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Pflegeversicherung

Ist die Verhinderungspflege 2025 steuerfrei? – Voraussetzungen und wo in Steuererklärung eintragen

23. Juli 2025

Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Entlastungsleistung für pflegende Angehörige, doch viele sind sich unsicher über die steuerliche Behandlung.

Die gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Verhinderungspflege auch 2025 steuerfrei.

Entscheidend sind dabei die Beziehung zwischen der pflegebedürftigen Person und der Ersatz-Pflegeperson sowie die Höhe der Vergütung.

Was ist Verhinderungspflege?

Inhaltsverzeichnis

Verhinderungspflege, auch als Ersatzpflege bezeichnet, ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 39 SGB XI. Sie ermöglicht es pflegenden Angehörigen, eine Auszeit zu nehmen, wenn sie durch Krankheit, Urlaub oder andere Gründe an der Pflege gehindert sind. Die Ersatzpflege kann durch verschiedene Personen übernommen werden:

  • Nahe Verwandte (bis zum 2. Grad)
  • Freunde und Nachbarn
  • Professionelle Pflegekräfte
  • Ambulante Pflegedienste

Die wichtigsten Änderungen 2025

Das Jahr 2025 bringt bedeutende Neuerungen für die Verhinderungspflege:

Bis Juni 2025

  • Budget: 1.685 Euro jährlich
  • Maximale Dauer: 6 Wochen
  • Vorpflegezeit: 6 Monate erforderlich
  • Pflegegeld: 50% für 6 Wochen weitergezahlt

Ab Juli 2025

  • Neues Entlastungsbudget: 3.539 Euro jährlich
  • Maximale Dauer: 8 Wochen
  • Vorpflegezeit: Keine Vorpflegezeit mehr erforderlich
  • Pflegegeld: 50% für 8 Wochen weitergezahlt

Wann ist Verhinderungspflege steuerfrei?

Grundsätzliche steuerliche Regelung

Die steuerliche Behandlung der Verhinderungspflege richtet sich nach § 3 Nr. 36 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Für die pflegebedürftige Person sind die Gelder der Verhinderungspflege grundsätzlich steuerfrei, da sie diese lediglich an die Ersatzpflegeperson weiterleiten.

Lesetipp: Meldet Krankenkasse Verhinderungspflege dem Finanzamt

Zwei Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der Verhinderungspflege

Damit die Verhinderungspflege für die Ersatzpflegeperson steuerfrei ist, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Persönliche Voraussetzung

Die Ersatzpflege muss erbracht werden von:

  • Angehörigen des Pflegebedürftigen oder
  • Anderen Personen, die eine sittliche Pflicht im Sinne des § 33 Abs. 2 EStG erfüllen

2. Betragsmäßige Voraussetzung

Die Vergütung darf nicht höher sein als:

  • Das jährliche Pflegegeld nach § 37 SGB XI
  • Mindestens jedoch der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

Sittliche Verpflichtung bei Verhinderungspflege – Was bedeutet das?

Definition der sittlichen Verpflichtung

Eine sittliche Verpflichtung liegt vor, wenn die Ersatzpflege aus einer engen persönlichen Beziehung heraus erfolgt. Typische Beispiele sind:

  • Langjährige Nachbarschaft
  • Enge Freundschaft
  • Verwandtschaft über den 2. Grad hinaus

Wann wird eine sittliche Verpflichtung angenommen?

Eine sittliche Verpflichtung kann regelmäßig angenommen werden, wenn die Pflegeperson nur für einen Pflegebedürftigen tätig wird. Bei mehreren Pflegebedürftigen ist die steuerliche Behandlung weniger eindeutig und sollte vorab mit dem Finanzamt geklärt werden.

Steuerfreie Beträge nach Pflegegrad 2025

Die Höhe der steuerfreien Beträge richtet sich nach dem jährlichen Pflegegeld:

Pflegegrad Monatliches Pflegegeld Jährlicher steuerfreier Betrag
2 347 Euro 4.164 Euro
3 599 Euro 7.188 Euro
4 800 Euro 9.600 Euro
5 990 Euro 11.880 Euro

Verhinderungspflege durch Freunde – Steuerliche Behandlung

Steuerfreiheit bei Freunden und nahestehenden Personen

Freunde können steuerfreie Verhinderungspflege erbringen, wenn sie eine sittliche Verpflichtung gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllen. Dies ist besonders relevant für das Keyword „Verhinderungspflege steuerfrei Freunde“.

Voraussetzungen für Steuerbefreiung

  • Enge persönliche Beziehung zum Pflegebedürftigen
  • Motivation nicht primär durch Geld geprägt
  • Pflege nur für eine Person (empfohlen)
  • Vergütung innerhalb der Pflegegeldhöhe

Abgrenzung zu gewerblicher Tätigkeit

Freunde, die regelmäßig für mehrere Personen Verhinderungspflege übernehmen oder deren Motivation hauptsächlich finanziell geprägt ist, können nicht von der Steuerfreiheit profitieren.

Steuerliche Behandlung verschiedener Personengruppen

Nahe Verwandte (Verwandschaftsgrad bis 2. Grad)

Automatische Steuerfreiheit bis zur Höhe des jährlichen Pflegegeldes:

  • Eltern, Großeltern
  • Kinder, Enkelkinder
  • Geschwister
  • Schwiegereltern, Schwiegerkinder

Entfernte Verwandte und Freunde

Steuerfreiheit nur bei sittlicher Verpflichtung:

  • Onkel, Tanten
  • Cousins, Nichten, Neffen
  • Freunde und Bekannte
  • Nachbarn

Professionelle Pflegekräfte

Keine Steuerfreiheit – volle Steuerpflicht:

  • Ambulante Pflegedienste
  • Selbstständige Pflegekräfte
  • Gewerbliche Anbieter

Praktische Beispiele zur Versteuerung

Beispiel 1: Steuerfreie Verhinderungspflege

Situation: Die Enkelin pflegt ihre Großmutter (Pflegegrad 2) zweimal jährlich für je zwei Wochen. Sie erhält dafür jeweils 500 Euro, insgesamt 1.000 Euro im Jahr.

Steuerliche Behandlung: Die 1.000 Euro sind vollständig steuerfrei, da sie unter dem jährlichen Pflegegeld von 4.164 Euro liegen.

Beispiel 2: Teilweise Steuerpflicht

Situation: Ein Nachbar erhält für die Verhinderungspflege bei einem Pflegegrad 2 insgesamt 5.000 Euro im Jahr.

Steuerliche Behandlung: 4.164 Euro sind steuerfrei, 836 Euro müssen versteuert werden.

Verhinderungspflege in der Steuererklärung angeben

Angabepflicht im Steuerformular

Alle Einnahmen aus der Verhinderungspflege müssen in der Steuererklärung angegeben werden, auch wenn sie steuerfrei sind. Die Prüfung der Steuerfreiheit obliegt dem Finanzamt.

Wo wird die Verhinderungspflege in der Steuererklärung eingetragen?

Anlage N, Zeile 27: „Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen/Einnahmen“

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der sittlichen Verpflichtung
  • Verweis auf § 3 Nr. 36 EStG
  • Aufstellung der erhaltenen Beträge
  • Beschreibung der persönlichen Beziehung

Besonderheiten bei der Abrechnung der leistungen aus der Verhinderungspflege

Stundenweise Verhinderungspflege

Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter 8 Stunden täglich) gelten dieselben steuerlichen Regeln wie bei der tageweisen Verhinderungspflege. Das Pflegegeld wird bei stundenweiser Nutzung nicht gekürzt.

Mehrere Ersatzpflegepersonen

Wenn sich mehrere Personen die Verhinderungspflege teilen, steht jeder nicht-erwerbsmäßig tätigen Pflegeperson die Steuerbefreiung in voller Höhe zu.

Fahrtkosten und Verdienstausfall

Bei nahen Verwandten können zusätzlich zum Stundenlohn auch Fahrtkosten (0,20 Euro/km) und nachgewiesene Verdienstausfälle erstattet werden.

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

Fehler 1: Keine Angabe in der Steuererklärung

Falsch: „Steuerfreie Einnahmen muss ich nicht angeben“
Richtig: Alle Einnahmen aus Verhinderungspflege müssen deklariert werden

Fehler 2: Fehlende Dokumentation

Falsch: Keine Belege für die sittliche Verpflichtung sammeln
Richtig: Umfassende Dokumentation der persönlichen Beziehung

Fehler 3: Überschreitung der Freibeträge

Falsch: Vergütung ohne Prüfung der Pflegegeldhöhe vereinbaren
Richtig: Jährliche Vergütung an Pflegegeldhöhe anpassen

Tipps für die Praxis

Tipps für pflegende Angehörige

  1. Vorherige Klärung der steuerlichen Behandlung
  2. Schriftliche Vereinbarungen mit Ersatzpflegepersonen
  3. Dokumentation der persönlichen Beziehung
  4. Regelmäßige Prüfung der Freibeträge

Tipps für Ersatzpflegepersonen

  1. Aufbewahrung aller Belege und Nachweise
  2. Führung eines Pflegetagebuches
  3. Abstimmung mit dem Finanzamt bei Unklarheiten
  4. Beratung durch Steuerexperten bei komplexen Fällen

Ausblick: Weitere Entwicklungen

Vereinfachungen ab Juli 2025

Das neue Entlastungsbudget bringt nicht nur mehr Flexibilität, sondern auch steuerliche Erleichterungen:

  • Wegfall der Vorpflegezeit
  • Erhöhung der maximalen Dauer
  • Flexiblere Nutzung der Mittel

Empfehlungen für 2025

  1. Frühzeitige Planung der Verhinderungspflege
  2. Optimale Ausnutzung des neuen Budgets
  3. Beachtung der steuerlichen Neuerungen
  4. Professionelle Beratung bei komplexen Situationen

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Ist die Verhinderungspflege 2025 steuerfrei?

1. Ist die Verhinderungspflege 2025 grundsätzlich steuerfrei?

Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Ersatzpflege muss von Angehörigen oder Personen mit sittlicher Verpflichtung erbracht werden und darf das jährliche Pflegegeld nicht übersteigen. Für die pflegebedürftige Person selbst ist die Verhinderungspflege immer steuerfrei.

2. Können Freunde steuerfreie Verhinderungspflege erbringen?

Ja, wenn sie eine sittliche Verpflichtung gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllen. Dies setzt eine enge persönliche Beziehung voraus und die Motivation darf nicht primär finanziell geprägt sein. Zudem sollten sie nur für eine Person Verhinderungspflege übernehmen.

3. Wie hoch sind die steuerfreien Beträge 2025?

Die steuerfreien Beträge entsprechen dem jährlichen Pflegegeld: Pflegegrad 2: 4.164 Euro, Pflegegrad 3: 7.188 Euro, Pflegegrad 4: 9.600 Euro, Pflegegrad 5: 11.880 Euro. Diese Beträge gelten pro Kalenderjahr.

4. Muss ich steuerfreie Verhinderungspflege in der Steuererklärung angeben?

Ja, alle Einnahmen aus der Verhinderungspflege müssen in der Anlage N, Zeile 27 unter „Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen/Einnahmen“ eingetragen werden. Die Prüfung der Steuerfreiheit obliegt dem Finanzamt.

5. Was ändert sich ab Juli 2025 bei der Verhinderungspflege?

Ab Juli 2025 gilt das neue Entlastungsbudget von 3.539 Euro jährlich, das flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt werden kann. Die maximale Dauer erhöht sich auf 8 Wochen und die Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt komplett.