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PKV

Private Krankenversicherung ohne Praxisgebühr und Zusatzbeitrag akttraktiv

3. September 2012

Die Private Krankenversicherung erhebt im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse keinerlei Zusatzbeitrag oder Prexisgebürh. Jedes Quartal müssen Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen die Praxisgebühr beim Arztbesuch entrichten. Auch der Zahnarzt kassiert diese Gebühr bei dem ersten Besuch des Quartals. Gleiches gilt für die Notfallambulanz in Krankenhäusern. Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kommen so auf einen Betrag von 120 Euro im Jahr. Dies macht die Private Krankenversicherung im Vergleich zur GKV noch attraktiver.

Gesetzliche Versicherte zahlen beim Zahnarzt mehr als Privatpatienten

Bei Zahnersatz steigen die Kosten für Versicherte der GKV teilweise sehr stark an. Die Gesetzliche Krankenkasse gibt zum Zahnersatz nur noch einen Festzuschuss, den Rest muss der Versicherte selbst tragen. Gleiches gilt für Implantate. Die Kosten hierfür können sich teilweise im Rahmen zwischen 2500 und 3000 Euro pro Implantat bewegen. Die Kosten für Implantate werden von der GKV überhaupt nicht bezahlt. Auch die empfohlene halbjährliche Zahnreinigung wird von der GKV nicht bezahlt. Die Kosten für eine Reinigung betragen zwischen 50-80 Euro. Die Leistung gilt als private Zusatzleistung. Trotz ihres Nutzens für die Gesundheit wird diese von der GKV als nicht notwendig erachtet und daher nicht bezahlt.

Praxisgebühr und andere Zuzahlungen

Ähnlich verhält es sich beim Hausarzt. Für vom Hausarzt verschriebene Arzneimittel muss der Gesetzlich Krankenversicherte pro Rezept 5 Euro dazubezahlen. Auch bei Hilfsmitteln gilt die Zuzahlpflicht für gesetzlich Versicherte. Bei der Privaten Krankenversicherung fallen diese Kosten hingegen weg. Die Verbraucherzeitschrift „Finanztest“  von Stiftung Warentest hat herausgefunden, dass eine Private Krankenversicherung mindestens 75 Prozent der Kosten zu übernehmen hat. Beim Zahnersatz übernimmt die PKV mindestens 70 Prozent der Leistungen. Zudem gilt häufig bei stationären Aufenthalten eine Chefarztbehandlung inklusive. Bei sonstigen Zahnbehandlungen übernimmt die Private Krankenversicherung mindestens 90 Prozent der anfallenden Kosten. Häufig enthält die PKV auch eine Auslandskrankenversicherung inklusive. Auch der Hin- und Rücktransport bei stationären Aufenthalten wird von der PKV bezahlt. Die GKV hingegen zahlt für keine der genannten Leistungen.

GKV: Teures Upgrade durch Zusatzversicherungen – PKV-Versicherte befreit

Wer dennoch diese Leistungen mit enthalten haben möchte, muss Zusatzversicherungen für diese Leistungen abschließen. Ob eine Zahnzusatzversicherung, eine Auslandskrankenversicherung oder eine Zusatzversicherung für den stationären Bereich, in jedem Fall fallen für den GKV-Versicherten zusätzliche Kosten an. Auf ein Jahr gerechnet kann dies schon einen Betrag von 500 Euro ausmachen. Mit den Kosten für die Praxisgebühren kommen so schon 620 Euro pro Jahr zusammen. Nicht mit einberechnet sind 10 Euro Krankenhauskosten, die der GKV-Versicherte zu zahlen hat, wenn dieser sich in stationäre Behandlung begeben muss.

Private Krankenversicherung im Vergleich günstiger

Mit allen Kosten zusammen kann der GKV-Versicherte auf Zusatzkosten von 990 Euro im Jahr kommen. Darin inbegriffen sind die Praxisgebühr in Höhe von 120 Euro im Jahr sowie die Zahnreinigung von 120 Euro jährlich. Zudem kosten die Medikamente durchschnittlich 150 Euro jährlich. Die Auslandskrankenversicherung schlägt mit etwa 100 Euro zu Buche. Die Zahnzusatzversicherung kostet rund 400 Euro im Jahr, die Kosten für stationäre Aufenthalte können mit etwa 100 Euro im Jahr angerechnet werden. All diese Kosten können Privat Versicherte einsparen. Vielfach gibt es in der PKV günstige Tarife, mit einem hohen Versorgungsniveau, daher fällt der Vergleich Private Krankenversicherung vs.  Gesetzliche Krankenkasse klar für die PKV aus.