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Pflegeversicherung

Beitragsfreie Private Pflegeversicherung für Kinder

16. Juli 2025

Die private Pflegeversicherung für Kinder ist ein wichtiges Thema, das viele Eltern beschäftigt. In Deutschland sind alle Kinder pflegeversichert – und das in den meisten Fällen sogar beitragsfrei. Dieser umfassende Ratgeber erklärt Ihnen alles Wichtige rund um die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern in der privaten Pflegepflichtversicherung.

Was ist die private Pflegepflichtversicherung für Kinder?

Inhaltsverzeichnis

Grundprinzip der Pflegeversicherung für Kinder

Seit 1995 besteht in Deutschland für alle Personen eine Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung – das gilt auch für Kinder. Kinder sind automatisch pflegeversichert, ohne dass Eltern einen separaten Antrag stellen müssen.

Die Art der Pflegeversicherung richtet sich nach dem Versicherungsstatus der Eltern:

  • Gesetzlich versicherte Eltern: Kinder sind in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) über die Familienversicherung mitversichert
  • Privat versicherte Eltern: Kinder sind in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) mitversichert

Leistungsumfang für Kinder

Die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung für Kinder sind identisch mit denen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Alle Kinder erhalten die gleichen Leistungen, unabhängig davon, ob sie privat oder gesetzlich versichert sind.

Beitragsfreie Mitversicherung in der privaten Pflegepflichtversicherung

Wann sind Kinder in der Pflegezusatzversicherung beitragsfrei mitversichert?

Kinder sind in der privaten Pflegepflichtversicherung grundsätzlich beitragsfrei mitversichert. Diese Regelung gilt für alle Kinder, die noch keine eigenen Einkünfte haben oder deren Einkommen unter bestimmten Grenzen liegt.

Bis wann: Altersgrenzen für die beitragsfreie Mitversicherung

Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern ist an bestimmte Altersgrenzen gebunden:

Grundaltersgrenze

  • Bis zum 18. Lebensjahr: Alle Kinder sind grundsätzlich beitragsfrei mitversichert

Erweiterte Altersgrenzen

  • Bis zum 23. Lebensjahr: Kinder, die nicht erwerbstätig sind
  • Bis zum 25. Lebensjahr: Kinder in Schul- oder Berufsausbildung
  • Zusätzlich: Zeiten des freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres sowie Wehr- und Zivildienstzeiten werden zur Altersgrenze hinzugerechnet

Sonderregelung für behinderte Kinder

Keine Altersgrenze gilt für körperlich, geistig oder seelisch behinderte Kinder, die sich aufgrund ihrer Behinderung nicht selbst unterhalten können. Voraussetzung ist, dass die Behinderung bereits vor Erreichen der normalen Altersgrenze bestanden hat.

Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung

Gesetzliche Pflegeversicherung

  • Einkommensabhängige Beiträge: Beitragssatz von 3,6% des Bruttoeinkommens (Stand 2025)
  • Kinderlosenzuschlag: 0,6% zusätzlich für Personen ohne Kinder
  • Beitragsentlastung für Familien: Reduzierte Beiträge bei mehreren Kindern

Private Pflegepflichtversicherung

  • Keine Kinderlosenzuschläge: Beitragshöhe ist unabhängig von der Anzahl der Kinder
  • Alters- und gesundheitsabhängige Beiträge: Beitragshöhe richtet sich nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand
  • Geschlechtsunabhängige Kalkulation: Keine Unterscheidung zwischen Männern und Frauen

Leistungen der private PV

Die Leistungen sind in beiden Systemen identisch:

  • Pflegegeld ab Pflegegrad 2
  • Pflegesachleistungen
  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege
  • Vollstationäre Pflege

Pflegeleistungen für Kinder

Pflegegrade und deren Bedeutung

Kinder können wie Erwachsene in die Pflegegrade 1 bis 5 eingestuft werden:

Pflegegrad Bezeichnung Monatliches Pflegegeld (2025)
Pflegegrad 1 Geringe Beeinträchtigung 0 €
Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung 347 €
Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigung 599 €
Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigung 800 €
Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen 990 €

Besonderheiten bei der Begutachtung von Kindern

Altersgerechte Bewertung

Bei Kindern wird immer ein Vergleich mit gleichaltrigen, gesunden Kindern herangezogen. Die Begutachtung berücksichtigt die normale Entwicklung und Selbstständigkeit in der jeweiligen Altersstufe.

Sonderregelung für Kinder unter 18 Monaten

  • Automatische Höherstufung: Kinder unter 18 Monaten werden pauschal einen Pflegegrad höher eingestuft
  • Begrenzte Begutachtung: Nur die Module 3 (Verhaltensweisen) und 5 (Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen) werden bewertet
  • Besondere Berücksichtigung: Gravierende Probleme bei der Nahrungsaufnahme werden gesondert bewertet

Private Pflegezusatzversicherung für Kinder

Warum eine Pflegezusatzversicherung für Kinder sinnvoll ist

Die Pflegepflichtversicherung deckt nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten. Eine private Pflegezusatzversicherung kann wichtige Versorgungslücken schließen und bietet zusätzliche finanzielle Sicherheit.

Vorteile einer frühen Absicherung

Günstige Pflegezusatzbeiträge Beiträge für junge Leute

  • Niedrige Einstiegsbeiträge: Kinder zahlen aufgrund ihres jungen Alters sehr niedrige Beiträge
  • Keine Gesundheitsprüfung: Bei Kindernachversicherung ist oft keine Gesundheitsprüfung erforderlich
  • Langfristige Beitragsstabilität: Früher Abschluss sichert günstige Konditionen

Umfassender Schutz und Erstattungen

  • Leistungen ab Pflegegrad 1: Viele Tarife zahlen bereits ab dem ersten Pflegegrad
  • Freie Verwendung: Pflegegeld kann flexibel eingesetzt werden
  • Lebenslanger Schutz: Versicherungsschutz bleibt ein Leben lang bestehen

Private Pflegeversicherung Rating Ranking

Kosten einer Pflegezusatzversicherung für Kinder

Die Beiträge für eine Pflegezusatzversicherung für Kinder sind überraschend günstig:

Versicherung Monatlicher Beitrag Leistung bei Pflegegrad 5
Allianz PZTB03 6,80 € 1.500 €
Hanse Merkur PGA+PGS 5,50 € 1.500 €
SDK PG 5,61 € 1.500 €
AXA Vario 5,56 € 1.500 €
DKV PTG 5,67 € 1.500 €
Beispielrechnung für ein 2-jähriges Kind mit Mindestabsicherung von 1.500 € bei Pflegegrad 5

Praktische Tipps für Eltern

Zeitpunkt des Abschlusses: Wann am besten Private Pflegeversicherung für Kinder abschließen?

  • Vor der Geburt: Kindernachversicherung bereits während der Schwangerschaft beantragen
  • Nach der Geburt: Innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung möglich
  • Frühe Kindheit: Je früher, desto günstiger die Beiträge

Klausel Nachversicherungsgarantie: Kindernachversicherung

Die Kindernachversicherung ermöglicht es, Kinder ohne Gesundheitsprüfung zu versichern, wenn mindestens ein Elternteil bereits eine entsprechende Versicherung besitzt.

Beste Pflegezusatzversicherung für Kinder: Auswahl der richtigen Versicherung

Wichtige Kriterien vor dem Abschluss

  • Leistungen ab Pflegegrad 1: Bereits geringe Beeinträchtigungen sollten abgedeckt sein
  • Keine Wartezeiten: Sofortiger Versicherungsschutz ist vorteilhaft
  • Beitragsbefreiung: Bei Pflegebedürftigkeit sollten keine weiteren Beiträge zu zahlen sein
  • Dynamische Anpassung: Leistungen sollten regelmäßig an die Inflation angepasst werden

Zu vermeidende Fallstricke und Fehler

  • Lange Wartezeiten: Versicherungen mit mehrjährigen Wartezeiten meiden
  • Begrenzte Leistungen: Tarife mit zu niedrigen Höchstleistungen sind ungeeignet
  • Komplizierte Leistungsvoraussetzungen: Einfache und transparente Bedingungen wählen

Häufige Irrtümer und Missverständnisse

Irrtum 1: „Kinder brauchen keine Pflegeversicherung“

Realität: Auch Kinder können pflegebedürftig werden – durch Unfälle, Krankheiten oder angeborene Behinderungen. Die Pflegeversicherung ist daher auch für Kinder wichtig.

Irrtum 2: „Private Pflegeversicherung ist immer teuer“

Realität: Die private Pflegepflichtversicherung für Kinder ist beitragsfrei. Eine zusätzliche Pflegezusatzversicherung kostet bei Kindern oft weniger als 10 € pro Monat.

Irrtum 3: „Gesetzliche Pflegeversicherung reicht aus“

Realität: Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Pflegekosten. Bei höheren Pflegegraden können erhebliche Eigenanteile anfallen.

Rechtliche Grundlagen und gesetzliche Regelungen

  • SGB XI: Grundlagen der Pflegeversicherung
  • § 110 SGB XI: Regelungen zur privaten Pflegepflichtversicherung
  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Regelungen zur Kindernachversicherung

Änderungen seit 2023

  • Beitragsdifferenzierung: Seit Juli 2023 werden Beiträge nach Kinderzahl gestaffelt
  • Erhöhung Kinderlosenzuschlag: Von 0,25% auf 0,6% erhöht
  • Beitragsentlastung für Familien: Reduzierte Beiträge bei mehreren Kindern

FAQ: Häufig gestellte Fragen

1. Bis zu welchem Alter sind Kinder in der privaten Pflegepflichtversicherung beitragsfrei mitversichert?

Kinder sind grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei mitversichert. Die Mitversicherung verlängert sich bis zum 23. Lebensjahr bei Nicht-Erwerbstätigkeit und bis zum 25. Lebensjahr bei Schul- oder Berufsausbildung. Behinderte Kinder, die sich nicht selbst unterhalten können, sind ohne Altersgrenze mitversichert.

2. Welche Leistungen erhalten Kinder aus der privaten Pflegepflichtversicherung?

Kinder erhalten die gleichen Leistungen wie Erwachsene: Pflegegeld ab Pflegegrad 2, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und vollstationäre Pflege. Die Leistungen sind identisch mit denen der gesetzlichen Pflegeversicherung.

3. Ist eine zusätzliche Pflegezusatzversicherung für Kinder sinnvoll?

Ja, eine Pflegezusatzversicherung für Kinder ist sehr sinnvoll. Sie schließt Versorgungslücken der Pflegepflichtversicherung, bietet oft Leistungen ab Pflegegrad 1 und ist bei Kindern besonders günstig (meist unter 10 € pro Monat).

4. Wie funktioniert die Kindernachversicherung?

Die Kindernachversicherung ermöglicht es, Kinder innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung zu versichern, wenn mindestens ein Elternteil bereits eine entsprechende Versicherung besitzt. Die Versicherung gilt rückwirkend ab dem Tag der Geburt.

5. Was passiert, wenn mein Kind pflegebedürftig wird?

Bei Pflegebedürftigkeit haben Kinder Anspruch auf alle Leistungen der Pflegeversicherung. Die Begutachtung erfolgt altersgerecht durch speziell geschulte Gutachter. Kinder unter 18 Monaten werden automatisch einen Pflegegrad höher eingestuft. Die Eltern erhalten stellvertretend für ihr Kind das Pflegegeld und können es frei für die Pflege verwenden.