Pflegeversicherung
Zuständige Pflegekasse und ihre Leistungen im Überblick
3. August 2025
Was ist eine Pflegekasse?
Inhaltsverzeichnis
Die Pflegekasse ist in Deutschland der Träger der sozialen Pflegeversicherung und fungiert als zentrale Schaltstelle für alle pflegeversicherungsrechtlichen Angelegenheiten. Als fünfte Säule der Sozialversicherung gehört sie seit 1995 zu den Grundpfeilern des deutschen Sozialversicherungssystems.
Die Pflegekassen sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts und organisieren sich nach dem Prinzip der Selbstverwaltung. Sie sind den jeweiligen Krankenkassen angegliedert, arbeiten aber als eigenständige Institutionen unter staatlicher Aufsicht.
Grundprinzip der Pflegeversicherung
In Deutschland gilt der Grundsatz: „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“. Das bedeutet, dass jeder, der krankenversichert ist, automatisch auch pflegeversichert ist. Diese Verbindung gewährleistet eine lückenlose Absicherung im Pflegefall.
Aufgaben und Zuständigkeiten der Pflegekasse
Die Pflegekassen haben ein breites Aufgabenspektrum, das weit über die reine Geldauszahlung hinausgeht. Ihre Hauptaufgaben umfassen:
Sicherstellung der pflegerischen Versorgung
Die Pflegekassen sind für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung ihrer Versicherten verantwortlich. Sie arbeiten dabei eng mit allen an der pflegerischen, gesundheitlichen und sozialen Versorgung Beteiligten zusammen.
Zentrale Aufgaben der Pflegekasse im Überblick
Aufgabenbereich | Beschreibung |
---|---|
Leistungserbringung | Bereitstellung von Sach-, Geld- und Dienstleistungen der Pflegeversicherung |
Beratung und Information | Umfassende Beratung der Versicherten über zustehende Leistungen |
Begutachtung | Beauftragte des Medizinischen Dienstes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit |
Qualitätskontrolle | Überwachung der Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen |
Schulungen | Durchführung von Pflegekursen für Pflegepersonen |
Vernetzung | Koordination der pflegerischen Versorgung und Aufbau von Netzwerken |
Pflegeberatung als Kernaufgabe
Die Pflegekassen sind verpflichtet, ihre Versicherten über die ihnen zustehenden Leistungen zu informieren und zu beraten. Diese Beratung erfolgt über verschiedene Kanäle:
- Pflegestützpunkte als zentrale Anlaufstellen
- Individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
- Telefonische Beratung und Online-Beratung
- Hausbesuche bei Bedarf
Welche Pflegekasse ist für Sie zuständig?
Die Zuständigkeit der Pflegekasse richtet sich nach Ihrer Krankenversicherung:
Zuständige Pflegekasse für gesetzlich Versicherte: Für gesetzlich Versicherte ist die Pflegekasse zuständig, die bei der Krankenkasse errichtet ist, bei der eine Pflicht- oder freiwillige Mitgliedschaft besteht.
Zuständige Pflegekasse für Privatversicherte: Privatversicherte müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Die Leistungen sind mit denen der gesetzlichen Pflegeversicherung gleichwertig, jedoch erfolgt die Abrechnung über das Kostenerstattungsprinzip.
Besonderheiten
- Familienversicherte: Für sie ist die Pflegekasse des Mitglieds zuständig
- Beihilfeberechtigte: Anteilige Kostenübernahme durch verschiedene Träger
- Beamte: Können trotz Beihilfeanspruch Rentenansprüche durch Pflegetätigkeit erwerben
Leistungen der Pflegekasse im Detail
Die Pflegekassen bieten ein umfassendes Leistungsspektrum, das je nach Pflegegrad und Pflegeart variiert. Zum 1. Januar 2025 wurden alle Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht.
Pflegegeld für häusliche Pflege
Das Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2, wenn sie durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Helfer gepflegt werden.
Pflegegrad | Pflegegeld 2025 (monatlich) |
---|---|
Pflegegrad 1 | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 347 Euro |
Pflegegrad 3 | 599 Euro |
Pflegegrad 4 | 800 Euro |
Pflegegrad 5 | 990 Euro |
Pflegesachleistungen
Bei Pflegesachleistungen übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Pflege zu Hause. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse.
Pflegegrad | Pflegesachleistungen 2025 (monatlich) |
---|---|
Pflegegrad 1 | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 796 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.497 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.859 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.299 Euro |
Kombinationsleistungen
Pflegebedürftige können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren, wenn die Sachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft werden.
Weitere wichtige Leistungen der Pflegekassen
Leistung | Betrag 2025 |
---|---|
Entlastungsbetrag (monatlich) | 131 Euro |
Verhinderungspflege (jährlich) | 1.685 Euro |
Kurzzeitpflege (jährlich) | 1.854 Euro |
Gemeinsamer Jahresbetrag (ab Juli 2025) | 3.539 Euro |
Wohnraumanpassung (pro Maßnahme) | 4.180 Euro |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich) | 42 Euro |
Tages- und Nachtpflege
Die teilstationäre Pflege ergänzt die häusliche Versorgung und entlastet pflegende Angehörige.
Pflegegrad | Tages-/Nachtpflege 2025 (monatlich) |
---|---|
Pflegegrad 1 | 0 Euro (nur Entlastungsbetrag) |
Pflegegrad 2 | 721 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.357 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.685 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.085 Euro |
Vollstationäre Pflege im Pflegeheim oder Krankenhaus
Bei dauerhafter Pflege in einem Pflegeheim übernimmt die Pflegekasse folgende Beträge:
Pflegegrad | Vollstationäre Pflege 2025 (monatlich) |
---|---|
Pflegegrad 1 | 131 Euro |
Pflegegrad 2 | 805 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.319 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.855 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.096 Euro |
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen, Pausen einzulegen oder Urlaub zu nehmen. Die Ersatzpflege kann durch Privatpersonen oder professionelle Pflegedienste übernommen werden.
Kurzzeitpflege
Bei Kurzzeitpflege wird die pflegebedürftige Person vorübergehend in einer stationären Einrichtung betreut, wenn die häusliche Pflege nicht möglich ist.
Gemeinsamer Jahresbetrag (ab Juli 2025)
Seit dem 1. Juli 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst. Dies ermöglicht eine flexiblere Nutzung der Leistungen.
Wohnraumanpassung und Hilfsmittel
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Die Pflegekasse unterstützt bauliche Anpassungen mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Diese Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sollen:
- Die häusliche Pflege ermöglichen
- Die Pflege erheblich erleichtern
- Eine selbstständigere Lebensführung fördern
Pflegehilfsmittel
Pflegebedürftige haben Anspruch auf verschiedene Pflegehilfsmittel:
- Technische Pflegehilfsmittel: Pflegebetten, Notrufsysteme, Lagerungshilfen
- Verbrauchsmittel: Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz (bis zu 42 Euro monatlich)
Antragstellung und Begutachtung
Leistungen bei Pflegekasse beantragen – Wie stelle ich einen Antrag?
Der Antrag auf Pflegeleistungen kann formlos gestellt werden:
- Telefonisch bei der Pflegekasse
- Schriftlich per Post oder E-Mail
- Online über die Webseite der Pflegekasse
Wichtige Hinweise für den Antrag:
Vollständige Angaben: Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Informationen zur pflegebedürftigen Person enthalten sind (Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer).
Pflegebedürftigkeit beschreiben: Geben Sie eine kurze Beschreibung der Pflegebedürftigkeit an, um die Dringlichkeit zu verdeutlichen.
Belege und Unterlagen beifügen:
- Ärztliche Gutachten oder Atteste
- Krankenhaus- oder Reha-Entlassungsberichte
- Nachweise über bereits erhaltene Pflegeleistungen
Vorsorgevollmacht oder Betreuerausweis (falls zutreffend): Falls der Antrag im Namen einer anderen Person gestellt wird.
Fristen beachten: Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden, da die Bearbeitung einige Wochen dauern kann.
Bestätigung des Antragseingangs: Lassen Sie sich den Eingang des Antrags bestätigen, besonders bei postalischer Einreichung.
Tipp: Eine persönliche Beratung bei der Pflegekasse kann helfen, Unsicherheiten zu klären und fehlende Unterlagen zu vermeiden.
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Nach der Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung. Bei Privatversicherten übernimmt Medicproof diese Aufgabe.
Begutachtungskriterien
Die Begutachtung erfolgt anhand von sechs Modulen:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Fristen die einzuhalten sind
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen über den Antrag entscheiden. Bei Verzögerungen gelten verkürzte Fristen.
Soziale Absicherung für pflegende Angehörige
Die Pflegekasse sorgt nicht nur für die Versorgung der Pflegebedürftigen, sondern auch für die soziale Absicherung der Pflegepersonen.
Rentenversicherung und Rentenpunkte
Pflegende Angehörige erhalten Rentenpunkte, wenn sie:
- Mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen
- Die Pflege auf mindestens 2 Tage verteilt ist
- Nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig sind
- Den Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 betreuen
Unfallversicherung
Pflegende Angehörige sind während der Pflegetätigkeit beitragsfrei unfallversichert. Der Schutz umfasst:
- Unfälle während der Pflegetätigkeit
- Wegeunfälle zum und vom Ort der Pflege
Arbeitslosenversicherung
Seit 2017 zahlt die Pflegekasse auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für pflegende Angehörige. Dies sichert den Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Ende der Pflegetätigkeit.
Pflegestützpunkte als Beratungsangebot
Pflegestützpunkte sind wohnortnahe Anlaufstellen für alle Fragen rund um die Pflege. Sie bieten:
- Kostenlose Beratung zu allen Pflegeleistungen
- Koordination der Versorgung
- Unterstützung bei der Antragstellung
- Vernetzung mit lokalen Anbietern
- Individuelle Versorgungspläne
Qualitätssicherung und Kontrolle
Die Pflegekassen überwachen die Qualität der Pflegeleistungen durch:
- Beratungsbesuche bei Pflegegeldempfängern
- Qualitätsprüfungen von Pflegediensten
- Wirtschaftlichkeitsprüfungen
- Vernetzung der Leistungserbringer
Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung
Gesetzliche Pflegeversicherung
- Beitragssatz: 3,6% (mit Kindern) bzw. 4,2% (ohne Kinder) des Bruttoeinkommens
- Leistungen: Direkter Anspruch auf Sach- und Geldleistungen
- Begutachtung: Durch den Medizinischen Dienst (MD)
Private Pflegeversicherung (Pflegezusatzversicherung)
- Beiträge: Abhängig von Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss
- Leistungen: Kostenerstattung nach Vorlage von Rechnungen
- Begutachtung: Durch Medicproof
Wichtige Neuerungen 2025
Leistungserhöhung um 4,5 Prozent: Alle Pflegeleistungen wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht.
Flexibilisierung der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Ab 1. Juli 2025 werden beide Leistungen zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst.
Erhöhung der Pflegehilfsmittel: Der monatliche Betrag für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch steigt von 40 auf 42 Euro.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Wer ist meine zuständige Pflegekasse?
Ihre zuständige Pflegekasse ist die gleiche wie Ihre Krankenkasse. Gesetzlich Versicherte wenden sich an die Pflegekasse ihrer Krankenkasse, Privatversicherte an ihr privates Pflegeversicherungsunternehmen.
2. Welche Voraussetzungen muss ich für Pflegeleistungen erfüllen?
Sie müssen einen Pflegegrad haben, der durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes festgestellt wird. Außerdem müssen Sie in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre pflegeversichert gewesen sein.
3. Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig erhalten?
Ja, Sie können beide Leistungen im Rahmen der Kombinationsleistung nutzen. Wenn Sie die Sachleistungen nicht vollständig ausschöpfen, erhalten Sie anteilig Pflegegeld.
4. Wie oft kann ich Wohnraumanpassung beantragen?
Sie können den Zuschuss zur Wohnraumanpassung mehrfach beantragen, wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert und neue Maßnahmen erforderlich werden.
5. Bin ich als pflegender Angehöriger sozialversichert?
Ja, wenn Sie mindestens 10 Stunden pro Woche einen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 oder höher pflegen, zahlt die Pflegekasse Beiträge zur Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung für Sie.