PKV
Was ist Hausarztprinzip GKV PKV – Vorteile & Nachteile
6. Mai 2011
Das Hausarztprinzip, auch als Hausarztprogramm bekannt, ist in Deutschland primär ein Merkmal innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und teilweise der privaten Krankenversicherung (PKV).
Bei Modellen, die auf dem Hausarztprinzip basieren, wird der Hausarzt zur ersten Anlaufstelle für Patienten. Er fungiert als Koordinator und Lotsenfunktion und entscheidet über Überweisungen zu Fachärzten. Versicherte, die sich für solche Modelle entscheiden, verpflichten sich in der Regel, bei gesundheitlichen Problemen zuerst den Hausarzt aufzusuchen, bevor sie zu einem Facharzt gehen.
Viele Krankenkassen der GKV bieten solche Hausarztmodelle an und locken dabei oft mit Vorteilen wie geringeren Zuzahlungen oder zusätzlichen Leistungen.
In der privaten Krankenversicherung (PKV) sind solche Modelle nicht Standard, aber es gibt auch hier PKV Tarife, die ähnliche Ansätze verfolgen und bei denen die Versicherten finanzielle Anreize erhalten, wenn sie zuerst den Hausarzt konsultieren.
Vorteile und Nachteile des Hausarztprinzips in der Krankenversicherung
Inhaltsverzeichnis
Das Hausarztprinzip, bei dem der Hausarzt als zentrale Anlaufstelle für gesundheitliche Fragen und Probleme fungiert, bringt sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich. Hier eine Übersicht:
Vorteile des Hausarztprinzips
- Koordination der Behandlung: Der Hausarzt hat den Überblick über die gesamte medizinische Versorgung des Patienten und kann so Doppeluntersuchungen und -behandlungen vermeiden.
- Kontinuität der Versorgung: Durch regelmäßige Besuche beim Hausarzt entwickelt sich oft eine langjährige Arzt-Patient-Beziehung, die zu einer vertrauensvollen und auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Behandlung führt.
- Weniger Wartezeiten: Da Facharztbesuche nur nach Überweisung durch den Hausarzt stattfinden, können Wartezeiten bei Fachärzten reduziert werden.
- Kosteneinsparung: Durch die Vermeidung von Doppeluntersuchungen und die gezielte Zuweisung zu Fachärzten können Kosten im Gesundheitssystem gesenkt werden.
- Förderung der Prävention: Der Hausarzt kann regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen koordinieren und Patienten zur Gesundheitsvorsorge ermutigen.
- Zugang zu Zusatzleistungen: Einige Krankenkassen bieten im Rahmen von Hausarztmodellen zusätzliche Leistungen oder reduzierte Zuzahlungen an.
Nachteile des Hausarztprinzips
- Eingeschränkte Wahlfreiheit: Patienten sind zunächst an den Hausarzt gebunden und können nicht direkt einen Facharzt ihrer Wahl aufsuchen.
- Mögliche Wartezeiten beim Hausarzt: Vor einem Facharztbesuch muss erst der Hausarzt konsultiert werden, was zu zusätzlichen Wartezeiten führen kann.
- Abhängigkeit von der Kompetenz des Hausarztes: Wenn der Hausarzt eine Erkrankung nicht erkennt oder falsch einschätzt, kann dies zu Verzögerungen oder Fehlentscheidungen in der Behandlung führen.
- Verwaltungsaufwand: Das Überweisungssystem kann für Patienten, Hausärzte und Fachärzte zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten.
- Mögliche Probleme bei dringenden Facharztterminen: In dringenden Fällen kann das Erfordernis einer Überweisung durch den Hausarzt zu Verzögerungen führen.
- Weniger Flexibilität: Patienten, die viel reisen oder umziehen, könnten es als einschränkend empfinden, immer zuerst ihren Hausarzt aufsuchen zu müssen.
Bei der Wahl eines Tarifes einer privaten Krankenversicherung ist für viele Versicherte neben der Chefarztbehandlung und einem Einbettzimmer auch eine freie Arztwahl wichtig. In manchen Versicherungsverträgen ist allerdings vom „Hausarzt-Prinzip“ die Sprache. Was genau ist das?
Haus- bzw. Primärarzt Tarife meistens günstiger
Bei einem Abschluss eines Tarifs mit Haus- bzw. Primärarzt-Prinzip kann ein gegenüber Tarifen mit freier Arztwahl ein wenig sparen. Die Haus- bzw. Primärarzt Tarife sind meistens günstiger, allerdings gibt es hier einige Einschränkungen für die Versicherten. Bei einer Erkrankung muss immer erst der Weg zum Hausarzt erfolgen. Dieser überweist dann zum Spezialisten. Bei Kindern führt der erste Weg zum Kinderarzt.
Ausnahmen der Hausarzt-Regel
Es gibt aber auch einige Ausnahmen. Sollte ein Notfall vorliegen, so kann auch direkt der Notfallarzt aufgesucht werden, hier muss kein Gang zum Hausarzt vorangegangen sein. Ebenso erfordert der Besuch beim Frauen- und Augenarzt auch keinen vorherigen Hausarztbesuch. Einige private Krankenkassen benennen im Versicherungsvertrag direkt einen Allgemeinmediziner.
Sollte man einen anderen Hausarzt vorziehen, so muss dies mit der Versicherung abgesprochen werden. In anderen Tarifen kann einfach irgendein Allgemeinmediziner die Erstbehandlung vornehmen, hier besteht keine Einschränkung.
Erster Gang zum Facharzt kann Leistungskürzung zur Folge haben
Möchte man sofort ohne Erstbehandlung zu einem Facharzt gehen, so kann dies eine Kürzung der Leistungen zur Folge haben. Die Versicherung übernimmt in solchen Fällen meistens nicht die kompletten Unkosten sondern nur einen prozentualen Teil der Rechnung. In den meisten Fällen sind dies ca. 75-80 Prozent.
Selbiges gilt auch für Krankenhausrechnungen, Medikamente und Hilfsmittel. Ein längeres Kranksein kann also ganz schön ins Geld gehen, da auch jede Folgerechnung nur teilweise übernommen wird. Hinweise über solche Details finden sich im Kleingedruckten des Versicherungsvertrags.