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GKV

GKV: BKKen sehen sich bei Mittelvergabe benachteiligt

13. Juli 2011

Aus einer aktuellen Studie des Kieler Instituts für Mikrodaten-Analyse geht hervor, dass die Betriebskrankenkassen (BKK) nicht genügend Gelder aus dem Gesundheitsfond erhalten. Gerade beim Krankengeld seien die Zuweisungen so weit standardisiert, das sich daraus rund 205 Millionen Euro Fehllokationen für die BKKen ergeben hat. Die Studie wurde am Dienstag in Berlin vorgestellt.

Versicherungsstrukturen der BKK werden nicht berücksichtigt

Laut IfMDA-Leiter Thomas Drabinski ergeben sich die Fehllokationen der BKKen beim Krankengeld aus der Tatsache, dass die hauseigenen Versichertenstrukturen der BKKen bei der Vergabe der Mittel aus dem Gesundheitsfond zu wenig berücksichtigt werden. Weder das Einkommen, noch die Anzahl der AU-Tags spiele bei der Zuweisung von Mitteln aus dem Gesundheitsfond eine Rolle, so dass viele BKKen mit den ihnen zugewiesenen Mitteln nicht alle Kosten für Krankengelder decken könnten.

BKKen fehlen rund 205 Millionen Euro

Die ideale Deckungsquote liege bei 100 Prozent, für die Ausgaben aus 2010 sei allerdings nur eine Deckungsquote von nur 88,5 Prozent zu erwarten. Damit fehlen den BKKen rund 205 Millionen Euro. „Nun sei der Gesetzgeber gefordert, die entsprechenden Weichen zu stellen und den Krankenkassen ihre Beitragsautonomie wieder zurückzugeben“, so Drabinski.

Neustrukturierung des Gesundheitsfonds

Für die Studie wurde rund 2 Millionen Versicherte aus 14 Unternehmenskrankenkassen untersucht. In Auftrag gegeben wurde die Studie von der BMW BKK. Ein Gutachten zu einer möglichen Neustrukturierung des Gesundheitsfonds aufgrund eines Risikoausgleichs wurde bereits durch den wissenschaftlichen Beirat des Bundesversicherungsamtes erarbeitet.