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Gesundheit

PKV: Krankenversicherer übernehmen Kosten für PIP-Brustimplantate

11. Januar 2012

Der Skandal um die Billig-Brustimplantate der französischen Firma PIP weitet sich immer weiter aus. Nun fragen sich viele Betroffene, wer nun die Kosten für Entnahme der gesundheitsschädlichen Implantate übernehmen wird. Der PKV-Verband kündigte an, alle privaten Krankenversicherer werden die Kosten für die Entfernung der schädlichen Implantate übernehmen.

Gesetzliche Kassen übernehmen Kosten nur teilweise

Bereits gestern kündigten die gesetzlichen Krankenkassen an, sich zu einem angemessenen Anteil an den Kosten der Operation zu beteiligen. Jedoch sehen die gesetzlichen Kassen ebenfalls eine Beteiligung der Versicherten an den Kosten vor. Dabei richtet sich die GKV ganz nach den gesetzlichen Richtlinien.

Im fünften Sozialgesetzbuch § 52heißt es, dass die Kassen nur über den Umfang des Kostenanteils der Versichertem bei risikobehafteten Brustimplantaten entscheiden können. In jedem Fall muss der Betroffene also an den Kosten für die fehlerhaften Implantate beteiligt werden. Der Verband der gesetzlichen Krankenversicherung erklärt, dass man sich lediglich an die gesetzlichen Vorgaben halte und sich nicht einfach über diese hinwegsetzen könne.

Private Krankenkassen übernehmen Kosten komplett

Betroffene mit einer privaten Krankenversicherung sollen in jedem Fall eine komplette Kostenübernahme erhalten. Es sei zudem auch völlig egal, ob die Implantate im Zuge einer Schönheitsoperation oder eines aus gesundheitlicher Sicht notwendigen Eingriffs implantiert wurden. Dies gab der PKV-Verband am heutigen Mittwoch bekannt.

Betrug bei der TÜV Prüfung

Auch wurden nun die Gründe bekannt, weshalb die Gefahr der Implantate erst so spät entdeckt wurde. Um eine Zulassung für Brustimplantate zu erhalten, müssen diese zunächst durch den TÜV Rheinland geprüft werden. Die Proben, die dem TÜV jedoch bei der Zulassung vorgelegt wurden, enthielten regelkonformes, medizinisches Silikon. Bei den Problemimplantaten wurde jedoch aufgrund Geldmangels Silikon aus der Industrie verwendet.

Berliner Fachanwältin für Medizinrecht, Ruth Schulte-Zeu sieht den TÜV Rheinland in der Verantwortung. Das Medizinproduktegesetz sieht neben der eigentlichen Zulassungsprüfung auch Überraschungskontrollen beim Hersteller vor. Diese habe der TÜV jedoch vernachlässig und lediglich angemeldete Überprüfungen durchgeführt, so Schulte-Zeu. Auch Gesundheitsminister Bahr forderte als Konsequenz mehr unangekündigte Kontrollen und Überprüfungen auf dem Gesundheitssektor.