zum Inhalt

Gesundheit

GOZ: Zahnarztkosten steigen 2012

22. September 2011

Nachdem bereits das Versorgungsstrukturgesetz für eine Menge Gesprächsstoff bezüglich steigender Arzthonorare sorgte, könnte sich eine ähnliche Situation nun auch bei den Zahnarzthonoraren entwickeln. Das Bundeskabinett beschloss am gestrigen Mittwoch eine Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Diese Änderung sieht unter anderem auch eine Erhöhung der Zahnarzthonorare vor. Der PKV-Verband kritisierte diesen Schritt scharf und sprach sich gegen weitere Honorarerhöhungen aus.

Mehrkosten von rund 345 Millionen Euro

Nach Expertenschätzungen dürften alle deutschen Zahnärzte 2012 zusammen rund 345 Millionen Euro mehr verdienen. Wird diese Summe auf alle Zahnärzte gleichmäßig verteilt, so erhält jeder der rund 66.000 deutschen Zahnärzte 2012 ein Plus von rund 5.200 Euro. Neben den Honorarerhöhungen wurde aber auch im Bereich der Zahnersätze deutlich an der Preisschraube gedreht.

So müssen Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse 2012 rund 74 Euro mehr für eine Vollkrone oder 234 Euro mehr für eine Teleskopkrone zahlen. Dies gab der GKV-Spitzenverband gestern bekannt. Durch die Behandlungen könnten sogar noch weitere Kosten auf die Patienten zukommen, mögliche Nebenkosten lies der Verband in seiner Rechnung außen vor.

Großteil der Kosten entfällt auf die Versicherten

Der Löwenanteil der Zahnarztkosten dürfte 2012 auf die Versicherten entfallen. Sie müssen rund 48 Prozent, also etwa 164 Millionen zahlen. Nur etwa 33 Prozent der Kosten entfallen auf die privaten Krankenkassen, bei den gesetzlichen Kassen sind es nur etwa 19 Prozent.

Eine Ungerechtigkeit, wie der Direktor des PKV-Verbands, Volker Leienbach, findet. Die Kosten für viele Versicherte könnten so 2012 deutlich ansteigen, bei einigen sogar um bis zu 20 Prozent. Bereits in der Vergangenheit kritisierten die Verbände beider Krankenkassensysteme die überdurchschnittlich hohen Anstiege der Arzthonorare. Laut Aussage des PKV-Verbandes stiegen die Ausgaben für Leistungen im Bereich der Zahnmedizin in den letzten Jahren um knapp 36 Prozent.

Gebührenordnung für Zahnärzte

Die Gebührenordnung für Zahnärzte regelt ähnlich wie auch die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) die Leistungsabrechnung im Bereich der Zahnmedizin. Sie bestehen aus 3 verschiedenen Teilen, einem allgemeinen Teil, einem Teil zu den Grundregeln für Behandlungen sowie dem Gebührenverzeichnis.

Leistungen in der Zahnmedizin dürfen nur auf Grundlage der GOZ abgerechnet werden und müssen nach den vorgegeben Regeln der Medizin erfolgen. Eine Kostenabrechnung ist maximal bis zu einem 3,5-fachen Satz des in der GOZ vorgegebenen Wertes möglich, allerdings muss eine derartig hohe Abrechnung vom Arzt schriftlich begründet werden.