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PKV

Wechsel in die PKV durch Anhebung der Einkommensgrenzen 2012 erschwert

22. September 2011

Die für den Wechsel in die Private Krankenversicherung maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012, auch bekannt unter der Bezeichnung Versicherungspflichtgrenze, soll im Vergleich zur Einkommensgrenze 2011 wieder steigen. Damit müssen Angestellte, die in 2013 in die PKV wechsseln möchten, ein höheres Einkommen nachweisen als bisher. Von der Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht betroffen sind die Berufsgruppen der Selbständigen, Freiberufler und Beamte. Zudem soll auch die Beitragsbemessungsgrenze 2012 im Westen steigen. Dabei orientiert sich das Bundeswirtschaftsministerium an der Entwicklung der Reallöhne in Deutschland und setzt diese Entgeltgrenzen jährlich neu fest.

Annahmerichtlinien der PKV

Nicht allen Arbeitnehmern steht der Wechsel in die private Krankenversicherung offen. Nur wer ein Einkommen hat, das die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet hat die Chance einen PKV Wechsel vorzunehmen. Zuerst muss der Arbeitnehmer die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung beantragen. Hat er das Glück angenommen zu werden, so macht sich der Wechsel gleich finanziell bemerkbar.

Die die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen werden prozentual vom jeweiligen Bruttoeinkommen gerechnet, die Beiträge der privaten Krankenversicherungen richten sich nach dem Tarif und den Leistungen, die der Versicherungsnehmer haben möchte. In den Beitrag fließt auch das Krankheitsrisiko des Antragstellers mit ein sowie das Alter, der Beruf und sein Gesundheitszustand. Ab dem 01.01.2012 dürfen die Tarife zwischen Männern und Frauen nicht mehr auseinanderklaffen – so kommt der Unisextarif zum Tragen.

Junge Menschen, die in die private Krankenversicherung wechseln können, stehen dauerhaft in Bezug auf die Beiträge günstiger da als diejenigen, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Die Beiträge werden teurer, wenn der Versicherte eine Familie hat, die kein Einkommen erzielt. In diesem Falle muss er für Frau bzw. Mann und Kinder separate Beiträge bezahlen – das ist in der gesetzlichen Krankenkasse nicht so, hier sind Familienmitglieder kostenfrei mitversichert.

Will bzw. muss man einen Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche vornehmen, wird das schwierig. Oft ist es nur dann möglich, wenn der Versicherte eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt und durch sein Einkommen zur gesetzlichen Krankenkasse gehört. Ohne Krankenversicherungsvergleiche ist ein Wechsel nicht gleich die beste Lösung um Ersparnisse zu erzielen.