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Wann zahlt Krankenkasse Kosten der Anti-Baby-Pille

Anti-Baby-Pille feiert 57 jähriges Bestehen

20. März 2017

Krankenkasse Pille

Welche Anti-Baby-Pillen und Wirkungsweisen gibt es? Wann übernimmt die Krankenversicherung die Kosten der Pille?

Am 18. August 2017 jährt sich die Zulassung der Anti-Baby-Pille zum 57. Mal. Nach wie vor gehört die „Pille“ zur beliebtesten Verhütungsmethode bei Frauen. Sogar bei Menstruationsbeschwerden und Akne entfaltet die Anti-Baby-Pille ihre lindernde Wirkung.

Frauen können zwischen der „normalen“ Pille (Mikropille) und der Minipille mit jeweils unterschiedlichen Wirkungsweisen wählen. Die gesetzliche und private Krankenkasse übernehmen die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen.

Krankenversicherung zahlt Anti-Baby-Pille unter Voraussetzungen

Große Unsicherheit besteht in der Kostenerstattung der Pille als Verhütungsmittel durch die private und gesetzliche Krankenkasse. Deshalb hat das Verbraucherportal diesem Thema zum Jubiläum einen Spezialbeitrag gewidmet. Darin erfahren Interessierte, wann die Krankenversicherung die Kosten für die Pille übernimmt und welche Wirkungsweisen die verschiedenen Präparate im Vergleich haben.

Gesetzlich vorgesehen ist die Kostenerstattung für die Anti-Baby-Pille durch die Krankenkasse laut Leistungskatalog bis auf wenige Ausnahmen nur für Frauen bis zum vollendeten 19. Lebensjahr. Spätestens mit 20 Jahren müssen die Kosten selbst übernommen werden. Eine Zuzahlung von mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Packung ist bereits ab dem 18. Lebensjahr fällig.

Außerdem kann die Pille auch dann verschrieben werden, wenn die Einnahme der Linderung bestimmter Leiden dient. Dazu gehören z.B. große Regelschmerzen oder Akne.

Geschichte der Anti-Baby-Pille

Ursprünglich als Medikament gegen Menstruationsbeschwerden entwickelt, erlangte das hormonbasierte Präparat am 23. Juni 1960 die Zulassung durch die FDA (Federal Drug Administration) in den USA. Seit dem 18. August 1960 gelangte die Pille in den Handel und ist seit dem aus der Familienplanung nicht mehr weg zu denken. Mit damals noch ungeahnten Folgen für die demografische Entwicklung.

Pillenknick sorgt für rückläufige Geburtenrate

Das unter der Beizeichnung „Pillenknick“ bekannte Phänomen erklärt die signifikant zurückgegangenen Geburtenraten seit der Einführung der Anti-Baby-Pille. Anfangs nur für ledige Frauen verschrieben, durften erst ab dem Jahre 1972 auch verheiratete Frauen die Pille auf Rezept einnehmen ( Quelle Wikipedia ).

Noch heute ist die Anti-Baby-Pille die erste Wahl als als Verhütungsmittel bei Frauen, obwohl es mittlerweile zahlreiche weitere Alternativen gibt. Die einfache Handhabung und der im Vergleich hohe Schutz gegen Empfängnis macht sie weiterhin beliebt.

Private Krankenversicherung erstattet Pille je nach Tarif

Für die Private Krankenversicherung gilt der gesetzliche Leistungskatalog nicht. Hier werden die Leistungen in den zahlreichen Bausteinen der PKV Tarife individuell vereinbart. Zwar halten sich in diesem Punkt die meisten Versicherer freiwillig an die gesetzlichen Vorgaben, eine Garantie jedoch gibt es nicht.

Demnach übernehmen auch die privaten Krankenversicherungen die Kosten der Pille für minderjährige Frauen. In manchen Fällen sogar für Frauen im Studium und in der Ausbildung bis zu einem festgelegten Alter.

Soviel kostet die Anti-Baby-Pille pro Monat

Hier sollte die Leistung vorab erfragt werden, um später keine bösen Überraschungen zu erleben. De Kosten für die sogenannte „normale“ Anti-Baby-Pille betragen für Präparate mit den Wirkstoffen Östrogen und Gestagen je nach Hersteller zwischen 15 und 60 Euro für die Drei-Monats-Packung (zwischen 5 und 20 Euro pro Monat).

Wesentlich günstiger ist die sogenannte Minipille. Diese kostet im Durchschnitt rund 30 Euro für drei Monate (10 Euro pro Monat). Damit ergeben sich jährliche Kosten für die Pille je nach Wirkstoff zwischen 60 und 120 Euro.

Wer nicht in den Kreis der begünstigten Personen fällt, kann sich die Pille trotzdem von einem Arzt verschreiben und die Kosten in der Apotheke selbst begleichen.