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Pflegeversicherung

DiGA und DiPA: Was sind digitale Pflegeanwendungen auf Rezept und wie erhalte ich sie?

25. Juli 2025

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) revolutionieren die häusliche Pflege in Deutschland. Während DiGA von Ärzten verschrieben werden, können DiPA direkt bei der Pflegekasse beantragt werden. Erfahren Sie, wie Sie von den bis zu 53 Euro monatlicher Kostenübernahme profitieren können.

Was sind digitale Pflegeanwendungen (DiPA)?

Inhaltsverzeichnis

Digitale Pflegeanwendungen sind speziell entwickelte Apps oder Webanwendungen, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Pflegealltag unterstützen. Diese digitalen Helfer können auf Smartphones, Tablets oder Computern genutzt werden und zielen darauf ab, die Selbstständigkeit zu fördern, Fähigkeiten zu erhalten oder einer Verschlechterung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken.

Grundlegende Funktionen von DiPA

DiPA bieten vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten:

  • Gedächtnistraining für Menschen mit Demenz
  • Sturzprophylaxe durch Übungsprogramme
  • Medikamentenmanagement mit Erinnerungsfunktionen
  • Kommunikationshilfen zwischen Pflegebedürftigen und Pflegenden
  • Alltagsorganisation durch Terminplanung und Checklisten
  • Mobilität erhaltende Übungen
  • Kognitive Trainingsprogramme zur Förderung der geistigen Fitness

Zielgruppe und Anwendungsbereich

DiPA richten sich primär an:

  • Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1-5
  • Pflegende Angehörige
  • Ehrenamtlich Pflegende
  • Ambulante Pflegedienste als Unterstützung

Unterschied zwischen DiGA und DiPA

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

DiGA sind medizinische Apps, die von Ärzten oder Psychotherapeuten verschrieben werden. Sie dienen der Diagnose, Therapie und Überwachung von Krankheiten. Die Krankenkasse übernimmt die Vollkosten für einen bestimmten Zeitraum, meist 90 Tage.

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

DiPA fokussieren sich auf die Unterstützung im Pflegealltag und werden nicht verschrieben, sondern direkt bei der Pflegekasse beantragt. Sie zielen auf die Erhaltung oder Verbesserung pflegerischer Fähigkeiten ab.

Vergleichstabelle: DiGA vs. DiPA

Kriterium DiGA DiPA
Rechtsgrundlage SGB V (Krankenversicherung) SGB XI (Pflegeversicherung)
Zweck Behandlung von Krankheiten Unterstützung im Pflegealltag
Verordnungsweg Ärztliches Rezept Antrag bei Pflegekasse
Kostenträger Krankenkasse Pflegekasse
Erstattung Vollkostenübernahme für begrenzte Zeit Bis zu 53 Euro monatlich
Prüfinstanz BfArM (DiGA-Verzeichnis) BfArM (DiPA-Verzeichnis)

Gesetzliche Grundlagen für DiPA

Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)

Das DVPMG schuf 2021 die rechtliche Grundlage für DiPA in der Pflegeversicherung. Es führte den Anspruch auf digitale Pflegeanwendungen für alle Pflegebedürftigen ein, die zu Hause versorgt werden.

Digitale Pflegeanwendungen-Verordnung (DiPAV)

Die DiPAV definiert die konkreten Anforderungen an DiPA:

  • Sicherheit und Funktionstauglichkeit
  • Datenschutz und Datensicherheit
  • Qualität und Interoperabilität
  • Nachweis des pflegerischen Nutzens

Prüfverfahren beim BfArM

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte prüft DiPA-Anträge nach strengen Kriterien:

  • Technische Prüfung: Penetrationstests und Sicherheitsanalysen
  • Datenschutzprüfung: Zertifizierung nach DSGVO-Standards
  • Qualitätsprüfung: Funktionalität und Benutzerfreundlichkeit
  • Nutzennachweis: Vergleichsstudie zum pflegerischen Mehrwert

Kostenübernahme und Erstattung

Höhe der Erstattung

Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 53 Euro für:

  • DiPA-Nutzungsgebühren
  • Ergänzende Unterstützungsleistungen durch Pflegedienste

Aufteilung der Kosten

Leistungsart Maximalbetrag
DiPA-Anwendung Bis zu 50 Euro
Unterstützungsleistungen Bis zu 3 Euro
Gesamt 53 Euro monatlich

Wichtige Hinweise zur Kostenübernahme

  • Der Betrag ist für alle Pflegegrade gleich hoch
  • Eine Übertragung in den Folge-monat ist nicht möglich
  • Mehrkosten müssen selbst getragen werden
  • Erstattung erfolgt gegen Nachweis

Beantragung von DiPA – Schritt für Schritt

Voraussetzungen für den Antrag

  • Pflegegrad 1-5 muss vorliegen
  • Häusliche Versorgung (auch betreute Wohnformen)
  • DiPA im Verzeichnis des BfArM gelistet
  • Pflegerischer Nutzen muss dargelegt werden

Antragsverfahren

1. Geeignete DiPA auswählen

  • Recherche im DiPA-Verzeichnis des BfArM
  • Beratung durch Pflegekasse oder Pflegedienst
  • Prüfung der Funktionen und Kosten

2. Antragsformular ausfüllen

  • Formular der jeweiligen Pflegekasse verwenden
  • Begründung des pflegerischen Nutzens
  • Angabe gewünschter Unterstützungsleistungen

3. Erforderliche Unterlagen

  • Aktueller Pflegegradbescheid
  • Ärztliche Empfehlung (optional)
  • Kostenvoranschlag der DiPA

4. Antragstellung

  • Einreichung bei der zuständigen Pflegekasse
  • Digitale oder postalische Übermittlung möglich

5. Prüfung und Bewilligung

  • Bearbeitungszeit: 3-5 Wochen
  • Erstbewilligung für maximal 6 Monate
  • Verlängerung nach Nutzungsnachweis möglich

Bewilligungsverfahren

Die Pflegekasse prüft folgende Aspekte:

  • Vorliegen der Voraussetzungen
  • Notwendigkeit der DiPA
  • Angemessenheit der Kosten
  • Verfügbarkeit im DiPA-Verzeichnis

Aktueller Stand des DiPA-Verzeichnisses

Warum ist das Verzeichnis noch leer?

Obwohl das Antragsverfahren seit Dezember 2022 möglich ist, enthält das DiPA-Verzeichnis noch keine zugelassenen Anwendungen. Die Gründe:

  • Hohe Zulassungsanforderungen: Strenge Datenschutz- und Sicherheitsstandards
  • Aufwändige Nutzensnachweise: Vergleichsstudien sind kostenintensiv
  • Komplexe Prüfverfahren: Lange Bearbeitungszeiten beim BfArM

Ausblick für 2026

Branchenexperten erwarten erste DiPA-Zulassungen in der ersten Jahreshälfte 2025. Mehrere Hersteller befinden sich bereits im Prüfverfahren.

Ergänzende Unterstützungsleistungen

Was sind ergänzende Unterstützungsleistungen?

Ambulante Pflegedienste können bei der DiPA-Nutzung unterstützen durch:

  • Installation und Einrichtung der Anwendung
  • Schulungen für Pflegebedürftige und Angehörige
  • Technischer Support bei Problemen
  • Begleitung bei der ersten Nutzung

Abrechnung der Unterstützungsleistungen

  • Direkte Abrechnung zwischen Pflegedienst und Pflegekasse
  • Abtretungserklärung durch Pflegebedürftige erforderlich
  • Maximal 3 Euro pro Monat verfügbar

Beispiele für zukünftige DiPA-Anwendungen

Sturzprävention

  • Bewegungsübungen mit Videoanleitung
  • Risikobeurteilung durch Sensoren
  • Dokumentation von Beinahe-Stürzen
  • Anpassung des Wohnumfelds

Demenz-Unterstützung

  • Gedächtnistraining mit personalisierten Übungen
  • Orientierungshilfen für den Alltag
  • Kommunikationshilfen für Angehörige
  • Dokumentation des Krankheitsverlaufs

Medikamentenmanagement

  • Erinnerungen an Einnahmezeiten
  • Dokumentation der Medikation
  • Warnung vor Wechselwirkungen
  • Kommunikation mit Arzt und Apotheke

Vorteile digitaler Pflegeanwendungen

Vorteile der DiPa für Pflegebedürftige

  • Mehr Selbstständigkeit durch digitale Unterstützung
  • Kontinuierliche Betreuung auch außerhalb der Pflegezeiten
  • Individuelle Anpassung an persönliche Bedürfnisse
  • Motivation durch spielerische Elemente

Vorteile der DiPa für pflegende Angehörige

  • Entlastung im Pflegealltag
  • Bessere Organisation von Terminen und Aufgaben
  • Kommunikation mit Pflegekräften
  • Dokumentation des Pflegeverlaufs

Für Pflegedienste

  • Effizientere Arbeitsabläufe
  • Bessere Kommunikation mit Angehörigen
  • Qualitätssicherung durch Dokumentation
  • Zusätzliche Einnahmequelle durch Unterstützungsleistungen

Herausforderungen und Lösungsansätze

Technische Hürden

  • Barrierefreiheit: Anpassung an verschiedene Einschränkungen
  • Benutzerfreundlichkeit: Intuitive Bedienung für ältere Menschen
  • Datenschutz: Sichere Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten

Finanzielle Aspekte

  • Kostenbegrenzung: 53 Euro monatlich als Obergrenze
  • Eigenanteil: Mehrkosten bei teureren Anwendungen
  • Nachhaltigkeit: Langfristige Finanzierung sicherstellen

Implementierung

  • Schulung: Notwendigkeit technischer Unterstützung
  • Akzeptanz: Überwindung von Berührungsängsten
  • Integration: Einbindung in bestehende Pflegestrukturen

Qualitätssicherung und Datenschutz

Sicherheitsanforderungen

DiPA müssen höchste Sicherheitsstandards erfüllen:

  • Penetrationstests durch zertifizierte Teststellen
  • Verschlüsselung aller Datenübertragungen
  • Zugriffskontrollen zum Schutz vor unbefugtem Zugriff
  • Regelmäßige Updates zur Schließung von Sicherheitslücken

Datenschutzbestimmungen

  • DSGVO-Konformität ist Pflicht
  • Einwilligung der Nutzer erforderlich
  • Zweckbindung der Datenverarbeitung
  • Auskunftsrechte für Betroffene

Zukunft der digitalen Pflege

Geplante Entwicklungen bei DiPa

Das Pflegekompetenzgesetz (PKG) sieht weitere Verbesserungen vor:

  • Erhöhung der Erstattungsbeträge
  • Vereinfachung der Antragsverfahren
  • Erweiterung der Zielgruppen
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen

Technologische Trends

  • Künstliche Intelligenz für personalisierte Empfehlungen
  • Sensortechnologie für präventive Maßnahmen
  • Telemedizin für medizinische Betreuung
  • Virtual Reality für kognitive Therapien

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wann werden die ersten DiPA verfügbar sein?
Das DiPA-Verzeichnis ist derzeit noch leer, da das Prüfverfahren sehr aufwändig ist. Erste Zulassungen werden für 2025 erwartet, da mehrere Hersteller bereits Anträge gestellt haben.

Kann mein Arzt eine DiPA verschreiben?
Nein, DiPA werden nicht vom Arzt verschrieben. Anders als DiGA müssen DiPA direkt bei der Pflegekasse beantragt werden. Eine ärztliche Verordnung ist nicht erforderlich.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für DiPA?
Nein, die Kosten für DiPA übernimmt ausschließlich die Pflegekasse im Rahmen der Pflegeversicherung. Die Krankenkasse ist für DiGA zuständig, nicht für DiPA.

Benötige ich einen bestimmten Pflegegrad für DiPA?
Ja, nur Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 1-5 haben Anspruch auf DiPA. Die Höhe der Erstattung ist für alle Pflegegrade gleich und beträgt maximal 53 Euro monatlich.

Wie oft muss ich den DiPA-Antrag stellen?
Nach der Erstbewilligung für maximal 6 Monate prüft die Pflegekasse die Nutzung und den Erfolg. Bei positivem Ergebnis kann die DiPA unbefristet übernommen werden, ohne dass ein neuer Antrag gestellt werden muss.