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Rentenversicherung Beitragssatz 2015

Rentenversicherungsbeitrag 2015

16. Dezember 2014

Rente

Beitragssatz Rentenversicherung 2015

Jährlich wird der Rentenversicherungsbeitrag wie auch in 2015 angepasst. Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine der wichtigsten Versorgungseinrichtungen überhaupt. Die Beiträge der Versicherten werden hier genutzt, um die Renten der älteren Menschen zu tragen.

Durch den Generationenvertrag soll immer sichergestellt werden, dass ausreichend Beiträge zur Verfügung stehen, um die Rente der heutigen Rentner zu tragen. Im folgenden ein Überblick über den aktuellen Rentenversicherung Beitragssatz 2015

Aktueller Beitragssatz der Rentenversicherung 2015

Aktuell liegt der Beitragssatz bei 18,9 Prozent, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte finanzieren. Obwohl durch höhere Beiträge für die Rentenversicherung auch der spätere Rentenanspruch steigt, wurde ein Maximaleinkommen festgelegt, ab dem keine weiteren Beiträge erhoben werden. Die Beitragsbemessungsgrenze ( BBG RV 2015 ) ist allerdings nicht bundesweit einheitlich, sondern wurde für die neuen sowie die alten Bundesländer individuell festgelegt.

Minimaler und maximaler Rentenversicherungsbeitrag 2015

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden bei Pflichtversicherten vom Arbeitgeber berechnet und entsprechend abgeführt. Bei Minijobs mit einem Einkommen von weniger als 450 Euro haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich von der Beitragszahlung zur Rentenversicherung befreien zu lassen. Arbeitgeber zahlen in diesem Fall lediglich einen Pauschalbeitrag.

Bei Midijobbern mit einem Verdienst von 450,01 – 800 Euro hingegen findet die Gleitzonenregelung Anwendung, bei der die Höhe des Beitrages gleitend ermittelt wird. Erst ab einem Einkommen von 800 Euro fällt dann der normale Beitrag für die Rentenversicherung an, um mit ihm Jahr für Jahr Rentenversicherungspunkte zu sammeln.

Der Maximalbeitrag hingegen errechnet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze sowie dem aktuellen Beitragssatz. Die Verdienstgrenze für Menschen in den alten Bundesländern liegt ab 2015 bei 6.050 Euro monatlich, in den neuen Bundesländern wurde die Einkommensgrenze auf 5.200 Euro festgelegt. Es ergeben sich auf dieser Basis folgende maximale Werte:

West: 6.050 Euro x 9,45% = 571,73 Euro
Ost: 5.200 Euro x 9,45% = 491,40 Euro

Wie bereits erwähnt, müssen diese Beiträge sowohl von den Arbeitgebern wie auch den Arbeitnehmern zu gleichen Teilen erbracht werden.

Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung

Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sind nicht nur Pflichtversicherten möglich. Auch Selbstständige und Freiberufler können auf Wunsch Einzahlungen tätigen und so ebenfalls Rentenpunkte sammeln. Beim Eintritt ins gesetzliche Rentenalter steht ihnen somit wie Arbeitnehmern auch eine Altersrente zur Verfügung, mit der die allgemeinen Lebenshaltungskosten finanziert werden können.

Rentenversicherungsbeitrag 2015 für Selbständige

Der Minimalbetrag für Selbstständige errechnet sich aus dem Mindesteinkommen von 450 Euro x dem Beitragssatz von 18,9 Prozent. Der Höchstbeitrag hingegen ermittelt sich aus den jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenzen. Somit ergeben sich für 2015 folgende Minimal- und Maximalwerte:

Minimalbeitrag für Ost und West: 85,05 Euro
Maximalbeitrag Ost: 982,80 Euro
Maximalbeitrag West: 1.143,45 Euro

Innerhalb des Maximal- und Minimalbeitrages können Selbstständige und Freiberufler ganz individuelle Rentenversicherungsbeiträge entrichten. Beitragszahlungen sind hierbei bis zu zwölf Mal pro Jahr möglich. Alternativ stehen aber natürlich auch verschiedene private Renten- und Vorsorgemöglichkeiten zur Verfügung, die auf Wunsch ebenfalls genutzt werden können.