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Finanztest vergleicht Zusatzversicherung für Beamte

Stiftung Warentest testet Beihilfeergänzung und Wahlleistungen für Beamte

22. Januar 2017

Beihilfeergänzungstarife und Wahlleistungstarife für Beamte wurden von der Stiftung Warentest einem Vergleich unterzogen und die besten Zusatzversicherungen für Beihilfeberechtigte nach Kosten und Leistungsumfang bewertet.

Finanztest Zusatzversicherung Beamte

Beihilfeergänzungstarife und Wahlleistungstarife im Test der Stiftung Warentest

Beamte und Beamtenanwärter können mit diesen Zusatzversicherungen ihre Zuschüsse durch die Beihilfe und die Erstattung durch ihre Private Krankenversicherung ergänzen und ihren Eigenanteil an den Kosten für nicht bezuschusste Leistungen reduzieren oder sogar ganz beseitigen.

Beamte können Kostenlücke zwischen Beihilfe und PKV schließen

Beamte erhalten als Staatsbedienstete einen Zuschuss zu ihren Krankheitskosten über die Beihilfe vom Dienstherren. Diese beträgt je nach Bundesland meist 50 Prozent der Kosten, wobei Familienangehörige oder pensionierte Beamte 70 bis 80 Prozent der Kosten über die Beihilfe erhalten. Jedoch sieht die Beihilfe nicht für alle Leistungen eine Bezuschussung vor.

Zuzahlungen und Eigenanteil bei Leistungen

So erhalten Bedienstete im Beamtenstatus nur geringe bis keine Erstattung für Brillen bei normaler Sehschwäche, Behandlungen beim Heilpraktiker oder Wahlleistungen im Krankenhaus wie z.B. die Behandlung durch den Chefarzt und die Unterbringung im Ein- bis Zwei-Bett-Zimmer.

Der größte Eigenanteil dürfte auch bei Beamten mit den Kosten für Laborarbeiten im Rahmen einer Zahnbehandlung (Zahnersatz) entstehen. Diese Lücken schließen die Beihilfeergänzungstarife und Wahlleistungstarife der PKV.

Beihilfeergänzungstarife und Wahlleistungstarife im Vergleich der Stiftung Warentest

Aus diesem Grund widmete sich die Stiftung Warentest in ihrem Test den Ergänzungstarifen für Beamte und zeigt, welche Zusatzversicherungen über gute Kosten- Leistungsverhältnisse verfügen. Zusätzlich erklären die Experten der Finanztest, warum sie solche Beihilfeergänzungstarife und Wahleistungstarife als sinnvolle Ergänzung zu der Beamten-PKV und zur Beihilfe empfehlen.

Zahnersatz Brille Heilpraktiker und Krankenhausleistungen

Schnell können die Zuzahlungen als Eigenanteil bei Beamten hunderte oder gar tausende Euro betragen, wenn Zahnersatz, eine Brille oder ein Krankenhausaufenthalt ansteht. Denn über die Beihilfe gibt es keinen oder nur sehr geringen Zuschuss für die Brille bei normaler Sehschwäche oder für Laborkosten im Rahmen des Zahnersatzes bei Zahnbehandlungen.

In den Bundesländern Bremen, Brandenburg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein gewährt die Beihilfe keinerlei Zuschuss für die Behandlung durch Chefarzt oder die Unterbringung im Krankenhaus im Ein-Bett-Zimmer bzw. Zwei-Bett-Zimmer. Die Kosten für die Behandlung bei einem Heilpraktiker gewährt die Beihilfe ebenso wenig.

Finanztest: die besten Ergänzungstarife zur Beihilfe und PKV für Beamte

Die Ergebnisse aus dem Zusatzversicherung Test der Stiftung Warentest können kostenpflichtig auf test.de abgerufen werden. Darin spricht die Finanztest die Empfehlung für Beamte aus, eine solche Zusatzversicherung nach Möglichkeit zusammen mit der PKV mit Eintritt in den Beamtenstatus abzuschließen ( siehe auch der PKV Vergleich 2017 ).

Eine spätere Versicherung sei zwar möglich, berge jedoch aufgrund der erneut erforderlichen Gesundheitsprüfung die Gefahr von Risikozuschlägen bei Vorerkrankungen. Es sei zudem nur möglich, diese Zusatzversicherungen als Ergänzungstarife bei dem gleichen Versicherer der Krankenversicherung abzuschließen.