Pflegeversicherung
Meldet die Krankenkasse Verhinderungspflege dem Finanzamt?
22. Juli 2025
Die Krankenkasse meldet Leistungen der Verhinderungspflege normalerweise nicht automatisch dem Finanzamt. Anders als bei Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für Krankenkassen, Zahlungen für die Verhinderungspflege an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Doch was bedeutet das konkret? Gibt es Ausnahmen? In diesem Beitrag erfahren Sie, was und wie übermittelt wird, welche Konsequenzen das haben kann und wie Sie sich verhalten sollten.
Was meldet die Krankenkasse dem Finanzamt?
Inhaltsverzeichnis
Automatische Meldungen der Krankenkassen ans zuständige Finanzamt
Krankenkassen sind seit 2019 verpflichtet, bestimmte Daten elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Diese Meldungen umfassen:
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der Mitglieder
- Beitragserstattungen für zu Unrecht entrichtete Beiträge
- Prämienzahlungen aus Wahltarifen (z.B. Selbstbehalt)
- Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten (über 150 Euro pro Jahr)
Was von Krankenkassen nicht an das Finanzamt übermittelt wird
Leistungen der Verhinderungspflege fallen nicht unter diese Meldepflicht, da es sich dabei um Sozialleistungen handelt, die von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt werden. Die Krankenkasse fungiert hier lediglich als Kostenträger und nicht als Arbeitgeber oder Beitragsstelle.
Steuerliche Behandlung der Verhinderungspflege
Grundsätzliche Steuerpflicht
Verhinderungspflegegeld muss grundsätzlich in der Steuererklärung angegeben werden. Es gilt als Einkommen und ist zu versteuern, es sei denn, bestimmte Voraussetzungen für die Steuerbefreiung sind erfüllt.
Wann ist Verhinderungspflege steuerfrei?
Nach § 3 Nr. 36 EStG sind Einnahmen aus Verhinderungspflege steuerfrei, wenn:
- Die Pflege von Angehörigen erbracht wird (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, etc.)
- Die Pflege aufgrund sittlicher Verpflichtung erfolgt (z.B. durch enge Freunde oder Nachbarn)
- Der Betrag die Höhe des jährlichen Pflegegeldes nicht überschreitet
Steuerfreie Beträge nach Pflegegrad
Pflegegrad | Monatliches Pflegegeld | Jährliches Pflegegeld | Steuerfrei bis zu |
---|---|---|---|
1 | 0 € | 0 € | 0 € |
2 | 332 € | 3.984 € | 3.984 € |
3 | 573 € | 6.876 € | 6.876 € |
4 | 765 € | 9.180 € | 9.180 € |
5 | 947 € | 11.364 € | 11.364 € |
Meldepflicht: Verhinderungspflege in der Steuererklärung angeben
Angabepflicht trotz Steuerbefreiung
Auch wenn die Verhinderungspflege steuerfrei ist, muss sie in der Steuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllt sind.
Wo wird die Verhinderungspflege in der Steuererklärung eingetragen?
Die Verhinderungspflege wird in der Anlage N der Steuererklärung eingetragen:
- Zeile 27: „Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen/Einnahmen“
- Zusätzliche Erklärung: Verweis auf § 3 Nr. 36 EStG
- Bei Nicht-Angehörigen: Erklärung zur sittlichen Verpflichtung beifügen
Steuerfreiheit für Verhinderungspflege: Unterschiede bei verschiedenen Pflegepersonen
Für Angehörige steuerfrei
Für Angehörige (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, etc.) ist die Verhinderungspflege automatisch steuerfrei, solange sie die Höhe des jährlichen Pflegegeldes nicht überschreitet.
Steuerfrei für Nicht-Angehörige mit sittlicher Verpflichtung
Für Freunde, Nachbarn oder andere nahestehende Personen ist die Verhinderungspflege nur dann steuerfrei, wenn eine sittliche Verpflichtung vorliegt. Diese wird regelmäßig angenommen, wenn:
- Die Pflegeperson nur für höchstens zwei Pflegebedürftige tätig ist
- Eine enge persönliche Beziehung besteht
- Die Motivation nicht primär finanziell geprägt ist
Steuerpflichtig für Professionelle Pflegekräfte
Für professionelle Pflegekräfte und Pflegedienste ist die Verhinderungspflege grundsätzlich steuerpflichtig. Sie müssen ihre Einnahmen vollständig versteuern.
Häufige Missverständnisse um die steuerliche behandlung der Verhinderungspflege
Verwechslung der Verhinderungspflege mit Pflegegeld
Oft wird Verhinderungspflege mit dem regulären Pflegegeld verwechselt. Während Pflegegeld für den Pflegebedürftigen steuerfrei ist, muss Verhinderungspflegegeld von der Ersatzpflegeperson versteuert werden – es sei denn, die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung sind erfüllt.
Automatische Meldung durch die Krankenkasse
Ein weiteres Missverständnis ist die Annahme, dass die Krankenkasse automatisch alle Pflegeleistungen an das Finanzamt meldet. Dies ist nicht der Fall – die Meldepflicht liegt bei der Pflegeperson selbst.
Praxisbeispiel Fallbeispiel
Beispiel: Maria pflegt ihren Vater (Pflegegrad 3) und erhält für zwei Wochen Verhinderungspflege 800 Euro. Da sie die Tochter ist (Angehörige) und der Betrag unter dem jährlichen Pflegegeld von 6.876 Euro liegt, ist die Zahlung steuerfrei. Dennoch muss Maria den Betrag in der Anlage N ihrer Steuererklärung angeben.
Wichtige Hinweise für die Steuererklärung
Dokumentation
Sammeln Sie alle Belege und Nachweise:
- Bescheinigung der Pflegekasse über die Verhinderungspflege
- Nachweis des Pflegegrades
- Bei Nicht-Angehörigen: Erklärung zur sittlichen Verpflichtung
Professionelle Beratung durch Steuerberater
Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater oder das örtliche Finanzamt, insbesondere wenn:
- Die sittliche Verpflichtung bei Nicht-Angehörigen unklar ist
- Mehrere Personen gleichzeitig gepflegt werden
- Die Beträge die Freibeträge überschreiten
- Aktuelle Entwicklungen
Pflegereform 2025
Mit der Pflegereform 2025 wurden die Verhinderungspflege-Beträge erhöht und die Regeln vereinfacht. Die steuerlichen Grundsätze bleiben jedoch unverändert.
Digitalisierung der Steuererklärung
Die Digitalisierung der Steuererklärung macht es einfacher, Verhinderungspflegeleistungen korrekt anzugeben. Viele Steuerprogramme führen automatisch durch die relevanten Felder.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Meldet die Krankenkasse Verhinderungspflege dem Finanzamt?
1. Muss ich Verhinderungspflege versteuern, wenn ich der Ehepartner bin?
Nein, als Ehepartner sind Sie automatisch von der Angehörigenregelung erfasst. Die Verhinderungspflege ist bis zur Höhe des jährlichen Pflegegeldes steuerfrei. Sie müssen den Betrag jedoch trotzdem in der Steuererklärung angeben.
2. Wie erkennt das Finanzamt, dass ich Verhinderungspflege erhalten habe?
Das Finanzamt erfährt nicht automatisch von Verhinderungspflegezahlungen, da diese von der Krankenkasse nicht gemeldet werden. Sie müssen die Beträge selbst in der Steuererklärung angeben – auch wenn sie steuerfrei sind.
3. Was passiert, wenn ich mehr als das jährliche Pflegegeld erhalte?
Beträge, die das jährliche Pflegegeld überschreiten, sind steuerpflichtig. Bei Pflegegrad 3 beispielsweise sind nur 6.876 Euro pro Jahr steuerfrei – alles darüber hinaus muss versteuert werden.
4. Kann ich als Nachbarin die Verhinderungspflege steuerfrei erhalten?
Ja, wenn Sie eine sittliche Verpflichtung gegenüber dem Pflegebedürftigen haben. Das wird angenommen, wenn Sie nur für maximal zwei Personen pflegen und eine enge persönliche Beziehung besteht. Lassen Sie sich dies vom Finanzamt bestätigen.
5. Wo finde ich Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung?
Nutzen Sie die Beratungsangebote des Finanzamts, einen Steuerberater oder eine Steuersoftware. Bei der Anlage N, Zeile 27 tragen Sie die steuerfreien Beträge ein und verweisen auf § 3 Nr. 36 EStG.
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