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Europäische Krankenversicherungskarte EKVK EHIC – Kosten & Gültigkeit in Ländern

20. Oktober 2023

Die Europäische Krankenversicherung bietet Versicherungsschutz für Reisende und Expatriates im Ausland. Mit zahlreichen Vorteilen dient sie als wichtige Absicherung während Auslandsaufenthalten.

Im Vergleich zu deutschen Krankenversicherungen, sowohl gesetzlichen als auch privaten, ermöglicht die Europäische Krankenversicherungskarte, kurz EKVK, eine umfassende Abdeckung in verschiedenen Ländern Europas (Europäische Union EU).

Obwohl die deutsche gesetzliche Krankenkasse eine gewisse Grundabsicherung bietet, ist eine zusätzliche internationale Krankenversicherung ratsam, um mögliche Kostenlücken zu schließen.

Die Europäische Krankenversicherung stellt sicher, dass medizinische Behandlungen und Notfallmaßnahmen im EU-Ausland abgedeckt sind. Erfahren Sie mehr über die Vorteile und Funktionen dieser wichtigen Absicherungsform.

Versicherungsschutz im Ausland | BMG

Inhaltsverzeichnis

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) stellt sicher, dass Menschen auch im Ausland einen angemessenen Versicherungsschutz haben. Es gibt jedoch verschiedene Regelungen je nach Land und Aufenthaltsdauer.

Regelungen je nach Land und Aufenthaltsdauer

Je nachdem, in welchem Land man sich aufhält und wie lange der Aufenthalt dauert, gelten unterschiedliche Regelungen für den Versicherungsschutz. Hier sind einige Beispiele:

  • Innerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR): Wenn man sich vorübergehend in einem EU- oder EWR-Land aufhält, hat man Anspruch auf medizinische Behandlung über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Diese Karte ermöglicht den Zugang zu notwendigen medizinischen Leistungen zu denselben Bedingungen wie die Einheimischen.
  • Schweiz: Die EHIC gilt auch in der Schweiz. Zusätzlich kann man eine private Reisekrankenversicherung abschließen, um einen umfassenden Versicherungsschutz zu erhalten.
  • Liechtenstein, Norwegen und Island: Auch hier ist die EHIC gültig. Eine zusätzliche Reisekrankenversicherung kann sinnvoll sein.
  • Drittstaaten außerhalb der EU/EWR: In einigen Ländern außerhalb der EU/EWR kann es erforderlich sein, eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen, um einen ausreichenden Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK / EHIC)

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) spielt eine zentrale Rolle beim Versicherungsschutz im Ausland. Mit dieser Karte hat man Anspruch auf medizinische Behandlung zu denselben Bedingungen wie die Einheimischen. Die Karte ist kostenlos und wird von den gesetzlichen Krankenkassen ausgegeben.

  • Im englischen wird die EKVK mit EHIC abgekürzt und steht für die Übersetzung European Health Insurance Card

Es ist wichtig, die Europäische Krankenversicherungskarte vor Reiseantritt zu beantragen und sie immer mit sich zu führen. Sie sollte bei Arztbesuchen oder im Krankheitsfall vorgelegt werden, um den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können.

Insgesamt sorgt das Bundesministerium für Gesundheit dafür, dass Menschen auch im Ausland einen angemessenen Versicherungsschutz haben. Je nach Land und Aufenthaltsdauer gelten jedoch unterschiedliche Regelungen.

Die Europäische Krankenversicherungskarte spielt dabei eine wichtige Rolle, um den Zugang zur medizinischen Versorgung sicherzustellen.

Europäische Krankenversicherungskarte und ihre Vorteile

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ist eine kostenlose Karte, die den Zugang zur medizinischen Versorgung im europäischen Ausland erleichtert. Die Karte ermöglicht es, Behandlungskosten direkt abzurechnen und gilt in allen EU-Mitgliedstaaten sowie einigen weiteren Ländern.

Vereinfachter Zugang zur medizinischen Versorgung

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte braucht man sich keine Sorgen um hohe Arztkosten oder Krankenhausrechnungen im europäischen Ausland zu machen. Die Karte ermöglicht es den Versicherten, bei deutschen Ärzten und Krankenhäusern dieselben Leistungen wie in Deutschland zu erhalten.

Direkte Abrechnung von Behandlungskosten

Ein großer Vorteil der Europäischen Krankenversicherungskarte ist die Möglichkeit, Behandlungskosten direkt abzurechnen. Das bedeutet, dass man nicht erst selbst für die Kosten aufkommen muss und sie später erstattet bekommt. Stattdessen werden die Kosten direkt zwischen der ausländischen Einrichtung und der deutschen Krankenkasse abgerechnet.

Verschiedene Tarife und Optionen

Bei der Europäischen Krankenversicherungskarte gibt es verschiedene Tarife und Optionen, aus denen man wählen kann. Man kann zwischen verschiedenen Leistungen und Prämien wählen, je nach den individuellen Bedürfnissen und dem gewünschten Versicherungsschutz im europäischen Ausland.

Die Europäische Krankenversicherungskarte bietet viele Vorteile für Reisende innerhalb Europas. Sie ermöglicht einen vereinfachten Zugang zur medizinischen Versorgung, die direkte Abrechnung von Behandlungskosten und gilt in vielen europäischen Ländern. Es ist wichtig, sich über die verschiedenen Tarife und Optionen zu informieren, um den besten Versicherungsschutz im europäischen Ausland zu erhalten.

Geltungsbereich der Europäischen Krankenversicherung EKVK EHIC

Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt in allen EU-Mitgliedstaaten sowie einigen weiteren Ländern wie Großbritannien, Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz. Dies bedeutet, dass man im Falle einer Erkrankung oder Verletzung während eines Aufenthalts in einem dieser Länder medizinische Versorgung erhalten kann, ohne hohe Kosten befürchten zu müssen.

In diesen EU-Ländern ist die EKVK / EHIC gültig

Liste aller EU-Staaten, in denen die Europäische Krankenversicherung gültig ist:

  1. Belgien
  2. Bulgarien
  3. Dänemark
  4. Deutschland
  5. Estland
  6. Finnland
  7. Frankreich
  8. Griechenland
  9. Irland
  10. Italien
  11. Kroatien
  12. Lettland
  13. Litauen
  14. Luxemburg
  15. Malta
  16. Niederlande
  17. Österreich
  18. Polen
  19. Portugal
  20. Rumänien
  21. Schweden
  22. Slowakei
  23. Slowenien
  24. Spanien
  25. Tschechien
  26. Ungarn
  27. Zypern

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), auch als EHIC (European Health Insurance Card) bekannt, wird nicht nur in den EU-Ländern, sondern auch in einigen anderen Staaten Europas anerkannt.

Hier sind die Länder, die nicht Mitglied der EU sind, die EHIC jedoch akzeptieren:

  1. Island
  2. Liechtenstein
  3. Norwegen
  4. Schweiz
  5. Großbritannien

Achtung: das Vereinigte Königreich Großbritannien nach dem Brexit spezielle Regelungen getroffen hat. Die EHIC, die vor dem Ende der Übergangsphase ausgestellt wurde, bleibt bis zu ihrem Ablaufdatum gültig, danach wird eine neue UK Global Health Insurance Card (GHIC) eingeführt.

Kostenerstattung bei Behandlungen im Ausland

Bei Behandlungen im Ausland gelten die geltenden Regelungen für die Kostenerstattung. Es ist wichtig, vorab Informationen zu den Erstattungsmodalitäten einzuholen, um unerwartete Kosten zu vermeiden.

Erstattung gemäß den geltenden Regelungen

Die Europäische Krankenversicherung bietet Versicherungsschutz in verschiedenen Ländern. Wenn man medizinisch notwendige Leistungen im Ausland benötigt, kann man in der Regel eine Erstattung beantragen. Die Höhe der Erstattung hängt von den Bestimmungen des jeweiligen Landes ab.

Direkte Abrechnung über die Europäische Krankenversicherungskarte

In einigen Fällen ist es möglich, dass die Kosten direkt über die Europäische Krankenversicherungskarte abgerechnet werden können. Das bedeutet, dass man sich nicht selbst um die Erstattung kümmern muss und keine Vorleistung erbringen muss. Dies kann besonders praktisch sein, wenn es um laufende Behandlungen oder ambulante ärztliche Dienste geht.

Unermessliche Kosten und lästige Nachzahlungen vermeiden

Es ist ratsam, sich vor einer Behandlung im Ausland gut zu informieren und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Andernfalls besteht das Risiko hoher Strafzahlungen oder lästiger Nachzahlungen. Eine kostenfreie Beratung kann dabei helfen, alle Fragen zur Kostenerstattung zu klären und einen kostenlosen Rückruf anzufordern.

Informationen zum gewünschten Tarif einholen

Jedes Land hat unterschiedliche Regelungen und Kostenstrukturen im Gesundheitswesen. Es ist wichtig, sich vorab über die Kosten für medizinische Leistungen im gewünschten Tarif zu informieren. So kann man unangenehme Überraschungen vermeiden und sicherstellen, dass man angemessen abgesichert ist.

Insgesamt ist es wichtig, vor einer Behandlung im Ausland Informationen zur Kostenerstattung einzuholen. Die Europäische Krankenversicherung bietet Unterstützung bei der Abrechnung von medizinischen Leistungen im Ausland, um unerwartete Kosten zu vermeiden.

Vorteile der Europäischen Krankenversicherung

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) bzw. European Health Insurance Card (EHIC) bietet verschiedene Vorteile für Reisende innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz und Großbritannien.

Hier sind die Vorteile der EKV-Karte aufgelistet:

  1. Einfacher Zugang zur medizinischen Versorgung: Mit der EHIC erhalten Reisende Zugang zu notwendiger medizinischer Versorgung unter denselben Bedingungen und Kosten wie die Einwohner des jeweiligen Landes.
  2. Kostenreduktion: In vielen Fällen sind medizinische Leistungen für Inhaber der EHIC kostenfrei oder werden zu einem reduzierten Preis angeboten.
  3. Direkte Abrechnung: Viele medizinische Einrichtungen rechnen die Kosten direkt mit der ausländischen Krankenversicherung ab, sodass Reisende nicht in Vorleistung treten müssen.
  4. Breite Anerkennung: Die EHIC wird in allen EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz anerkannt.
  5. Einfache Beantragung: Die EHIC wird in der Regel kostenlos von der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse ausgestellt.
  6. Keine zusätzliche Versicherung notwendig: Für kurze Aufenthalte oder Urlaubsreisen innerhalb des EWR und der Schweiz ist oft keine zusätzliche Reisekrankenversicherung notwendig, wenn man die EHIC besitzt.
  7. Schutz in vielen Ländern: Die EHIC bietet Schutz in 31 Ländern, was sie zu einem wertvollen Begleiter für Reisen innerhalb Europas macht.
  8. Deckung für verschiedene medizinische Leistungen: Die EHIC deckt eine breite Palette von medizinischen Leistungen ab, von Arztbesuchen über Krankenhausaufenthalte bis hin zu bestimmten Rezeptmedikamenten.
  9. Gültigkeit: Die Karte ist in der Regel für mehrere Jahre gültig und muss erst nach Ablauf dieses Zeitraums erneuert werden.
  10. Notfallversorgung: In Notfällen gewährleistet die EHIC den Zugang zu dringend benötigter medizinischer Versorgung.

Zu beachten ist, dass die EHIC nicht alle medizinischen Kosten abdeckt und nicht den gleichen Schutz wie eine Reisekrankenversicherung bietet.

Es kann sinnvoll sein, zusätzlich zur EHIC eine Reisekrankenversicherung abzuschließen, insbesondere wenn man außerhalb des Geltungsbereichs der EHIC reist oder wenn ein umfassenderer Schutz gewünscht wird.

Umfassender Schutz bei medizinischen Notfällen im Ausland

Mit der Europäischen Krankenversicherung erhalten Versicherte Leistungen, die sie vor den finanziellen Folgen unerwarteter medizinischer Kosten schützen. Egal ob es sich um stationäre Leistungen oder ambulante Behandlungen handelt, die Versicherten können auf eine leistungsstarke Absicherung zählen.

Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung in verschiedenen Ländern

Ein großer Vorteil der Europäischen Krankenversicherung ist der Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung in verschiedenen Ländern des europäischen Wirtschaftsraums.

Reisende müssen sich keine Sorgen machen, dass ihre bestehenden Krankheiten oder chronische Vorerkrankungen ihre Möglichkeiten einschränken könnten. Die Europäische Krankenversicherung ermöglicht den Versicherten den uneingeschränkten Zugang zu einer Vielzahl von Ärzten und Kliniken.

Finanzielle Absicherung für Reisende

Ein weiterer Pluspunkt ist die finanzielle Absicherung, die mit der Europäischen Krankenversicherung einhergeht. Dank günstiger Beiträge können Reisende ihren Urlaub genießen und wissen gleichzeitig, dass sie im Falle eines medizinischen Notfalls abgesichert sind.

Mit sofortigem Sonderkündigungsrecht haben Versicherte auch die Flexibilität, ihre Versicherung an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen.

Die Europäische Krankenversicherung bietet unbegrenzte Möglichkeiten für Reisende im europäischen Wirtschaftsraum. Sie stellt sicher, dass sie im Falle von medizinischen Notfällen den bestmöglichen Schutz erhalten und Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung haben.

Gleichzeitig sorgt sie dafür, dass Reisende finanziell abgesichert sind und ihren Urlaub ohne Sorgen genießen können.

Antragstellung und wichtige Hinweise zur Europäischen Krankenversicherung

Die Antragstellung für die Europäische Krankenversicherung erfolgt bei der zuständigen Krankenkasse, z.B. AOK, TK, Barmer, DAK etc. Es ist zu empfehlen, sich frühzeitig über die benötigten Unterlagen und Fristen zu informieren.

Gesundheitliche Angaben und medizinische Erkenntnisse

Bei der Antragstellung für die Europäische Krankenversicherung müssen gesundheitliche Angaben gemacht werden. Hierzu gehören auch Informationen zu vorherigen Erkrankungen. Es ist wichtig, ehrlich und genau zu sein, da dies Auswirkungen auf die notwendigen Leistungen haben kann.

Beitragsübersicht Tarif und jährliche Selbstbeteiligung

Vor der Antragstellung sollten Interessierte einen Blick auf die Beitragsübersicht des gewählten Tarifs werfen. Hierbei sollte auch die jährliche Selbstbeteiligung berücksichtigt werden, da diese Kosten von der eigenen Tasche getragen werden müssen.

Wichtige Hinweise zur Nutzung der Europäischen Krankenversicherungskarte

Nach erfolgreicher Antragstellung erhält man die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Diese Karte ermöglicht den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen europäischen Land. Es ist wichtig, sich über die genauen Nutzungshinweise dieser Karte zu informieren.

Vorerkrankungen und schwere Erkrankungen

Es ist wichtig anzumerken, dass bestehende Vorerkrankungen oder schwere Erkrankungen möglicherweise nicht abgedeckt sind oder bestimmte Einschränkungen haben können. Es ist ratsam, sich über die gesetzlichen Regelungen und die jährliche Leistungsbegrenzung für diese Art von Erkrankungen zu informieren.

Weitere Informationen und provisorische Ersatzbescheinigung

Für weiterführende Informationen zur Europäischen Krankenversicherung kann man sich an seine zuständige Krankenkasse wenden. Bei Verlust oder Verlust der EHIC kann eine provisorische Ersatzbescheinigung ausgestellt werden, um den vorübergehenden Aufenthalt abzusichern.

Was ist die Gültigkeitsdauer der Europäischen Krankenversicherungskarte?

Die Gültigkeitsdauer der Europäischen Krankenversicherungskarte variiert je nach Land. In der Regel beträgt sie jedoch zwei Jahre. Es wird empfohlen, die Gültigkeitsdauer regelmäßig zu überprüfen und rechtzeitig eine neue Karte zu beantragen.

Gilt die Europäische Krankenversicherung auch für Reisen außerhalb der EU?

Die Europäische Krankenversicherung gilt in der Regel nur innerhalb der EU- und EWR-Länder sowie in der Schweiz. Für Reisen außerhalb dieser Länder ist es ratsam, eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abzuschließen.

Welche medizinischen Leistungen werden von der Europäischen Krankenversicherung erstattet?

Die Europäische Krankenversicherung erstattet in der Regel die Kosten für notwendige medizinische Behandlungen im Ausland. Dazu gehören unter anderem Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und bestimmte therapeutische Maßnahmen. Genauere Informationen finden Sie in den Bedingungen Ihrer Versicherungspolice.

Wie beantrage ich die Europäische Krankenversicherungskarte?

Die Europäische Krankenversicherungskarte kann bei Ihrer nationalen Gesundheitsbehörde oder Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Informieren Sie sich über den genauen Antragsprozess und stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen einreichen.

Kann ich meine bestehende private Krankenversicherung mit der Europäischen Krankenversicherung kombinieren?

Es ist möglich, Ihre bestehende private Krankenversicherung mit der Europäischen Krankenversicherung zu kombinieren. Jedoch sollten Sie vorher prüfen, ob Ihre private Versicherung dies zulässt und welche Vorteile und Bedingungen Ihnen dadurch entstehen.

FAQ: Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)


1. Was ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)?

Antwort: Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) ermöglicht es Bürgern der EU-Mitgliedstaaten sowie des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz, Zugang zu medizinischen Leistungen während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat zu erhalten. Die Bedingungen und Leistungen entsprechen denen der lokalen Versicherten.


2. Wo und wie kann ich die EKVK beantragen?

Antwort: Die EKVK kann in der Regel bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung beantragt werden. Viele Krankenkassen bieten einen Online-Service oder eine App an, über die Sie die Karte direkt bestellen können. Alternativ können Sie sich auch persönlich oder telefonisch an Ihre Krankenkasse wenden.


3. Welche Leistungen deckt die EKVK ab?

Antwort: Die EKVK deckt medizinisch notwendige Behandlungen ab, die während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen EU-/EWR-Land oder in der Schweiz erforderlich werden. Das schließt sowohl Notfallbehandlungen als auch routinemäßige medizinische Versorgung ein, die nicht bis zur Rückkehr in Ihr Heimatland aufgeschoben werden kann.


4. Gibt es Kosten, die ich trotz EKVK selbst tragen muss?

Antwort: Ja, das kann vorkommen. Mit der EKVK erhalten Sie die gleiche medizinische Versorgung zu den gleichen Konditionen wie die Einwohner des Gastlandes. Wenn im Gastland Zuzahlungen üblich sind, müssen Sie diese auch als Besucher mit EKVK entrichten.


5. Was mache ich, wenn ich meine EKVK verloren habe oder sie gestohlen wurde?

Antwort: Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer EKVK sollten Sie sich so schnell wie möglich an Ihre Krankenkasse wenden, um eine Ersatzkarte zu beantragen. In dringenden Fällen, wenn Sie medizinische Versorgung im Ausland benötigen und Ihre Karte nicht dabei haben, kann oft ein vorläufiger Ersatznachweis ausgestellt werden.


6. Ist die EKVK dasselbe wie eine private Reisekrankenversicherung?

Antwort: Nein. Die EKVK bietet Zugang zu medizinischen Leistungen in EU-/EWR-Ländern und der Schweiz unter den gleichen Bedingungen wie für die lokalen Bürger. Eine private Reisekrankenversicherung bietet in der Regel umfassendere Deckungen, wie z.B. den Rücktransport ins Heimatland oder die Deckung von medizinischen Leistungen in Ländern außerhalb der EU/EWR und der Schweiz.