pflegebedürftigen
  • Nachweis des Pflegegrades (falls vorhanden)
  • Zeitraum der benötigten Pflege
  • Grund für die Kurzzeitpflege
  • Gewünschte Einrichtung (falls bekannt)

Tipps für erfolgreiche Antragstellung

  • Vollständige Angaben: Alle Felder sorgfältig ausfüllen
  • Bevorzugte Einrichtung angeben: Erhöht die Chancen auf schnelle Vermittlung
  • Kombination mit Verhinderungspflege: Bereits im Antrag angeben
  • Beratung nutzen: Pflegekassen bieten kostenlose Beratung

Pflegeheim für Kurzzeitpflege finden

So  finden Sie das richtige Pflegeheim

Online-Plattformen nutzen:

  • AOK-Pflegeheimsuche
  • Heimfinder NRW
  • Pflegefinder Bayern

Persönliche Besichtigung:

  • Ambiente und Stimmung beobachten
  • Gespräche mit Bewohnern führen
  • Qualität der Betreuung prüfen

Auswahlkriterien für das passende Pflegeheim

Bei der Auswahl einer Einrichtung sollten Sie beachten:

  • Zulassung: Einrichtung muss von der Pflegekasse zugelassen sein
  • Verfügbarkeit: Freie Plätze zum gewünschten Zeitpunkt
  • Entfernung: Erreichbarkeit für Besuche
  • Spezialisierung: Erfahrung mit der entsprechenden Pflegebedürftigkeit
  • Kosten: Transparente Kostenaufstellung

Qualitätsprüfung

Alle Pflegeheime werden jährlich geprüft:

  • Medizinischer Dienst: Führt Qualitätsprüfungen durch
  • Prüfberichte: Öffentlich einsehbar
  • Bewertungen: Berücksichtigung in der Auswahl

Praktische Tipps für Angehörige

Vorbereitung auf die Kurzzeitpflege durch Angehörige

Persönliche Gegenstände:

  • Lieblingskissen oder Decke mitbringen
  • Medikamente und Hilfsmittel einpacken
  • Kontaktdaten für Notfälle hinterlegen

Kommunikation:

  • Besuchszeiten mit der Einrichtung abstimmen
  • Regelmäßigen Kontakt halten
  • Ansprechpartner vor Ort kennenlernen

Kostenoptimierung

Entlastungsbetrag nutzen:

  • Nicht genutzte Beträge ansparen
  • Für Eigenanteil einsetzen
  • Rechtzeitig beantragen

Kombination von Leistungen:

  • Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege kombinieren
  • Pflegegeld während der Kurzzeitpflege nutzen
  • Steuerliche Absetzbarkeit prüfen

Rückkehr nach Hause nach Kurzzeitpflege im Krankenhaus

Nachsorge planen:

  • Hilfsmittel organisieren
  • Pflegeplan anpassen
  • Zusätzliche Unterstützung arrangieren

Häufige Fragen (FAQ)

Wie viel kostet die Kurzzeitpflege pro Tag?
Die Kosten variieren je nach Pflegegrad und Einrichtung. Für Pflegegrad 3 fallen etwa 136 Euro pro Tag an (Pflegekosten + Hotelkosten + Investitionskosten). Der Eigenanteil beträgt nach Abzug des Pflegekassenzuschusses etwa 33 Euro pro Tag.

Wie lange kann ich Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen?
Die Kurzzeitpflege ist auf maximal 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr begrenzt. Diese Tage können flexibel über das Jahr verteilt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?
Die Kurzzeitpflege findet immer stationär statt, während die Verhinderungspflege auch zu Hause möglich ist. Die Kurzzeitpflege kann bis zu 8 Wochen genutzt werden, die Verhinderungspflege bis zu 6 Wochen. Außerdem gibt es bei der Kurzzeitpflege keine Vorpflegezeit.

Kann ich die Kurzzeitpflege auch ohne Pflegegrad nutzen?
Ja, bei medizinischer Notwendigkeit nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei schwerer Krankheit übernimmt die Krankenkasse die Kosten für bis zu 8 Wochen. Der Zuschuss beträgt bis zu 1.854 Euro pro Jahr.

Wie finde ich einen freien Kurzzeitpflegeplatz?
Nutzen Sie Online-Plattformen wie den AOK-Pflegeheimsuche, Heimfinder NRW oder Pflegefinder Bayern. Alternativ können Sie sich direkt an Pflegeheime wenden oder die Beratung Ihrer Pflegekasse in Anspruch nehmen.