Pflegeversicherung
Ist die Verhinderungspflege 2025 steuerfrei? – Voraussetzungen und wo in Steuererklärung eintragen
23. Juli 2025
Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Entlastungsleistung für pflegende Angehörige, doch viele sind sich unsicher über die steuerliche Behandlung.
Die gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Verhinderungspflege auch 2025 steuerfrei.
Entscheidend sind dabei die Beziehung zwischen der pflegebedürftigen Person und der Ersatz-Pflegeperson sowie die Höhe der Vergütung.
Was ist Verhinderungspflege?
Inhaltsverzeichnis
Verhinderungspflege, auch als Ersatzpflege bezeichnet, ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 39 SGB XI. Sie ermöglicht es pflegenden Angehörigen, eine Auszeit zu nehmen, wenn sie durch Krankheit, Urlaub oder andere Gründe an der Pflege gehindert sind. Die Ersatzpflege kann durch verschiedene Personen übernommen werden:
- Nahe Verwandte (bis zum 2. Grad)
- Freunde und Nachbarn
- Professionelle Pflegekräfte
- Ambulante Pflegedienste
Die wichtigsten Änderungen 2025
Das Jahr 2025 bringt bedeutende Neuerungen für die Verhinderungspflege:
Bis Juni 2025
- Budget: 1.685 Euro jährlich
- Maximale Dauer: 6 Wochen
- Vorpflegezeit: 6 Monate erforderlich
- Pflegegeld: 50% für 6 Wochen weitergezahlt
Ab Juli 2025
- Neues Entlastungsbudget: 3.539 Euro jährlich
- Maximale Dauer: 8 Wochen
- Vorpflegezeit: Keine Vorpflegezeit mehr erforderlich
- Pflegegeld: 50% für 8 Wochen weitergezahlt
Wann ist Verhinderungspflege steuerfrei?
Grundsätzliche steuerliche Regelung
Die steuerliche Behandlung der Verhinderungspflege richtet sich nach § 3 Nr. 36 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Für die pflegebedürftige Person sind die Gelder der Verhinderungspflege grundsätzlich steuerfrei, da sie diese lediglich an die Ersatzpflegeperson weiterleiten.
Lesetipp: Meldet Krankenkasse Verhinderungspflege dem Finanzamt
Zwei Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der Verhinderungspflege
Damit die Verhinderungspflege für die Ersatzpflegeperson steuerfrei ist, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Persönliche Voraussetzung
Die Ersatzpflege muss erbracht werden von:
- Angehörigen des Pflegebedürftigen oder
- Anderen Personen, die eine sittliche Pflicht im Sinne des § 33 Abs. 2 EStG erfüllen
2. Betragsmäßige Voraussetzung
Die Vergütung darf nicht höher sein als:
- Das jährliche Pflegegeld nach § 37 SGB XI
- Mindestens jedoch der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Sittliche Verpflichtung bei Verhinderungspflege – Was bedeutet das?
Definition der sittlichen Verpflichtung
Eine sittliche Verpflichtung liegt vor, wenn die Ersatzpflege aus einer engen persönlichen Beziehung heraus erfolgt. Typische Beispiele sind:
- Langjährige Nachbarschaft
- Enge Freundschaft
- Verwandtschaft über den 2. Grad hinaus
Wann wird eine sittliche Verpflichtung angenommen?
Eine sittliche Verpflichtung kann regelmäßig angenommen werden, wenn die Pflegeperson nur für einen Pflegebedürftigen tätig wird. Bei mehreren Pflegebedürftigen ist die steuerliche Behandlung weniger eindeutig und sollte vorab mit dem Finanzamt geklärt werden.
Steuerfreie Beträge nach Pflegegrad 2025
Die Höhe der steuerfreien Beträge richtet sich nach dem jährlichen Pflegegeld:
| Pflegegrad | Monatliches Pflegegeld | Jährlicher steuerfreier Betrag |
|---|---|---|
| 2 | 347 Euro | 4.164 Euro |
| 3 | 599 Euro | 7.188 Euro |
| 4 | 800 Euro | 9.600 Euro |
| 5 | 990 Euro | 11.880 Euro |
Verhinderungspflege durch Freunde – Steuerliche Behandlung
Steuerfreiheit bei Freunden und nahestehenden Personen
Freunde können steuerfreie Verhinderungspflege erbringen, wenn sie eine sittliche Verpflichtung gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllen. Dies ist besonders relevant für das Keyword „Verhinderungspflege steuerfrei Freunde“.
Voraussetzungen für Steuerbefreiung
- Enge persönliche Beziehung zum Pflegebedürftigen
- Motivation nicht primär durch Geld geprägt
- Pflege nur für eine Person (empfohlen)
- Vergütung innerhalb der Pflegegeldhöhe
Abgrenzung zu gewerblicher Tätigkeit
Freunde, die regelmäßig für mehrere Personen Verhinderungspflege übernehmen oder deren Motivation hauptsächlich finanziell geprägt ist, können nicht von der Steuerfreiheit profitieren.
Steuerliche Behandlung verschiedener Personengruppen
Nahe Verwandte (Verwandschaftsgrad bis 2. Grad)
Automatische Steuerfreiheit bis zur Höhe des jährlichen Pflegegeldes:
- Eltern, Großeltern
- Kinder, Enkelkinder
- Geschwister
- Schwiegereltern, Schwiegerkinder
Entfernte Verwandte und Freunde
Steuerfreiheit nur bei sittlicher Verpflichtung:
- Onkel, Tanten
- Cousins, Nichten, Neffen
- Freunde und Bekannte
- Nachbarn
Professionelle Pflegekräfte
Keine Steuerfreiheit – volle Steuerpflicht:
- Ambulante Pflegedienste
- Selbstständige Pflegekräfte
- Gewerbliche Anbieter
Praktische Beispiele zur Versteuerung
Beispiel 1: Steuerfreie Verhinderungspflege
Situation: Die Enkelin pflegt ihre Großmutter (Pflegegrad 2) zweimal jährlich für je zwei Wochen. Sie erhält dafür jeweils 500 Euro, insgesamt 1.000 Euro im Jahr.
Steuerliche Behandlung: Die 1.000 Euro sind vollständig steuerfrei, da sie unter dem jährlichen Pflegegeld von 4.164 Euro liegen.
Beispiel 2: Teilweise Steuerpflicht
Situation: Ein Nachbar erhält für die Verhinderungspflege bei einem Pflegegrad 2 insgesamt 5.000 Euro im Jahr.
Steuerliche Behandlung: 4.164 Euro sind steuerfrei, 836 Euro müssen versteuert werden.
Verhinderungspflege in der Steuererklärung angeben
Angabepflicht im Steuerformular
Alle Einnahmen aus der Verhinderungspflege müssen in der Steuererklärung angegeben werden, auch wenn sie steuerfrei sind. Die Prüfung der Steuerfreiheit obliegt dem Finanzamt.
Wo wird die Verhinderungspflege in der Steuererklärung eingetragen?
Anlage N, Zeile 27: „Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen/Einnahmen“
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der sittlichen Verpflichtung
- Verweis auf § 3 Nr. 36 EStG
- Aufstellung der erhaltenen Beträge
- Beschreibung der persönlichen Beziehung
Besonderheiten bei der Abrechnung der leistungen aus der Verhinderungspflege
Stundenweise Verhinderungspflege
Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter 8 Stunden täglich) gelten dieselben steuerlichen Regeln wie bei der tageweisen Verhinderungspflege. Das Pflegegeld wird bei stundenweiser Nutzung nicht gekürzt.
Mehrere Ersatzpflegepersonen
Wenn sich mehrere Personen die Verhinderungspflege teilen, steht jeder nicht-erwerbsmäßig tätigen Pflegeperson die Steuerbefreiung in voller Höhe zu.
Fahrtkosten und Verdienstausfall
Bei nahen Verwandten können zusätzlich zum Stundenlohn auch Fahrtkosten (0,20 Euro/km) und nachgewiesene Verdienstausfälle erstattet werden.
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
Fehler 1: Keine Angabe in der Steuererklärung
Falsch: „Steuerfreie Einnahmen muss ich nicht angeben“
Richtig: Alle Einnahmen aus Verhinderungspflege müssen deklariert werden
Fehler 2: Fehlende Dokumentation
Falsch: Keine Belege für die sittliche Verpflichtung sammeln
Richtig: Umfassende Dokumentation der persönlichen Beziehung
Fehler 3: Überschreitung der Freibeträge
Falsch: Vergütung ohne Prüfung der Pflegegeldhöhe vereinbaren
Richtig: Jährliche Vergütung an Pflegegeldhöhe anpassen
Tipps für die Praxis
Tipps für pflegende Angehörige
- Vorherige Klärung der steuerlichen Behandlung
- Schriftliche Vereinbarungen mit Ersatzpflegepersonen
- Dokumentation der persönlichen Beziehung
- Regelmäßige Prüfung der Freibeträge
Tipps für Ersatzpflegepersonen
- Aufbewahrung aller Belege und Nachweise
- Führung eines Pflegetagebuches
- Abstimmung mit dem Finanzamt bei Unklarheiten
- Beratung durch Steuerexperten bei komplexen Fällen
Ausblick: Weitere Entwicklungen
Vereinfachungen ab Juli 2025
Das neue Entlastungsbudget bringt nicht nur mehr Flexibilität, sondern auch steuerliche Erleichterungen:
- Wegfall der Vorpflegezeit
- Erhöhung der maximalen Dauer
- Flexiblere Nutzung der Mittel
Empfehlungen für 2025
- Frühzeitige Planung der Verhinderungspflege
- Optimale Ausnutzung des neuen Budgets
- Beachtung der steuerlichen Neuerungen
- Professionelle Beratung bei komplexen Situationen
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Ist die Verhinderungspflege 2025 steuerfrei?
1. Ist die Verhinderungspflege 2025 grundsätzlich steuerfrei?
Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Ersatzpflege muss von Angehörigen oder Personen mit sittlicher Verpflichtung erbracht werden und darf das jährliche Pflegegeld nicht übersteigen. Für die pflegebedürftige Person selbst ist die Verhinderungspflege immer steuerfrei.
2. Können Freunde steuerfreie Verhinderungspflege erbringen?
Ja, wenn sie eine sittliche Verpflichtung gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllen. Dies setzt eine enge persönliche Beziehung voraus und die Motivation darf nicht primär finanziell geprägt sein. Zudem sollten sie nur für eine Person Verhinderungspflege übernehmen.
3. Wie hoch sind die steuerfreien Beträge 2025?
Die steuerfreien Beträge entsprechen dem jährlichen Pflegegeld: Pflegegrad 2: 4.164 Euro, Pflegegrad 3: 7.188 Euro, Pflegegrad 4: 9.600 Euro, Pflegegrad 5: 11.880 Euro. Diese Beträge gelten pro Kalenderjahr.
4. Muss ich steuerfreie Verhinderungspflege in der Steuererklärung angeben?
Ja, alle Einnahmen aus der Verhinderungspflege müssen in der Anlage N, Zeile 27 unter „Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen/Einnahmen“ eingetragen werden. Die Prüfung der Steuerfreiheit obliegt dem Finanzamt.
5. Was ändert sich ab Juli 2025 bei der Verhinderungspflege?
Ab Juli 2025 gilt das neue Entlastungsbudget von 3.539 Euro jährlich, das flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt werden kann. Die maximale Dauer erhöht sich auf 8 Wochen und die Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt komplett.