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Pflegeversicherung

Pflegezusatzversicherung staatliche Förderung – Geld vom Staat

19. Juli 2025

Die Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung, auch als „Pflege-Bahr“ bekannt, ist ein wichtiges Instrument zur finanziellen Absicherung im Pflegefall.

Mit einer jährlichen Förderung von 60 Euro unterstützt der Staat Bürgerinnen und Bürger dabei, sich gegen die hohen Kosten der Pflege abzusichern. Angesichts steigender Pflegekosten und einer alternden Gesellschaft wird diese Förderung immer wichtiger.

Was ist die staatliche Förderung bei Pflegezusatzversicherungen?

Inhaltsverzeichnis

Die staatliche Förderung für Pflegezusatzversicherungen wurde 2013 durch das Pflegeneuausrichtungsgesetz eingeführt und ist nach dem ehemaligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr benannt. Der Staat zahlt einen monatlichen Zuschuss von 5 Euro (60 Euro jährlich) zu privaten Pflegetagegeldversicherungen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Grundprinzip der Förderung bei Pflege Bahr

Die Förderung dient dazu, die Eigenverantwortung der Bürger bei der Pflegevorsorge zu stärken. Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Grundversorgung bietet, soll die staatliche Unterstützung den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung erleichtern.

Warum wurde die Pflegeversicherung Förderung eingeführt?

Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde bewusst als Teilkaskoversicherung konzipiert und deckt nur etwa die Hälfte der tatsächlichen Pflegekosten ab. Mit der staatlichen Förderung soll insbesondere Menschen mit geringem Einkommen oder Vorerkrankungen der Zugang zu einer privaten Pflegevorsorge ermöglicht werden.

Voraussetzungen für die staatliche Förderung in der Pflege-Bahr-Versicherung

Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen sowohl die Versicherten als auch die Versicherungsunternehmen bestimmte Kriterien erfüllen.

Voraussetzungen für Versicherte

Persönliche Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Versicherung in der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung
  • Noch kein Bezug von Pflegeleistungen
  • Mindestbeitrag: 10 Euro monatlich (ohne Förderung)

Förderungshöhe:

  • Monatlicher Zuschuss: 5 Euro
  • Jährlicher Zuschuss: 60 Euro
  • Effektiver Mindestbeitrag: 15 Euro monatlich (10 Euro Eigenanteil + 5 Euro Förderung)

Voraussetzungen für Versicherer

Kontrahierungszwang:

  • Alle förderfähigen Personen müssen aufgenommen werden
  • Keine Ablehnungen aufgrund von Vorerkrankungen oder Alter
  • Keine Gesundheitsprüfung erforderlich

Leistungsanforderungen:

  • Mindestleistung in Pflegegrad 5: 600 Euro monatlich
  • Leistungen in allen Pflegegraden 1-5
  • Keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse

Pflege-Bahr: Leistungen nach Pflegegraden

Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung muss bestimmte Mindestleistungen erbringen, die sich nach den Pflegegraden richten.

Mindest-Leistungen im Überblick

Pflegegrad Mindestleistung Prozentsatz
Pflegegrad 1 60 Euro monatlich 10%
Pflegegrad 2 120 Euro monatlich 20%
Pflegegrad 3 180 Euro monatlich 30%
Pflegegrad 4 240 Euro monatlich 40%
Pflegegrad 5 600 Euro monatlich 100%

Zusätzliche Leistungsmerkmale der private Pflegezusatzversicherung

Wartezeit:

  • Bis zu 5 Jahre Wartezeit möglich
  • Keine Wartezeit bei Unfällen (bei vielen Anbietern)

Beitragszahlung:

  • Fortsetzung auch im Pflegefall
  • Keine Beitragsbefreiung vorgesehen

Fallbeispiele: Beispiel-Berechnungen für verschiedene Pflegegrade

Um die Auswirkungen der staatlichen Förderung zu verdeutlichen, zeigen folgende Beispiele die finanzielle Entlastung in verschiedenen Pflegesituationen.

Beispiel 1: Pflegegrad 2 – häusliche Pflege

Monatliche Kosten ambulante Pflege: 1.500 Euro

  • Pflegesachleistung gesetzlich: 796 Euro
  • Eigenanteil ohne Zusatz: 704 Euro
  • Leistung Pflege-Bahr (Minimum): 120 Euro
  • Verbleibender Eigenanteil: 584 Euro

Mit staatlicher Förderung:

  • Monatlicher Beitrag: 15 Euro
  • Davon Eigenanteil: 10 Euro
  • Staatlicher Zuschuss: 5 Euro

Beispiel 2: Pflegegrad 4 – stationäre Pflege

Monatliche Kosten Pflegeheim: 2.984 Euro (Bundesdurchschnitt 2025)

  • Leistung Pflegeversicherung: 1.855 Euro
  • Eigenanteil ohne Zusatz: 1.129 Euro
  • Leistung Pflege-Bahr (Minimum): 240 Euro
  • Verbleibender Eigenanteil: 889 Euro
  • Beispiel 3: Pflegegrad 5 – stationäre Pflege

Monatliche Kosten Pflegeheim: 2.984 Euro

  • Leistung Pflegeversicherung: 2.096 Euro
  • Eigenanteil ohne Zusatz: 888 Euro
  • Leistung Pflege-Bahr (Minimum): 600 Euro
  • Verbleibender Eigenanteil: 288 Euro

Eigenanteile bei Pflegekosten in Deutschland

Die Eigenanteile bei Pflegekosten sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und stellen für viele Familien eine erhebliche finanzielle Belastung dar.

Entwicklung der Eigenanteile 2025

Bundesdurchschnitt stationäre Pflege:

  • Jahr: 2.984 Euro monatlich
  • Jahr: 2.370 Euro monatlich
  • Jahr: 2.095 Euro monatlich
  • Ab 4. Jahr: 1.750 Euro monatlich

Regionale Unterschiede in Deutschland

Die Eigenanteile variieren erheblich zwischen den Bundesländern:

  • Höchste Kosten: Bremen (3.456 Euro), Saarland (3.380 Euro)
  • Niedrigste Kosten: Sachsen-Anhalt (2.443 Euro)
  • Durchschnitt: 2.984 Euro im ersten Jahr

Zusammensetzung der Eigenanteile

Bestandteile der monatlichen Kosten:

  • Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE): 1.760 Euro
  • Unterkunft und Verpflegung: 990 Euro
  • Investitionskosten: 498 Euro
  • Minus Zuschüsse je nach Aufenthaltsdauer

Vergleich: Geförderte vs. ungeförderte Pflegezusatzversicherung

Die Entscheidung zwischen einer geförderten und ungeförderten Pflegezusatzversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Vorteile der geförderten privaten Pflegeversicherung

Finanzielle Vorteile:

  • 60 Euro jährliche Förderung
  • Geringere Einstiegshürden
  • Planbare Kosten

Versicherungsschutz:

  • Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung
  • Schutz auch bei Vorerkrankungen
  • Kontrahierungszwang der Versicherer

Nachteile der geförderten privaen Pflegeversicherung

Leistungseinschränkungen:

  • Nur geringe Mindestleistungen
  • Beitragszahlung auch im Pflegefall
  • Längere Wartezeiten möglich

Beitragsentwicklung:

  • Ungewisse Beitragssteigerungen
  • Höhere Schadenserwartung im Kollektiv
  • Keine Beitragsbefreiung

Wann ist die Pflege-Bahr Versicherung sinnvoll?

Empfehlenswert für:

  • Personen mit Vorerkrankungen
  • Ältere Menschen (ab 50+ Jahren)
  • Menschen mit geringem Einkommen
  • Als Grundabsicherung

Weniger geeignet für:

  • Gesunde, junge Menschen
  • Personen mit höherem Schutzbedarf
  • Bei Bedarf nach umfassender Absicherung

Lohnt sich eine Private Pflegeversicherung

Antrag und Abwicklung der staatlichen Förderung

Der Antrag für die staatliche Förderung erfolgt direkt beim Versicherungsunternehmen und wird automatisch weitergeleitet.

Antragsverfahren für Fördermittel

Schritte zum Förderantrag:

  1. Auswahl eines Pflege-Bahr-Tarifs
  2. Antrag beim Versicherungsunternehmen
  3. Automatische Weiterleitung an Fördereinrichtung
  4. Bestätigung der Förderung
  5. Beginn der Beitragszahlung

Auszahlung der Pflege-Bahr Förderung

Förderungsweise:

  • Direkte Zahlung an Versicherungsunternehmen
  • Reduzierung des zu zahlenden Beitrags
  • Monatliche Verrechnung von 5 Euro

Kündigungsregelungen

Besonderheiten:

  • Keine ordentliche Kündigung möglich
  • Kündigung nur bei Beitragsverzug
  • Schutz vor Leistungsausschlüssen

Kombinationsmöglichkeiten mit anderen privaten PV-Versicherungen

Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung kann mit anderen Versicherungsformen kombiniert werden.

Staatliche Förderung aufstocken

Kombination mit ungeförderten Tarifen:

  • Pflege-Bahr als Grundabsicherung
  • Zusätzliche Pflegetagegeldversicherung
  • Höhere Gesamtleistung

Vorteile der Kombination:

  • Flexible Anpassung an Bedürfnisse
  • Optimierung des Preis-Leistungs-Verhältnisses
  • Absicherung verschiedener Risiken

Betriebliche Pflegeversicherung

Ergänzung durch Arbeitgeber:

  • Zusätzliche Absicherung über den Arbeitgeber
  • Gruppenrabatte möglich
  • Steuerliche Vorteile

Aktuelle Entwicklungen und Ausblick in der privaten Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung steht vor großen Herausforderungen, die auch die staatliche Förderung beeinflussen.

Demografischer Wandel

Entwicklung der Pflegebedürftigen:

  • 2023: 5,7 Millionen Pflegebedürftige
  • 2050: Verdopplung erwartet
  • Steigende Kosten pro Fall

Herausforderungen in der Finanzierbarkeit der Pflege

Beitragsentwicklung:

  • Erhöhung auf 3,6% ab 2025
  • Weitere Steigerungen absehbar
  • Druck auf private Vorsorge

Reformdiskussion

Mögliche Änderungen:

  • Erhöhung der Fördersätze
  • Flexibilisierung der Bedingungen
  • Vollversicherungsmodelle

FAQ – Häufig gestellte Fragen Pflegezusatzversicherung staatliche Förderung – Geld vom Staat

1. Wer kann die staatliche Förderung für Pflegezusatzversicherungen erhalten?

Alle Personen ab 18 Jahren, die in der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung versichert sind und noch keine Pflegeleistungen bezogen haben, können die staatliche Förderung erhalten. Der Gesundheitszustand spielt keine Rolle, da keine Gesundheitsprüfung stattfindet.

2. Wie hoch ist die staatliche Förderung und wie wird sie ausgezahlt?

Die staatliche Förderung beträgt 5 Euro monatlich (60 Euro jährlich). Sie wird direkt an das Versicherungsunternehmen gezahlt und reduziert den zu zahlenden Beitrag. Bei einem Mindestbeitrag von 15 Euro zahlen Sie effektiv nur 10 Euro selbst.

3. Kann ich die geförderte Pflegezusatzversicherung jederzeit kündigen?

Nein, bei geförderten Tarifen ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich. Eine Kündigung ist nur bei Beitragsverzug oder in besonderen Ausnahmefällen möglich. Dies soll die langfristige Vorsorge sicherstellen.

4. Wie unterscheiden sich die Leistungen zwischen geförderten und ungeförderten Tarifen?

Geförderte Tarife bieten nur die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen (60-600 Euro je nach Pflegegrad) und erfordern die Fortsetzung der Beitragszahlung auch im Pflegefall. Ungeförderte Tarife können höhere Leistungen bieten und oft eine Beitragsbefreiung im Pflegefall.

5. Lohnt sich die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung für junge Menschen?

Für gesunde, junge Menschen ist oft eine ungeförderte Pflegezusatzversicherung vorteilhafter, da sie bessere Leistungen bei günstigen Beiträgen bietet. Die geförderte Variante eignet sich besonders für Personen mit Vorerkrankungen oder höherem Alter, die sonst keine Pflegezusatzversicherung erhalten würden.