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JAEG 2015

Jahresarbeitsentgeltgrenze 2015: JAEG

6. Oktober 2014

JAEG 2015

Arbeitsentgelt JAEG 2015

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2015 wird aktuellen Informationen zufolge erneut angehoben. Ab dem kommenden Jahr ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung nur noch dann möglich, wenn Versicherte ein Einkommen von brutto 54.900 Euro erzielen. Andernfalls ist ein Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung unumgänglich. Damit steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze, kurz JAEG,  in 2015 erneut.

Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG 2015 steigt um 2,5 Prozent

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist keine feste Einkommensgrenze, sonder sie orientiert sich am Einkommen der Deutschen. Steigt das allgemeine Lohnniveau, wird auch diese Verdienstgrenze angehoben, um unangemessene Benachteiligungen zu vermeiden. Um fair zu handeln, überprüft eine Kommission der Bundesregierung in jedem Herbst die Einkommensentwicklung in Deutschland und errechnet anhand eines festgelegten Schemas die neuen Verdienstgrenzen.

Hierzu gehört neben der Jahresarbeitsentgeltgrenze natürlich auch die Beitragsbemessungsgrenze, kurz BBG 2015. Sie gibt an, bis zu welchem Bruttoverdienst sich der Beitrag für die gesetzliche Versicherung erhöht. Ab 2015 gilt eine Jahresarbeitsentgeltgrenze von 54.900 Euro. Gegenüber 2015 entspricht dies einem Anstieg von 2,5 Prozent oder 1.350 Euro pro Jahr. Für viele Versicherte wird es aufgrund dieser Anhebung nun wieder schwerer, in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Für Menschen, die privat versichert sind, nach der Anhebung aber unter diese Grenze rutschen, tritt sogar die Versicherungspflicht wieder ein und sie müssen sich erneut gesetzlich versichern. Aus diesem Grund findet die Festlegung der neuen Versicherungspflichten in jedem Jahr große Beachtung, und zwar sowohl seitens der Versicherten wie auch seitens der Versicherungswirtschaft.

Versicherungspflicht und Jahresarbeitsentgeltgrenze

Arbeitnehmer in Deutschland unterliegen generell der Versicherungspflicht in den Sozialversicherungen. Dies gilt für die Krankenversicherung ebenso wie für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. In der Krankenversicherung besteht jedoch die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Dies ist allerdings nur Gutverdienern möglich, die eine bestimmte Einkommensgrenze, die Jahresarbeitsentgeltgrenze, überschreiten. Diese Verdienstgrenze wird vielfach auch Versicherungspflichtgrenze genannt und zeigt, dass es ab diesem Gehalt möglich ist, der Versicherungspflicht zu entgehen.

Wer die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, kann bei der bisherigen Krankenkasse einen Antrag stellen, um eine Befreiung von der Versicherungspflicht zu erreichen. Wurde dies bestätigt, ist der Wechsel in die private Krankenversicherung möglich. Dabei ist allerdings zu beachten, dass ein Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze die Versicherungspflicht erneut eintreten lässt. Sollte diese also nur sehr knapp überschritten werden, sollte genau überlegt werden, ob sich ein Wechsel in die PKV tatsächlich lohnt und es auch im kommenden Jahr mit einer voraussichtlich erneuten Erhöhung der JAEG möglich ist, diese zu übertreffen.

Der Wechsel in die private Krankenversicherung 2015

Mit einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze 2015 ist es also möglich, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Nach wie vor nutzen zahlreiche gesetzlich Versicherte diese Möglichkeit und kehren der GKV den Rücken. Als Grund wird vor allem der begrenzte Leistungsumfang angegeben, denn die gesetzliche Versicherung ist in ihrer Festlegung nicht frei. Der Versicherungsumfang wird vielmehr gesetzlich bestimmt und kann bei Bedarf, etwa bei fehlenden finanziellen Mitteln, auch gekürzt werden.

In der privaten Krankenversicherung hingegen gilt der festgelegte Leistungsumfang, der individuell für die einzelnen Tarife festgelegt wurde. Vor allem Gutverdiener, die hohe Beiträge für die gesetzliche Versicherung zahlen müssen, nutzen beim Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln und eine Versicherung nach Wunsch zu finden.

Zwar müssen die neuen Verdienstgrenzen (BBG und JAEG 2015) noch bestätigt werden, Experten gehen jedoch davon aus, dass diese wie genannt übernommen werden. Auch in der Vergangenheit folgte die Bundesregierung stets den Vorgaben ihrer Kommission und übernahm die neuen Einkommensgrenzen ohne Änderung.