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GKV

GKV & PKV: Was ändert sich 2012?

16. Dezember 2011

Auf dem Sektor der privaten als auch auf dem Sektor der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich 2011 viel getan. Eine neue Gesundheitsreform steht 2012 zwar nicht an, jedoch wurden einige Hebel umgelegt, die einen großen Einfluss auf die jeweiligen Krankenkassen haben dürften.

So wollen 2012 fast alle gesetzlichen Krankenkassen auf einen Zusatzbeitrag verzichten. Viele private Krankenkassen wollen 2012 wieder mehr Qualität und weniger Quantität anbieten und sich auf die ursprüngliche Zielgruppe der PKV, die Besserverdiener, konzentrieren.

Kaum noch Zusatzbeiträge 2012

Nur noch insgesamt 11 Krankenkassen erheben aktuell einen Zusatzbeitrag. Für 2012 kündigten 9 der verbliebenen 11 Krankenkassen an, den Zusatzbeitrag im Laufe des Jahres abschaffen bzw. aussetzen zu wollen. Bei den 2 übrigen Krankenversicherern ist zu diesem Thema bisher noch keine Entscheidung gefallen.

Grund für die Abschaffung ist das große finanzielle Polster, dass sich die GKV im Laufe des Jahres aufgebaut hat. Aktuell beläuft der Überschuss auf rund 3,9 Milliarden Euro aus den ersten 9 Monaten 2011. Viele  Experten rechnen jedoch fest damit, dass 2013 erste Krankenkassen den Zusatzbeitrag wieder ins Programm mit aufnehmen müssen.

Beitragssatz der gesetzlichen Kassen bleibt gleich

Trotz des hohen Überschusses wird es auch 2012 keine Senkung des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung geben. Dieser liegt aktuell bei 15,5 Prozent (Arbeitgeber: 7,3 % – Arbeitnehmer: 8,2 %), dies wird sich auch 2012 nicht ändern. Um jedoch effizienter agieren zu können sowie mehr Kontrolle über die eignen Finanzgeschäfte zu erhalten, fordern viele Krankenkassen die Beitragsautonomie zurück.

Mehr Selbstbestimmung und Freiheit bei der Beitragsgestaltung ermögliche es den Kassen, die Entwicklung sowie das Wachstum und damit auch den Wettbewerb voranzutreiben. Eine Antwort der Regierung auf diese Forderungen steht noch aus, die Rückkehr der Beitragsautonomie ist aber aktuell eher unwahrscheinlich.

Höhere Jahresarbeitsentgeltgrenze/Beitragsbemessungsgrenze 2012

Auch Ende 2011 erfolgt eine Anpassung der Jahresarbeitsentgeltgrenze sowie der Beitragsbemessungsgrenze aufgrund der aktuellen Entwicklung der Löhne und Gehälter in Deutschland. Die Versicherungspflichtgrenze wird daher von aktuell 49.500 Euro auf 50.850 Euro angehoben.

Dies bedeutet, dass der Wechsel in die private Krankenversicherung für potenzielle Wechselkandidaten leicht erschwert wird. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) erfährt 2012 eine Erhöhung von 44.500 Euro auf 45.900 Euro. Dies ist jedoch nur minimal bedeutsam für die private Krankenversicherung, da die BBG nur im Basistarif zum Einsatz kommt. Der maximale Beitrag zur GKV steigt durch die Erhöhung für Arbeitgeber um 8,22 Euro und für Arbeitnehmer um 9,22 Euro.