JAEG 2014
Versicherungspflichtgrenze 2014 Jahresarbeitsentgeltgrenze
9. Oktober 2013
Die Versicherungspflichtgrenze 2014 oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 2014 ist eine wichtige Rechengröße des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie wird jährlich neu vom Gesetzgeber bestimmt und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bzw. dem Lohnniveau angepasst. Die JAEG 2014 ist eine Obergrenze, die bestimmt, ob ein Arbeitnehmer der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) unterliegt oder nicht.
Neue Versicherungspflichtgrenze 2014
Inhaltsverzeichnis
Im kommenden Jahr steigt die Versicherungspflichtgrenze 2014 für die Krankenversicherung auf 53.550 Euro/Jahr. Damit nimmt die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2014 gegenüber dem Vorjahr 2013 zu, dessen Wert bei 52.200 Euro lag. Ein Arbeitnehmer, der ein jährliches Bruttoeinkommen erzielt, das oberhalb der JAEG liegt, ist von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreit, und darf sich in der privaten Krankenversicherung versichern.
Voraussetzung für den Wechsel in die PKV ist, dass er im vorausgegangenen Jahr die Versicherungspflichtgrenze mit seinem Jahres-Bruttoeinkommen überschritten hat. Außerdem muss er mit seinem regelmäßigen Einkommen voraussichtlich auch im aktuellen Jahr die JAEG überschreiten. Dies ist zum Beispiel relevant, wenn ein Arbeitnehmer den Wechsel in eine Teilzeitbeschäftigung plant.
Im Hinblick auf die gesetzliche Krankenversicherung erhält ein Arbeitnehmer, der mit seinem Gehalt die JAEG überschreitet, automatisch den Status eines freiwillig Versicherten, wenn er dort verbleiben möchte. Solange das jährliche Bruttoeinkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze bleibt, ist der Arbeitnehmer jedoch gesetzlich verpflichtet, sich in der GKV zu versichern.
JAEG nicht zu verwechseln mit BBG
Von der Versicherungspflichtgrenze oder Jahresarbeitsentgeltgrenze ist seit 1.1.2003 eine andere Größe genau zu unterscheiden, deren Werte vordem identisch waren, nämlich die Beitragsbemessungsgrenze oder BBG. Letztere hat eine ganz andere Bedeutung als die der JAEG, nämlich den Beitragssatz nach oben zu deckeln. Seit 2003 liegt die BBG immer etwas unter dem Wert der JAEG.
Allgemeine und besondere Versicherungspflichtgrenze 2014
Innerhalb der Versicherungspflichtgrenze unterscheidet man noch zwischen einer allgemeinen und einer besonderen Entgeltgrenze. Die allgemeine Versicherungspflichtgrenze steigt von 52.200 EUR in 2013 auf 53.550 EUR in 2014. Die besondere ermäßigte JAEG gilt für PKV-Bestandsfälle, d.h. für alle diejenigen Versicherten, die bis zum 31.12.2002 in der PKV versichert waren. Die besondere ermäßigte JAEG wird ebenfalls erhöht von 47.250 EUR im Jahr 2013 auf 48.600 EUR für das Jahr 2014. Bei der jährlichen Anpassung der JAEG berücksichtigt der Gesetzgeber die Bruttolohnsumme der Arbeitnehmer, wie sie sich vom vergangenen Jahr zum vorvergangenen Jahr entwickelt hat. Zumeist ergibt sich eine Erhöhung, wie die Entwicklung der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 2010 bis 2014 zeigt (Ausnahme 2011):
JAEG 2014: 53.550 EUR (voraussichtlich)
JAEG 2013: 52.200 EUR
JAEG 2012: 50.850 EUR
JAEG 2011: 49.500 EUR
JAEG 2010: 49.950 EUR
Berechnung der Jahresarbeitsentgeltgrenze 2014
Zum Jahres-Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers, an das die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2014 als Messgröße angelegt wird, gehören nicht nur das monatliche Arbeitsentgelt, sondern auch zusätzliche Einnahmen der Erwerbstätigkeit, wie Sonderzahlungen, z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen, Zulagen, Bereitschaftsdienstvergütungen (Klinikpersonal) und pauschale Überstundenvergütungen. Nicht zum Jahres-Bruttoeinkommen in Bezug auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze dagegen gehören folgende Einnahmen und Vergütungen, die daher nicht in das Jahres-Bruttoeinkommen einberechnet werden dürfen:
Vergütungen für Überstunden, pauschal bestimmte Direktversicherungsbeiträge, Fahrtkostenersatz und Zuschläge aufgrund des Familienstandes (z.B. Kindergeld).
Bezugsgröße zur Versicherungspflichtgrenze JAEG 2014
Die JAEG 2014 ist abhängig von der sogenannten Bezugsgröße 2014. Die Bezugsgröße 2014 ist eine Größe im Sozialversicherungsrecht, von der verschiedene Grenzwerte und Rechengrößen im Sozialversicherungssystem hergeleitet werden. Die Bezugsgröße ist hinsichtlich Ost und West in der Regel unterschiedlich, und wird ebenfalls jährlich angepasst. Für die Kranken- und Pflegeversicherung jedoch ist die Bezugsgröße in Ost und West identisch. In der Kranken- und Pflegeversicherung gilt bundesweit die Bezugsgröße West, so dass die JAEG in allen deutschen Bundesländern einheitlich die gleiche Höhe hat.