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KV Zusatzbeitrag 2015 Übersicht

Krankenkassen Zusatzbeitrag 2015: AOK TK DAK Barmer

27. Januar 2015

Sonderbeitrag Krankenversicherung

Krankenkassen Zusatzbeitrag 2015 AOK TK DAK Barmer

Der Zusatzbeitrag als individueller Sonderbeitrag für die Krankenversicherung wurde den Kassen im Gegenzug zu einem verringerten KV-Beitragssatz (Grundbeitrag) zugestanden. Doch was steckt hinter dem Krankenkassen Zusatzbeitrag 2015, wer muss ihn zahlen und in welcher Höhe bei den größten Krankenkassen wie der AOK, TK, DAK oder Barmer GEK?

Welche Rechte haben Versicherte gegenüber ihrer Krankenkasse und welche Möglichkeiten der Kündigung des Krankenkassenwechsels und Fristen gibt es? Lohnt sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung?

Krankenversicherungsbeitrag 2015: KV-Beitragssatz 14,6 Prozent

Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse ist ein Versicherungsbeitrag, der verpflichtend von allen Mitgliedern der jeweiligen Kasse bezahlt werden muss. Dabei teilen sich je zur Hälfte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in den derzeit 14,6 %igen Beitragssatz zur Krankenversicherung in 2015.

Dies geschieht in der Regel automatisch mit der Lohnabrechnung. Der Versicherte muss sich nicht um die rechtzeitige Zahlung seines Krankenkassenbeitrages kümmern.

Individueller Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung 2015

Da die Lohnnebenkosten, zu denen auch der Krankenversicherungsbeitrag gehört, ständig steigen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen sinkt, hat die Bundesregierung einen Schritt zur Absenkung dieser Kosten beschlossen.

Seit 1.1.2015 wird von den Versicherten und damit auch von den Arbeitgebern nur noch ein verringerter Grundbeitrag in Höhe von 14,6 % des Bruttoeinkommens verlangt.

Doch die Krankenkassen wollen nur ungern auf einen Teil der Beiträge verzichten; beklagen sie doch seit längerer Zeit die steigenden Kosten bei nicht gleichzeitig steigenden Einnahmen. Daher hat jede Krankenkasse nun das Recht, ab 2015 einen sogenannten KV Zusatzbeitrag zu verlangen.

Einkommensabhängiger Krankenkassen Zusatzbeitrag ab 2015

Die Anteile von jeweils 7,3 % des Bruttolohnes, die Versicherter und Arbeitgeber (auch Rentenkasse etc.) zahlen, fließen in den Gesundheitsfonds, der noch mit diversen Steuerzuschüssen aufgestockt wird. Aus diesem erhalten die Krankenkassen ihre Zuweisungen.

Kommen Sie mit diesem Geld nicht aus, dürfen Sie nun nach neusten Regelungen einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben, der sich nach dem Willen der Gesetzgeber bei durchschnittlich 0,9 % bewegen wird. Doch die tatsächliche prozentuale Höhe kann jede Krankenkasse selbst festlegen.

Die derzeit günstigsten Krankenkassen mit geringstem Zusatzbeitrag 2015

Mit geringem Zusatzbeitrag kommen derzeit (Stand Januar 2015) nur noch wenige Krankenkassen aus. So kommt die Metziger BKK ohne Krankenkassen Zusatzbeitrag in 2015 aus, ebenso die BKK EUREGIO.

Einen relativ geringen Zusatzbeitrag erhebt beispielsweise die BKK Faber-Castell und Partner mit 0,35 %. Damit zahlen diese Mitglieder insgesamt 14,95 % ihres Einkommens als Beitrag in die Krankenkasse ein.

  • Kein Krankenkassen Zusatzbeitrag 2015 bei Metziger BKK und BKK EUREGIO

Die teuersten Krankenkassen mit höchstem KV Zusatzbeitrag 2015

Die derzeit höchsten KV Zusatzbeiträge verlangen die Brandenburgische BKK mit 1,3 % und die IKK Südwest mit stattlichen 1,2 %. Gleiches müssen die Mitglieder der BKK Braun-Gillette und der BKK family zahlen.

Viele große Kassen entschlossen sich zu einem Beitrag von 0,9 %, wie zum Beispiel die Barmer GEK, die DAK-Gesundheitskasse und die KKH Kaufmännische Krankenkasse.

Ebenfalls insgesamt 15,5 % berappen müssen die Mitglieder von den Allgemeinen Ortskrankenkassen Baden-Württemberg, Bayern, Bremen-Bremerhaven und Hessen, sowie Nordost, NordWest, Rheinland-Hamburg und Rheinland-Pfalz/Saarland. Nur weniger der AOKs bieten ihre Leistungen günstiger an, wie die in Sachsen-Anhalt (0,3 %), die AOK Plus (0,3 %) und die AOK Niedersachsen (0,8 %).

Zusatzbeitrag 2015 der Allgemeinen Ortskrankenkassen AOK

  • AOK Sachsen-Anhalt 0,3%
  • AOK Plus 0,3%
  • AOK Niedersachsen 0,8%
  • Alle übrigen AOK 0,9%

Zusatzbeitrag 2015 der Techniker Krankenkasse DAK KKH und Barmer GEK

  • Techniker Krankenkasse TK 0,9%
  • Barmer GEK 0,9%
  • Deutsche Angestellten Krankenkasse DAK 0,9%
  • Kaufmännische Krankenkasse KKH 0,9%

Das Ziel des zusätzlichen KV Sonderbeitrages

Entsprechend des Zieles der Regierung soll der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung den Kassen die Möglichkeit bescheren, finanzielle Engpässe zu überstehen. Andererseits soll der Wettbewerb unter den Krankenkassen gestärkt werden, da diese ein höheres Kostenbewusstsein entwickeln würden, um den Versicherten keine Zusatzbeiträge abverlangen zu müssen.

Bonusprogramme und Vorteile

Die Medaille hat jedoch auch eine gute Seite für die Versicherten. Denn Kassen, die vorbildlich wirtschaften und gut mit ihren Geldern auskommen, haben auch die Möglichkeit, ihren Mitgliedern eine Art „Belohnung“ in Form von Prämien oder zusätzlichen Leistungen zukommen zu lassen. Sowohl diese Prämienzahlungen als auch die Zusatzbeiträge muss sich die Krankenkasse allerdings vom Bundesversicherungsamt genehmigen lassen.

Gerechtigkeit durch die Kopplung an das Einkommen

Bewusst hat man sich dagegen entschieden, einen festen Beitrag von den Mitgliedern zu verlangen. Denn wer mehr verdient, soll auch mehr für die Versichertengemeinschaft tun.

Beispielberechnung:

Nehmen wir ein Beispiel an: eine Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 0,4 %.

Ein Durchschnittsverdiener mit einem Bruttogehalt von monatlich 2.500 Euro muss demnach 120 Euro jährlich zusätzlich zahlen. Verdient ein anderer Arbeitnehmer wesentlich besser, nämlich 4.050 Euro brutto monatlich, zahlt er im Jahr 194 Euro mehr in die Krankenkasse ein. Dies hat das Kieler Institut für Mikrodaten-Analyse errechnet.

Krankenkassenwechsel 2015

Versicherte können sich ihre Krankenkasse frei wählen. Wonach Sie beim Vergleich schauen, ist ihnen überlassen. Bei einem gleichmäßigen, gesetzlich festgelegten Beitragssatz, kann dies nur die Leistung sein. Nun aber spielt bei einem solchen Vergleich auch wieder der Beitragssatz eine Rolle – nämlich die Höhe des Zusatzbeitrages.

Sonderkündigungsrecht: Recht auf Kündigung nach Beitragserhöhung

Aufgrund der Erhebung oder der Veränderung des Zusatzbeitrages genießen die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt, mit einer dreimonatigen Kündigungszeit kann der Arbeitnehmer seine Mitgliedschaft in seiner bisherigen Krankenkasse beenden, und in eine andere wechseln.

  • Beispiel: eine Kasse erhebt erstmalig zum 1.2.2015 einen Zusatzbeitrag. Dieser wird rechtzeitig angekündigt, sodass der Versicherte dieses Datum nutzen kann, um zum 30.4. (dreimonatige Kündigungsfrist) seine Mitgliedschaft zu beenden. Er muss sich dann ab dem 1.5. in einer anderen Krankenkasse versichert haben.

Wechsel in eine private Krankenkasse 2015

Gut überlegt sein will der Wechsel in eine private Krankenkasse, den der Versicherte unter bestimmten Umständen beantragen kann. Dies ist der Fall, wenn ein Angestellter über 4.050 Euro bzw. 4.462,50 Euro (siehe besondere und allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 2014)monatlich brutto verdient. Selbständige und Beamte müssen keine Voraussetzungen im Einkommen erfüllen.

  • Doch Vorsicht: auch die Beiträge in der PKV können steigen.

Außerdem: viele privat Versicherte leisten sich aufgrund der hohen Kosten nur noch einen Basistarif auf dem Niveau der Regelleistungen, und können somit die landläufig bekannten Besserversorgungen ebenfalls nicht mehr in Anspruch nehmen. Zumal die Rückkehr in die gesetzliche Kasse mehr oder weniger versperrt bleibt, will ein solcher Schritt gut überlegt sein.

  • Für Beamte und Gutverdiener ist die Private Krankenversicherung eine sinnvolle Alternative

Allerdings gibt es auch bei den PKVen große Unterschiede in den Preisen und Leistungen. Ein ausgiebiger Vergleich z.B. an Hand des großen PKV Test der Stiftung Warentest lohnt.

Kein Arbeitgeberzuschuss zum Krankenkassen Zusatzbeitrag

Da anders als beim Grundbeitrag der Arbeitgeber am Zusatzbeitrag nicht beteiligt wird, ist es allein eine Belastung der Versicherten, wenn der zusätzliche Krankenkassenbeitrag steigt. Daher ist es durchaus für viele Mitglieder ein Grund, die Krankenkasse nach der Höhe des Zusatzbeitrages auszuwählen.

Die Krankenkassen sind damit gezwungen, zwischen einer besseren Finanzierung durch höheren Beitrag und einer guten Ausgangslage für die Werbung neuer Mitglieder zu entscheiden. Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass keine der Krankenkassen in absehbarer Zeit den Zusatzbeitrag erheblich anheben wird.