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PKV

Höchstbeitrag PKV Standardtarif 2025

7. Juli 2025

Zum Jahreswechsel 2024/2025 ist der Höchstbeitrag im Standardtarif der Privaten Krankenversicherung (PKV) deutlich gestiegen. Privatversicherte im Standardtarif müssen seit 1. Januar 2025 monatlich bis zu 804,82 € zahlen – zuvor lag die Grenze 2024 bei 755,56 €.

Damit erhöht sich der maximal fällige Beitrag in diesem Sozialtarif um rund 6,5 %. Für die etwa 0,5 % der PKV-Versicherten, die in diesem Tarif abgesichert sind (circa 48.000 meist ältere Personen), bedeutet das eine spürbare Mehrbelastung.

Als Grund für die Anhebung nennt der PKV-Verband vor allem die gestiegenen Werte in der gesetzlichen Krankenversicherung und höhere Gesundheitskosten, an die die Sozialtarife der PKV gekoppelt sind.

Auch Ehepaare betroffen: Sind beide Ehepartner im Standardtarif versichert, so müssen sie 2025 gemeinsam höchstens 1.207,23 € pro Monat zahlen. Dieser Betrag entspricht 150 % des Höchstbeitrags für Einzelpersonen, statt dem doppelten Wert. Im Vorjahr lag die gemeinsame Obergrenze für ein Ehepaar im Standardtarif bei rund 1.133,34 € monatlich. Voraussetzung für diese Entlastung ist, dass das jährliche Gesamteinkommen des Ehepaars die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze der GKV nicht überschreitet.

Höchstbeitrag steigt zum Jahreswechsel 2024/2025

Die neuen Beitragsgrenzen im Standardtarif gelten seit dem 1. Januar 2025. Sie wurden notwendig, weil in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum Jahreswechsel sowohl die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) als auch der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Kassen angehoben wurden. Dadurch steigen die rechnerischen Höchstbeiträge in den PKV-Sozialtarifen, die per Gesetz an diese Werte gekoppelt sind.

Im Standardtarif entspricht der maximale Beitrag dem allgemeinen GKV-Höchstbeitrag ohne Zusatzbeitrag. Im Basistarif (dem zweiten Sozialtarif der PKV) wird hingegen auch der Zusatzbeitrag der GKV berücksichtigt, was dort zu einer noch höheren Beitragsgrenze führt.

Neue Beitragswerte im Überblick

Nachfolgend eine Gegenüberstellung der Höchstbeiträge 2024 und 2025 in Standard- und Basistarif der PKV:

Tarif 2024 Höchstbeitrag (€/Monat) 2025 Höchstbeitrag (€/Monat) Differenz (€) Steigerung (%)
PKV-Standardtarif (Einzelperson) 755,56 € 804,82 € +49,26 € +6,5 %
PKV-Standardtarif (Ehepaar, gesamt) 1.133,34 € 1.207,23 € +73,89 € +6,5 %
PKV-Basistarif (Einzelperson) 843,52 € 942,64 € +99,12 € +11,8 %

Legende: Im Standardtarif gelten für Ehepaare besondere Regeln (max. 150 % des Einzelbeitrags). Der Basistarif entspricht dem Höchstbeitrag der GKV (inkl. Zusatzbeitrag) für eine Einzelperson.

Beispielhafte Mehrkosten: Eine alleinversicherte Person im Standardtarif zahlt 2025 rund 49 € mehr pro Monat als im Vorjahr (804,82 € statt 755,56 €; das entspricht ca. 591 € Mehrkosten im Jahr). Ein Ehepaar im Standardtarif muss zusammen etwa 74 € mehr pro Monat aufbringen (1.207,23 € statt 1.133,34 €; ungefähr 888 € Mehrkosten pro Jahr, was etwa 37 € zusätzlich pro Partner monatlich entspricht).

Gründe für die Erhöhung

Koppelung an GKV-Werte: Der Höchstbeitrag im Standardtarif wird vom Gesetzgeber gedeckelt und orientiert sich an der Entwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Steigt die Beitragsbemessungsgrenze der GKV, so erhöht sich auch die maximale Prämie im Standardtarif. Zum 1. Januar 2025 wurde die BBG für die Krankenversicherung deutlich angehoben (auf 66.150 € Jahreseinkommen).

Dadurch ergibt sich ein höherer rechnerischer Maximalbeitrag. Während der Standardtarif die allgemeinen GKV-Beitragssätze (14,6 % des Einkommens) als Maßstab nimmt, fließt im Basistarif zusätzlich der durchschnittliche Zusatzbeitrag der GKV ein – daher fiel die prozentuale Erhöhung im Basistarif mit fast 12 % noch kräftiger aus als im Standardtarif (+6,5 %).

Steigende Gesundheitskosten: Neben den technischen Anpassungen an GKV-Werte spielen auch die gestiegenen Ausgaben im Gesundheitswesen eine Rolle. Medizinischer Fortschritt, teurere Medikamente und häufigere Inanspruchnahme von Leistungen führen langfristig zu höheren Kosten pro Versichertem. Diese Entwicklung macht auch vor älteren Privatversicherten im Standardtarif nicht Halt.

Allerdings werden Beitragserhöhung in der PKV oft verzögert durchgeführt: Erst wenn definierte Schwellen bei Ausgaben oder Lebenserwartung überschritten werden, darf eine Beitragsanpassung erfolgen. In den letzten Jahren blieben die Beiträge im Standardtarif daher häufig stabil und mussten nun gebündelt angehoben werden, um die aufgelaufenen Mehrkosten einzupreisen.

Niedrigzinsphase und Kalkulation: Ein weiterer Faktor ist das langfristige Zinsniveau. Die PKV bildet Alterungsrückstellungen, die verzinst werden und im Alter die Beiträge stabilisieren sollen. Jahrelang lagen die Zinsen sehr niedrig, was die Erträge der Altersrückstellungen schmälerte.

Dadurch mussten zur Sicherstellung der Leistungsansprüche die Beiträge erhöht werden. Zwar steigt der Marktzins seit 2022 wieder leicht, doch zuvor hatte die Absenkung des kalkulatorischen Zinses im Standardtarif (von ursprünglich 3,5 % auf zeitweise 1,9 %) zusätzlich Druck auf die Prämien ausgeübt. Diese Effekte tragen mit dazu bei, dass die Beiträge im Standardtarif 2024/2025 angepasst wurden.

PKV-Standardtarif: Sozialtarif für langjährig Versicherte

Was ist der Standardtarif? Der Standardtarif der privaten Krankenversicherung ist ein brancheneinheitlicher Sozialtarif, der seit 1994 existiert. Er bietet einen Leistungsumfang, der in etwa dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht (z. B. Behandlung durch Kassenärzte, Mehrbettzimmer im Krankenhaus, begrenzte Erstattung bei Zahnersatz).

Der Standardtarif wurde eingeführt, um älteren, langjährig privat Versicherten mit niedrigem Einkommen eine bezahlbare Alternative zu ihren oft teuren ursprünglichen PKV-Tarifen zu ermöglichen. Wichtig: Seit 2009 ist der Standardtarif für Neuzugänge geschlossen, da damals der Basistarif eingeführt wurde. Daher können nur Personen in den Standardtarif wechseln, die bereits vor 2009 privat versichert waren und bestimmte Bedingungen erfüllen.

Zugangsvoraussetzungen: Nicht jeder PKV-Kunde kann einfach in den Standardtarif wechseln. Folgende Kriterien müssen in der Regel erfüllt sein, um in diesen Tarif eintreten zu dürfen:

  • Mindestalter und Vorversicherungszeit: In der Regel mindestens 65 Jahre alt und seit mindestens 10 Jahren ununterbrochen privat krankenversichert.
  • Vorzeitig ab 55: Ein Wechsel ist auch ab 55 Jahren möglich, wenn das eigene Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) liegt.
  • Sonderfall Beihilfeberechtigte: Auch Rentner und Pensionäre mit Beihilfeanspruch (z. B. ehemalige Beamte) können in den Standardtarif wechseln, sofern sie die PKV-Vorversicherungszeiten erfüllen.

Diese Zugangsbeschränkungen sorgen dafür, dass vor allem Rentnerinnen und Rentner sowie ältere Selbständige im Standardtarif versichert sind. Eine Rückkehr in die GKV ist für diese Personen oft nicht mehr möglich, sodass der Standardtarif einen wichtigen Ausweg bietet, um die Prämienlast im Alter zu senken.

Abgrenzung zum Basistarif: Der Standardtarif wird häufig mit dem seit 2009 existierenden Basistarif verwechselt, unterscheidet sich aber in mehreren Punkten:

  • Beitragsberechnung: Im Standardtarif dient der GKV-Höchstbeitrag zwar als Obergrenze, aber individuell gebildete Alterungsrückstellungen der Versicherten werden angerechnet. Dadurch liegt der tatsächliche Zahlbeitrag für langjährig Versicherte meist spürbar unter dem Höchstbeitrag. Im Basistarif dagegen gibt es keine Anrechnung von Rückstellungen – jeder zahlt den vollen, aus GKV-Werten berechneten Beitrag (was häufig um 900–1000 € monatlich liegt).
  • Leistungsumfang: Beide Tarife orientieren sich an der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings kann es Unterschiede bei der praktischen Umsetzung geben. So berichten Versicherte, dass Ärzte den Basistarif teilweise ungern behandeln (weil die Vergütung/Abrechnung komplizierter ist), während der Standardtarif in der Praxis etwas besser akzeptiert ist.
  • Tarifkalkulation: Der Basistarif ist ein Unisex-Tarif (gleiche Beiträge für Männer und Frauen, kein Risikozuschlag bei Vorerkrankungen), während der Standardtarif noch nach Bisex-Kalkulation geführt wird (geschlechtsspezifische Prämien, historisch bedingt). Das kann dazu führen, dass der Standardtarif für manche Männer günstiger ist als der Basistarif, während bei Frauen umgekehrt der Basistarif unter Umständen preislich ähnlicher sein kann.
  • Soziale Hilfen: Im Basistarif gibt es besondere Regelungen für Härtefälle – bei Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuchs wird der Beitrag auf 50 % reduziert (der Staat oder Sozialträger übernimmt ggf. den Rest). Einen solchen Mechanismus gibt es im Standardtarif nicht. Wer jedoch im Standardtarif finanziell überfordert ist, hat meist die Möglichkeit, in den Basistarif zu wechseln, um dort von den Sozialklauseln zu profitieren.

Zusammengefasst richtet sich der Standardtarif an ältere Bestandskunden der PKV, die einen kostengünstigeren Schutz benötigen. Der Basistarif hingegen steht allen Privatversicherten offen (auch jenen, die erst nach 2009 eingestiegen sind), ist jedoch in vielen Fällen teurer, sofern keine sozialen Zuschüsse zum Tragen kommen.

Auswirkungen auf betroffene Versicherte

Höhere Belastung im Budget: Für die Versicherten im Standardtarif – oft Ruheständler mit begrenztem Einkommen – bedeutet der Anstieg des Höchstbeitrags eine zusätzliche finanzielle Belastung. Wer bislang bereits den maximalen Beitrag oder nahe daran zahlte, muss nun pro Monat rund 50 € mehr einplanen. Aufs Jahr gesehen sind das fast 600 € Mehrkosten, die beispielsweise aus der Rente bestritten werden müssen.

Bei Ehepaaren summiert sich die Mehrbelastung sogar auf über 880 € pro Jahr. Viele Standardtarif-Versicherte haben jedoch den Vorteil, dass sie dank ihrer Altersrückstellungen gar nicht den vollen Höchstbeitrag zahlen. Nach Angaben des PKV-Verbandes lag der durchschnittlich gezahlte Beitrag im Standardtarif 2023 bei etwa 366 € im Monat.

Durch die Anpassungen im Jahr 2024 stieg dieser Durchschnitt auf rund 400 € monatlich – immer noch weniger als die Hälfte des aktuellen Maximalbeitrags. Das zeigt, dass die meisten Betroffenen aufgrund langjähriger Rücklagen einen reduzierten Zahlbeitrag haben und die Erhöhung abmildern können.

Rentnerzuschuss nutzen: Für Rentner im Standardtarif gibt es zudem einen wichtigen Entlastungsfaktor: die Beteiligung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) an den Krankenversicherungsbeiträgen. Gesetzliche Rentenversicherungen zahlen auf Antrag einen Zuschuss zur PKV, der dem entspricht, was sie für einen vergleichbaren GKV-Versicherten leisten würden.

In der Praxis übernimmt die DRV bis zu halb des GKV-Beitragsanteils auf die Rente. Konkret bedeutet das: Erhält ein Rentner eine monatliche Rente, zahlt die Rentenversicherung einen Zuschuss in Höhe des Arbeitgeberanteils der GKV (also ca. 7,3 % des Renteneinkommens plus halber Zusatzbeitrag). Dieser Zuschuss kann je nach Rentenhöhe einige hundert Euro ausmachen, reduziert aber höchstens den tatsächlichen PKV-Beitrag bis zur Hälfte.

  • Beispiel: Bei 1.500 € Rente würde die DRV etwa 120 € pro Monat zum PKV-Beitrag beisteuern. Sollte der konkrete Standardtarif-Beitrag eines Rentners z. B. 500 € betragen, müsste er nach Abzug des Zuschusses noch rund 380 € selbst tragen. Es lohnt sich also für Rentner, diesen Zuschuss zu beantragen, um die Kostensteigerung teilweise auszugleichen.
  • Ehepaar-Regelung: Für verheiratete Standardtarif-Versicherte gibt es die erwähnte Entlastung, dass sie zusammen maximal 150 % des Einzelbeitrags zahlen müssen (statt 200 %). Dieses Privileg hilft insbesondere Paaren, bei denen beide nur geringe Einkommen oder Renten beziehen.
  • Praktisches Beispiel: Wenn jeder für sich eigentlich 800 € zahlen müsste, greift die Deckelung bei 1.207,23 € insgesamt – faktisch zahlt dann jeder im Schnitt nur gut 603 € monatlich, was einer Einsparung von etwa 201 € pro Monat gegenüber zwei Einzelbeiträgen entspricht.

Diese Regelung greift allerdings nur, solange das gemeinsame Einkommen des Ehepaars unter der geltenden Einkommensgrenze (Beitragsbemessungsgrenze der GKV) bleibt. Verdient ein Standardtarif-Ehepaar zusammen mehr als diese Grenze, entfällt die 150%-Deckelung und jeder könnte separat bis zum Höchstbeitrag veranlagt werden.

  • Alternativen prüfen: Trotz der aktuellen Erhöhung bleibt der Standardtarif eine der günstigsten Vollversicherungsmöglichkeiten in der PKV für Ältere. Der PKV-Verband betont, dass der Standardtarif weiterhin eine gute Lösung ist, um Beiträge im Vergleich zu früheren, normalen PKV-Tarifen deutlich zu senken. Dennoch kann es sinnvoll sein, regelmäßig zu prüfen, ob der Standardtarif noch die beste Option ist.

Verbraucherberatungen empfehlen, bei stark steigenden Beiträgen einen internen Tarifwechsel innerhalb der PKV zu erwägen oder die Wechselmöglichkeit in den Basistarif auszuloten, falls finanzielle Überforderung droht. Ein Wechsel in den Basistarif sollte jedoch gut abgewogen werden, da man später nicht ohne Weiteres in den Standardtarif zurückkehren kann und der Basistarif – ohne Sozialzuschüsse – oft höhere Beiträge mit sich bringt.

Im Extremfall (bei akuten Zahlungsschwierigkeiten) gibt es in der PKV noch den Notlagentarif, der aber nur eine minimale Notfallversorgung bietet. Im Normalfall ist es daher sinnvoller, innerhalb der bestehenden Möglichkeiten (Standardtarif, ggf. Basistarif) eine tragbare Lösung zu finden und alle Zuschüsse (Arbeitgeberzuschuss, Rentenzuschuss) auszuschöpfen.

FAQ: Häufige Fragen zum PKV-Standardtarif

Was ist der PKV-Standardtarif genau?

Der Standardtarif ist ein spezieller Tarif in der privaten Krankenversicherung, der vom Gesetzgeber geregelt wird. Er bietet ähnliche Leistungen wie die gesetzliche Krankenversicherung und richtet sich vor allem an ältere, langjährig Privatversicherte mit niedrigem Einkommen. Der Tarif wurde geschaffen, um diesen Versicherten einen bezahlbaren Schutz im Alter zu ermöglichen. Neueinsteiger nach 2009 können den Standardtarif nicht wählen – er steht nur PKV-Mitgliedern offen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen (z. B. Alter und Vorversicherungszeit).

Wie hoch ist der Höchstbeitrag im Standardtarif 2025?

Im Jahr 2025 beträgt der Höchstbeitrag im PKV-Standardtarif 804,82 € pro Monat für eine Einzelperson. Dieser Wert stellt die absolute Obergrenze dar. In der Praxis zahlen viele Versicherte weniger, weil ihre Altersrückstellungen angerechnet werden. Für Ehepaare gilt eine besondere Regel: Sind beide Partner im Standardtarif versichert und liegt ihr Einkommen unterhalb der Grenze zur gesetzlichen Versicherung, zahlen sie zusammen maximal 1.207,23 € im Monat (entspricht 150 % des Einzel-Höchstbeitrags, statt 200 %).

Warum wurde der Beitrag im Standardtarif erhöht?

Die Erhöhung zum 1. Januar 2025 hängt direkt mit der Entwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zusammen. Steigen dort die Beitragsbemessungsgrenze oder Beitragssätze, müssen die Höchstbeiträge der PKV-Sozialtarife entsprechend angepasst werden. 2025 gab es eine deutliche Anhebung der Bemessungsgrenze und einen höheren durchschnittlichen Zusatzbeitrag der Kassen.

Das führte rechnerisch zu einem höheren Höchstbeitrag im Standardtarif. Hinzu kommt, dass allgemein die Gesundheitskosten gestiegen sind – z. B. durch medizinischen Fortschritt und teurere Leistungen. Nach mehreren Jahren ohne Anpassung war nun eine größere Beitragsanpassung notwendig, um die finanzielle Stabilität des Tarifs zu gewährleisten.

Wer kann in den Standardtarif wechseln?

In den Standardtarif kann man nur unter bestimmten Bedingungen wechseln. Grundsätzlich muss man bereits vor 2009 privat versichert gewesen sein. Außerdem gilt: Entweder man hat das 65. Lebensjahr vollendet (und mindestens 10 Jahre PKV-Zugehörigkeit) – oder man ist mindestens 55 Jahre alt und das Einkommen liegt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze zur GKV).

Auch Pensionäre mit Beihilfeanspruch erfüllen oft die Kriterien. Jüngere privat Versicherte oder Personen, die erst nach Einführung des Basistarifs in die PKV kamen, haben keinen Zugang zum Standardtarif. Für sie wäre der Basistarif die Alternative.

Worin unterscheidet sich der Standardtarif vom Basistarif?

Beide Tarife sind Sozialtarife der PKV mit GKV-ähnlichen Leistungen, aber es gibt wichtige Unterschiede. Erstens: Die Berechnung. Im Standardtarif wird der Beitrag durch die Altersrückstellungen der Versicherten gedämpft, sodass viele deutlich weniger als den Höchstbeitrag zahlen.

Im Basistarif gibt es keine solche Anrechnung – dort entspricht der Beitrag im Prinzip dem maximalen GKV-Beitrag (inkl. Zusatzbeitrag). Zweitens: Der Zugang. In den Standardtarif kommen nur bestimmte Bestandskunden (wie oben erläutert), während der Basistarif für alle PKV-Versicherten offen ist (z. B. auch für Neu-PKVler oder wenn man den Versicherer wechselt). Drittens: Besondere Regelungen.

Im Basistarif gibt es Hilfen für bedürftige Personen (Beitragshalbierung bei Sozialhilfebedürftigkeit), was im Standardtarif so nicht vorgesehen ist. Außerdem werden im Basistarif keine Risikozuschläge erhoben, und es gelten Unisex-Beiträge für Männer und Frauen, während der Standardtarif noch alte Kalkulationsmethoden mit geschlechtsabhängigen Beiträgen nutzt.

Welche Unterstützung erhalten Rentner im Standardtarif?

Rentner, die im Standardtarif (oder generell in der PKV) versichert sind, können einen Zuschuss von der Deutschen Rentenversicherung erhalten. Dieser Zuschuss entspricht dem Anteil, den die Rentenversicherung auch bei gesetzlich versicherten Rentnern übernehmen würde (also etwa die Hälfte des GKV-Beitrags auf die Rente). Man muss den Zuschuss beantragen; er wird dann monatlich mit der Rente ausgezahlt.

Der Betrag hängt von der Höhe der Rente ab – je höher die Rente, desto höher der Zuschuss, bis zu einem gesetzlich festgelegten Maximum. Wichtig: Die Rentenversicherung übernimmt nie mehr als den halben PKV-Beitrag. In vielen Fällen deckt der Zuschuss aber einen erheblichen Teil der Prämie ab und mildert so die finanzielle Belastung. Rentner im Standardtarif sollten daher unbedingt prüfen, ob sie diesen Anspruch geltend gemacht haben.

Was kann ich tun, wenn mir der Standardtarif trotzdem zu teuer wird?

Wenn die Beiträge im Standardtarif trotz allem finanziell überfordern, gibt es einige Optionen. Zunächst sollte man sicherstellen, dass alle Zuschüsse ausgeschöpft sind – neben dem Rentnerzuschuss ggf. auch der Arbeitgeberzuschuss (für PKV-versicherte Arbeitnehmer zahlt der Arbeitgeber bis zur Hälfte des Beitrags, bis zu einer gesetzlichen Höchstgrenze). Falls die finanzielle Belastung dauerhaft zu hoch ist, kann ein Wechsel in den Basistarif erwogen werden.

Im Basistarif wird der Beitrag bei anerkannter Hilfebedürftigkeit halbiert, und Sozialämter oder Jobcenter können ggf. den Rest übernehmen. Allerdings ist der Basistarif leistungsmäßig und preislich nur dann vorteilhaft, wenn wirklich kein anderer Ausweg bleibt – ein Wechsel zurück in den Standardtarif ist später meist nicht möglich.

Alternativ kann man mit seinem PKV-Anbieter über einen internen Tarifwechsel sprechen, um eventuell in einen günstigeren Normaltarif zu wechseln. In akuten Notlagen, wenn Beiträge nicht mehr gezahlt werden können, würde man schließlich in den Notlagentarif fallen. Dies ist jedoch nur eine Übergangslösung mit stark eingeschränkten Leistungen. Generell empfiehlt es sich, frühzeitig Beratung einzuholen (z. B. bei unabhängigen Versicherungsberatern oder Verbraucherzentralen), um die passende Lösung zu finden.