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Pflegeversicherung

Übergangspflege im Krankenhaus – Anspruch und Leistungen wenn Versorgung zu Hause möglich

28. Juli 2025

Die Übergangspflege im Krankenhaus (§39e SGB V) schließt eine Versorgungs­lücke zwischen medizinisch erfolgreicher Akutbehandlung und gesicherter Anschluss­versorgung.

Bis zu 10 Kalendertage darf ein Patient weiter stationär bleiben, damit Krankenhaus-Sozialdienst, Krankenkasse und Angehörige Zeit gewinnen, passende Folge­leistungen zu organisieren.

Dieser ausführliche Leitfaden erklärt Hintergründe, Voraussetzungen, Kosten, organisatorische Abläufe und praxisnahe Strategien für Patient:innen, Angehörige und Klinik­teams.

Was bedeutet „Übergangspflege im Krankenhaus“?

Die Leistung wurde 2021 mit dem Gesundheits­versorgungs­weiter­entwicklungs­gesetz (GVWG) eingeführt und ist seit 2022 flächendeckend abrechenbar. Sie gilt ausschließlich in jenem Krankenhaus, in dem die voraus­gegangene Akutbehandlung stattfand.

Kernidee ist: Niemand soll entlassen werden, solange notwendige häusliche Krankenpflege, reguläre Kurzzeitpflege, Reha oder Pflegeleistungen nach SGB XI noch nicht bereitstehen.

Rechtliche Einordnung der Übergangspflege in einer Klinik

  • Gesetzliche Grundlage: §39e SGB V.
  • Träger: gesetzliche/private Krankenkassen (Leistung der Krankenversicherung, nicht der Pflegeversicherung).
  • Verhältnis zu übrigen Versorgungsformen: nachrangig gegenüber häuslicher Krankenpflege, Kurzzeitpflege, Reha und Pflege­leistungen nach SGB XI. Erst wenn diese trotz intensiver Bemühungen nicht oder nur unter erheblichem Aufwand verfügbar sind, greift Übergangspflege.

Umfang der Versorgung im Krankenhaus

Die Übergangspflege umfasst eine vollständige Versorgungskette – vergleichbar mit stationärer Pflege, jedoch konzentriert auf maximal 10 Tage:

  • Grund- und Behandlungspflege inkl. Mobilisations­maßnahmen.
  • Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln nach ärztlicher Verordnung.
  • Ärztliche Visiten, sofern im Einzelfall notwendig.
  • Aktivierende Pflege (Physiotherapie, Ergotherapie) zur Stabilisierung.
  • Unterbringung im Patientenzimmer sowie Verpflegung.
  • Fortlaufendes Entlass­management mit Dokumentations­pflicht.

Krankenhäuser rechnen diese Leistungen über spezifische Übergangs­pflege-DRGs ab. Der Tagespflegesatz wird landesvertraglich zwischen GKV, PKV und Landeskrankenhausgesellschaft festgelegt.

Abgrenzung Übergangspflege zur regulären Kurzzeitpflege

Übergangspflege und Kurzzeitpflege verfolgen beide das Ziel, Versorgungslücken zu schließen, unterscheiden sich aber strukturell:

Kriterium Übergangspflege im Krankenhaus Kurzzeitpflege nach SGB XI
Gesetzliche Basis §39e SGB V §42 SGB XI
Kostenträger Krankenkasse Pflegekasse
Ort Station im Akutkrankenhaus Vollstationäre Pflegeeinrichtung
Maximaldauer 10 Tage je Klinik­aufenthalt 56 Tage pro Kalenderjahr
Pflegegrad erforderlich Nein Ja (mindestens PG 2, Ausnahmen §39c SGB V)
Zielsetzung Überbrückung bis Anschlussversorgung steht Entlastung & temporäre vollstationäre Pflege
Eigenanteile 10 €/Tag Zuzahlung, max. 28 Tage/Jahr Unterkunft & Verpflegung + Investitions­kosten selbst zu tragen

Die Tabelle veranschaulicht den „unterschied kurzzeitpflege“ ohne ihn nur aufzuzählen: Übergangspflege ist akute Ersatzleistung der GKV, Kurzzeitpflege dagegen eine planbare Pflege­versicherungs­leistung, oft als Entlastungs­instrument für Angehörige genutzt.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Leistungen der Übergangspflege

Zielgruppe der Übergangspflege

Anspruch haben gesetzlich sowie privat krankenversicherte Patient:innen (Tarifabhängigkeit beachten), deren Krankenhausbehandlung fachlich beendet ist, die aber weiterhin erhebliche pflegerische Unterstützung benötigen. Ein Pflegegrad spielt keine Rolle; im Gegenteil kann die Übergangs­phase genutzt werden, um einen erstmaligen Pflegegrad zu beantragen.

Dokumentationspflicht des Krankenhauses

Bevor die Krankenkasse zahlt, muss das Entlass­management nach Prüfkatalog belegen:

  1. Gemeinsame Bedarfsfeststellung mit Patient: Welche Anschlussversorgung (häusliche Pflege, Kurzzeitpflege, Reha) wäre fachlich erforderlich?
  2. Datum des Beginns der Versorgungsorganisation.
  3. Schriftliche, mindestens zwanzig dokumentierte Anfragen bei in Frage kommenden Ein­richtungen (bei regional weniger Anbietern: Anfrage aller).
  4. Erhebliches Hindernis oder Ablehnung jeder Einrichtung.
  5. Information der Krankenkasse über Versorgungslücke.
  6. Positiver Bescheid der Krankenkasse (meist formlos per Fax/E-Mail innerhalb eines Werktages).

Diese strenge Nachweispflicht soll sicherstellen, dass Übergangspflege kein „billiger Hotelersatz“ wird, sondern tatsächlich lückenhafte Versorgung abfedert.

Zeitliche Grenzen – Wie lange wird Übergangspflege gezahlt?

Übergangspflege startet nahtlos nach Entlassungs-DRG-Schluss und endet spätestens am 10. Kalendertag. Aufnahme- und Entlasstag zählen voll. Wird der Patient vor Ablauf erneut akut krank und benötigt eine neue vollstationäre Behandlung, beginnt nach deren Abschluss ein neuer 10-Tage-Anspruch.

Zuzahlung und Befreiung

Erwachsene zahlen 10 € pro Kalendertag (gesetzliche Grenze 28 Tage/Jahr). Die Übergangspflege zählt zur Belastungsgrenze (2% oder 1% des Jahresbruttoeinkommens bei chronisch Kranken). Nach Erreichen dieser Grenze beantragt man Zuzahlungs­befreiung bei der Krankenkasse.

Private Pflegeversicherung

Privatversicherte sollten vorab Tarifschein prüfen. Viele PKV-Tarife übernehmen §39e-Leistungen analog GKV, manche verlangen eine separate schriftliche Zusage oder erstatten nur anteilig.

Ablauf im Krankenhaus – vom Entlassmanagement bis zur Verlegung

Entlassmanagement beginnt idealerweise am Aufnahmetag. Fachkräfte im Sozialdienst arbeiten mit einem standardisierten Assessment (Barthel-Index, Geriatrisches Basis-Assessment, ggf. Mini-Mental-Status), um Versorgungsbedarf früh zu erkennen.

  1. Multidisziplinäre Fallbesprechung: Ärzte, Pflege, Sozialdienst, Physio ermitteln Nachsorgebedarf.
  2. Priorisierung der Anschlussversorgung: Ist häusliche Krankenpflege machbar? Sind Kurzzeitpflegeplätze verfügbar? Rehareife? Pflegegrad?
  3. Am dritten Therapietag beginnt aktives Telefon- und Online-Matching mit Pflegeeinrichtungen. Portale wie Heimbas, FreiPflegeplatz, PFLEX bieten Echtzeitkapazitäten.
  4. Nachweislich fehlende Versorgung ➜ Ausfüllen des Dokumentations­formulars Übergangspflege (Anlage 1 zur Dokumentationsvereinbarung vom 31.10.2021).
  5. Fax an Krankenkasse mit Bitte um Kostenübernahme.
  6. Bei Genehmigung: Umstellung der DRG-Führung auf Übergangspflege, Pflegepersonal bekommt Budget aus separatem Kostenträger.
  7. Während Übergangspflege läuft Entlassmanagement unvermindert weiter. Sozialdienst dokumentiert täglich Bemühungen (z.B. „Tag 4: Rückruf Pflegedienst X, keine Kapazitäten bis 12.08.“).
  8. Spätestens Tag 10: Entlassung in Anschlussversorgung oder erneute Beurteilung bei neuer Akutindikation.

Leistungen der Krankenkasse im Detail

Statt einer Aufzählung erläutert der folgende Abschnitt Punkt für Punkt:

Pflegeleistungen

Die Pflegefachkräfte übernehmen vollumfänglich Grundpflege (Körperpflege, Mobilität, Ernährung) und Behandlungspflege (Verbände, Injektionen, Vitalparameter). Damit wird verhindert, dass Patient:innen funktionelle Fähigkeiten verlieren, was die spätere häusliche Pflege erschweren würde.

Arznei-, Heil- und Hilfsmittel

Krankenhausärzte dürfen für den Übergangszeitraum Rezepte ausstellen, sodass Hilfsmittel (Rollator, Antirutschmatten) schon vor Entlassung verfügbar sind. Krankenkassen honorieren die Beschaffung aus dem stationären Budget, Bürokratie im häuslichen Umfeld entfällt.

Ärztliche Betreuung

Obwohl die Akutbehandlung abgeschlossen ist, bleiben Ärzte ansprechbar für Komplikationen (z.B. Wundheilungsstörungen) oder Medizinalplan-Anpassungen. Das reduziert Wiedereinweisungen.

Aktivierende Therapien

Physio- und Ergotherapeut:innen arbeiten täglich daran, Gangfähigkeit, Gleichgewicht oder Feinmotorik wiederherzustellen. Dieser Re-Aktivierungsschwerpunkt macht den Unterschied zur reinen Krankenhauspflege und erhöht Entlassungsfähigkeit in häusliche Umgebung erheblich.

Unterkunft & Verpflegung

Die Unterbringung erfolgt häufig weiter im bisherigen Zimmer. Manche Kliniken richten Übergangspflege-Zimmer in weniger kostenintensiven Bereichen ein, um Betten für akute Fälle zu sparen. Verpflegung bleibt Teil der Krankenhausküche, muss jedoch diätetisch angepasst bleiben.

Fortgesetztes Entlassmanagement

Organisation läuft parallel: Hilfsmittel-Lieferungen, MD-Begutachtung für Pflegegrad, Treffen mit Angehörigen, Beantragung Pflegewohngeld beim Sozialamt. Ein lückenloser Übergang gelingt nur, wenn Sozialdienst täglich nachfasst und Ergebnisse dokumentiert.

Typische Versorgungsprobleme und Lösungsansätze

  1. Kurzzeitpflegeplatz fehlt: Pflegeeinrichtungen in Ballungsräumen oft überbucht. Tipp: Weichen Sie auf umliegende Landkreise aus und fragen Kooperations­kliniken.
  2. Häuslicher Pflegedienst ohne Personal: Nutzen Sie Vermittlungsportale und rufen Sie die Pflege­kasse an; diese hat oft Listen freier Kapazitäten.
  3. Reha-Wartelisten: Prüfen Sie Tagesklinik-Modelle oder Tele-Reha bis zum Stationärstart.
  4. Pflegegrad unklar: Stellen Sie Eilantrag; MD kann in der Klinik begutachten. Bei Grenzfällen Pflegegrad 1 erreichbar – wichtig für Kurzzeitpflege­finanzierung.
  5. Finanzielle Belastung durch Zuzahlungen: Sammeln Sie alle Belege. Sobald Zuzahlungs­obergrenze erreicht ist, fordert die Kasse keine weiteren Zahlungen mehr; Überschussbeträge können rückwirkend erstattet werden.

Die Rolle der Angehörigen

Verwandte haben entscheidenden Einfluss auf den Erfolg der Übergangspflege:

  • Frühzeitig Pflege- und Rehadienste kontaktieren, nicht erst am Entlasstag.
  • Anträge (Pflegegrad, Hilfsmittel, Wohnraumanpassung) sofort unterschreiben.
  • Bei Gesprächen im Krankenhaus präsent sein; Ärzte geben wichtige Prognoseinformationen.
  • Klare Entscheidungen treffen: Zuhause pflegen, Kurzzeitpflege, stationärer Heimplatz? Die Wahl bestimmt Entlass­management-Strategie.

Finanzierung im Überblick

Kostenblock Krankenkasse Versicherter Kommentar
Pflegeleistungen 100% 0 € Im Rahmen §39e SGB V
Unterkunft & Verpflegung 100% 0 € Kein Eigenanteil, außer Zuzahlung
Arznei-/Hilfsmittel 100% Zuzahlung gemäß Hilfsmittel­katalog (5 €–10 €)
Zuzahlung Krankenhaus 10 €/Tag Maximal 28 Tage pro Jahr
Fahrtkosten nach Entlassung 90% Kasse 10% Zuzahlung (min.5 €/max.10 €/Fahrt) Genehmigung nötig

Übergangspflege im Krankenhaus: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Klinik & Patient

1. Bedarfserhebung

Ärztliches Abschluss­gespräch stellt fest: keine medizinische Indikation mehr, aber Pflegebedarf bleibt.

2. Entlass­management aktiviert

Sozialdienst dokumentiert Versorgungsziel und startet Anfrage­prozess (mindestens zwanzig Kontakte).

3. Antragstellung

Dokumentations­formular, ärztlicher Kurzbericht und Pflegestufen-Einschätzung gehen an Krankenkasse. Bearbeitung maximal ein Werktag.

4. Start der Übergangspflege

Genehmigung da ➜ Umschlüsselung auf Übergangspflege-Fall; Pflegepersonal informiert. Patient erhält Aufklärung zu Dauer, Zuzahlung, Anschlussplanung.

5. Kontinuierliche Organisation

Täglicher Check-in mit Patienten und Angehörigen: Reha-Termine, Kurzzeitpflegeplatz-Status, Hilfsmittel­lieferung, Pflegegrad­begutachtung.

6. Entlassung

Vor Ablauf des 10. Tages: Verlegung oder häusliche Versorgung gesichert. Arztbrief enthält Pflegestatus, Medikation, weiterführende Verordnungen.

Praxisbeispiel: Frau M., 78 Jahre, hüftoperiert

Frau M. wird am 05.07. operiert. Am 12.07. medizinisch stabil, darf aber nicht allein zuhause leben. Sozialdienst fragt 25 Kurzzeitpflege­einrichtungen; alle belegt. Am 13.07. genehmigt AOK Übergangspflege bis 22.07. Währenddessen:

  • Pflegegrad 2 beantragt (Eilantrag MD am 16.07. im Krankenhaus, Ergebnis PG 2).
  • Reha-Platz in orthopädischer Klinik ab 25.07. zugesagt.
  • Hilfsmittel (Duschhocker, Toilettenaufsatz) am 21.07. geliefert.
  • Entlassung am 22.07. ins eigene Zuhause mit Pflegedienst (3× tägl.), Abholung 24.07. ins Reha-Zentrum.
    Ohne Übergangspflege hätte Frau M. entweder länger als medizinisch nötig im teuren Akutbett gelegen oder wäre unversorgt zuhause gewesen.

Qualitätsanforderungen und Kritik

Krankenhaus­verbände monieren den hohen Dokumentations­aufwand und fehlende Refinanzierung ab Tag 11. Patientenschutz­organisationen fordern hingegen flexiblere Fristen (bis 21 Tage in unterversorgten Regionen). Erste Bundes­ratsinitiativen diskutieren Pilotprojekte zur erweiterten Übergangspflege. Kliniken sollten interne SOPs erarbeiten, um Prozesse zu straffen.

Ausblick: Reformen ab 2026?

Das Bundes­gesundheits­ministerium prüft derzeit, ob Übergangspflege mit digitalem Pflege­platz-Matching gekoppelt werden kann. Ein Referentenentwurf sieht vor, Ablehnungs­quoten elektronisch an die Krankenkassen zu melden, um Engpässe regional sichtbar zu machen.

Praxistipps für Angehörige – ausführlich erklärt

  • Platzsuche nicht delegieren: Auch wenn der Sozialdienst formell verantwortlich ist, erhöhen persönliche Telefonate Ihre Chancen erheblich.
  • Pflegegrad-Eilantrag nutzen: Beantragen Sie den Pflegegrad schon während der Übergangspflege. Dies verkürzt spätere Leistungsbewilligungen.
  • Zuzahlungsbefreiung prüfen: Sammeln Sie Quittungen; bei niedrigem Einkommen wird die individuelle Belastungs­grenze oft schneller erreicht als gedacht.
  • Wohnen anpassen: Nutzen die Übergangszeit, um Wohnung sturzsicher zu machen (Teppichkanten, Haltegriffe). Krankenkassen fördern kleine Umbauten bis 4,000 €.
  • Kommunikation dokumentieren: Führen Sie ein Kontakttagebuch (Datum, Ansprechpartner, Ergebnis). Das erleichtert Nachweise bei Kasse oder Heimaufnahme.

FAQ – Häufige Fragen zur Übergangspflege im Krankenhaus

1. Muss ich einen Pflegegrad haben, um Übergangspflege zu bekommen?
Nein. Der Anspruch besteht unabhängig vom Pflegegrad. Viele nutzen die Übergangs­tage jedoch, um erstmals einen Pflegegrad zu beantragen.

2. Kann die Übergangspflege verlängert werden, wenn ich weiterhin keinen Pflegeplatz finde?
Eine gesetzliche Verlängerung über 10 Tage hinaus ist nicht vorgesehen. Kliniken können Patient:innen theoretisch als Selbstzahler weiter beherbergen, häufig aber greift dann reguläre Kurzzeitpflege mit Pflegekasse.

3. Zahlt meine private Krankenversicherung die Übergangspflege?
Das hängt vom Tarif ab. Premium-Tarife enthalten meist eine analoge Leistung. Rufen Sie Ihre PKV an und lassen Sie sich eine Kostenzusage geben.

4. Zählen die 10 € Zuzahlungstage der Übergangspflege in die 28-Tage-Grenze für Krankenhauszuzahlungen?
Ja. Übergangspflege gilt rechtlich als stationärer Aufenthalt, daher werden diese Tage angerechnet.

5. Was passiert, wenn ich während der Übergangspflege erneut operiert werden muss?
Die Übergangspflege wird unterbrochen, es beginnt eine neue Krankenhausbehandlung. Nach deren Abschluss steht erneut ein frischer 10-Tage-Anspruch auf Übergangspflege zur Verfügung.